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Haus mit Holzfassade und Garten

Bausparen mit Schwäbisch Hall:
Flexible Freiheit bei planbar gesicherten Zinsen

Frau sitzt im Schneidersitz vor Solaranlage

Sie träumen von den eigenen vier Wänden?

Angesichts steigender Zinsen sorgen sich viele Menschen um die Finanzierbarkeit Ihres Traums.

Doch das muss nicht sein! Denn mit Bausparen sichern Sie sich aktuelle Darlehenszinsen heute schon für die Zukunft – unabhängig davon, inwieweit es an den Finanzmärkten noch zu weiteren Zinsanstiegen kommt.

Gleichzeitig sparen Sie Eigenkapital an – und können später entscheiden, ob Sie Ihren Bausparvertrag zu gegebener Zeit dann mit dem Bauspardarlehen zum Bauen, Kaufen, Modernisieren oder für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen.

Oder aber das Bausparguthaben stattdessen doch lieber noch für etwas ganz anderes verwenden?

So flexibel ist Bausparen.

Haus mit Garten und Solaranlage

Sie besitzen schon einen Bausparvertrag?

Passt dieser noch zu Ihren aktuellen wie auch absehbaren Bedürfnissen?

Neben Anschlussfinanzierung, Instandhaltung und altersgerechtem Umbau ist vor allem die energetische Sanierung ein Thema, dass uns in den kommenden Jahren nachdrücklich begleitet.

Sind Sie hierfür gut aufgestellt?

Termin vereinbaren
Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

Wie funktioniert ein Bausparvertrag?

 

Hier erklärt im Video der Bausparkasse Schwäbisch Hall:
 

  • Guthaben mit Zinsen ansparen
  • Günstiges Bauspardarlehen sichern
  • Staatliche Bauförderung nutzen


Das Geld aus dem Bausparvertrag können Sie zum Bauen, Kaufen, Anschlussfinanzieren oder Modernisieren einer Immobilie verwenden.

Die Tarife des "Fuchs 06" von Schwäbisch Hall

FuchsImmo - Bauen, Kaufen, Anschlussfinanzieren, Modernisieren
    • Niedriger Sollzins für das Bauspardarlehen ab 1,40 % (XS) - jetzt für später sichern 
    • Niedrige monatliche Spar- und Tilgungsrate: z. B. 3,027 ‰ (XP) - für die Finanzierungsvorsorge oder die Anschlussfinanzierung 
    • Sparzeit bis Zuteilung: z. B. ca. 8 Jahre (XL) - für die Kombination mit einem Bank- Darlehen u. Anschlussfinanzierung 
    • Staatliche Förderungen möglich 

    Details finden Sie in der Tarif-Übersicht.

FuchsEco - Wenn's ums energetische Modernisieren geht ...
    • Kurze Sparzeit bei Sofortauszahlung: 25 Monate (ca. 6 Jahre/10 Monate Regelsparzeit) 
    • Kurze Tilgungsdauer: ca. 7 Jahre/8 Monate (ohne Wahlzuteilung) 
    • Ohne Grundschuld einfach und schnell (ohne Kleindarlehens-/Risikoaufschlag) 
    • Staatliche Förderungen möglich 

    Details finden Sie in der Tarif-Übersicht.

FuchsStart - Optimal starten und Optionen offen halten ...
    • Sparzins inklusive Zinsplus: 0,45 % p.a. - auch bei Darlehensnahme 
    • Wechsel in andere Fuchs-Tarife möglich (Verlust Zinsplus) 
    • Kurze Sparzeit: bei Sofortauszahlung 25 Monate 
    • Staatliche Förderungen möglich 
    • Angebot für junge Leute unter 28 Jahren (XY): Junge-Leute-Bonus 200 Euro 

    Details finden Sie in der Tarif-Übersicht.

FuchsSpar - Wenn der Fokus auf dem Sparen liegt ...
    • Sparzins inklusive Zinsplus: 1,05 % p. a. 
    • Gute Renditechancen - Fokus auf Gesamtverzinsung 
    • Option auf Bauspardarlehen 
    • Niedriger Zins-/Tilgungsbeitrag bei langer Darlehenslaufzeit 
    • Staatliche Förderung möglich 

    Details finden Sie in der Tarif-Übersicht.

Tarif-Übersicht (Stand: 12/2024)

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Junges Paar mit VW-Bus im Hintergrund

Bausparen für junge Leute: Mit niedrigem Darlehenszins und staatlichen Prämien ins Wohnglück!

  • Junge-Leute-Bonus bis zu 200 Euro für unter 28-Jährige1 
  • Flexibel sparen und Geld vom Chef anlegen (VL –Vermögenswirksame Leistungen) 
  • Veränderungen vornehmen: Sparrate und Bausparsumme jederzeit anpassbar 
  • Verwendungszweck: Selbst wählen, für was das Ersparte2 verwendet werden soll
  • Startkapital für die eigenen vier Wände aufbauen 
  • Extra-Geld vom Staat3
Vermögenswirksame Leistungen (VL) Termin vereinbaren

Weitere Voraussetzungen § 3 ABB
Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über Ihr Wohnungsbau-Prämien-gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.
Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Schwäbisch Hall Bausparen "Junge Leute"

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"Junge Leute" Einnahmen-/Ausgaben

1 MB

"Ich möchte Eigenkapital ansparen!"
  • Tina ist 24 Jahre alt, geht viel auf Reisen und träumt von einem eigenen großen Loft. Sie will Eigenkapital aufbauen. Praktisch, dass es dafür Prämien vom Staat gibt. Tina riestert: Dafür zahlt sie 4 Prozent ihres Einkommens in einen riestergeförderten Bausparvertrag. Hierfür erhält sie vom Staat 175 Euro Grundzulage und – weil sie unter 25 Jahre alt ist - den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro plus gegebenenfalls mögliche Steuervorteile.

"Meine erste eigene Bude"
  • Moritz ist 16 Jahre alt und geht aufs Gymnasium. Er möchte nach seinem Abitur studieren. Seine Eltern unterstützen ihn dabei. Für seine erste eigene Wohnung zahlen sie deshalb 50 Euro im Monat in seinen Bausparvertrag ein. Das findet Moritz klasse. Denn so kann er auch noch zusätzlich 45 Euro Wohnungsbauprämie (WoP) jährlich vom Staat mitnehmen. Bis zum Studienbeginn hat er etwas Geld angespart, um sich die erste eigene Wohnung einrichten zu können.

"Cool - Geld von Chef und Staat"
    • Paul ist Versicherungskaufmann. Sein Chef zahlt ihm monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die VL erhält er in einen Bausparvertrag einbezahlt. Da er die geltende Einkommensgrenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage nicht überschreitet, nimmt er zusätzlich zum Geld vom Chef die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) vom Staat mit - und das sind 43 Euro im Jahr.
Bauspar-Fuchs hält kleines Haus Förderprämie in Händen

Geld vom Staat

Der beste Fördermix fürs Wohnglück

Bausparen wird in mehrfacher Hinsicht staatlich gefördert – das gilt sowohl beim Ansparen als auch für die Finanzierung1:  Hier erfahren Sie mehr zu Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Förderung.

Unabhängig davon sieht der Staat auch für energetische Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen bestimmte Fördermittel vor. Je nach Immobilie und Renovierungsumfang kann es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Entlastung geben.

Weitere Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie beispielsweise im Rahmen einer Energieeffizienzberatung. 

Mehr zur Energieeffizienzberatung* Termin vereinbaren

1 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

* Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Website.

Staatliche Bauspar-Förderung

Arbeitnehmersparzulage (ASZ) auf Vermögenswirksame Leistungen
  • Die Arbeitnehmersparzulage1 wird auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die das Arbeitgeberunternehmen zusätzlich zum Arbeitslohn – zum Beispiel in Ihren Bausparvertrag – einzahlen kann (bis zu 40 Euro pro Monat). So sind als ASZ zusätzlich bis zu 43 Euro1 staatliche Förderung pro Jahr und Arbeitnehmer:in möglich. 

    Fallbeispiel: „Geld von Chef und Staat": Paul ist Versicherungskaufmann. Sein Chef zahlt ihm monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die VL erhält er in einen Bausparvertrag. Da er die geltende Einkommensgrenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage nicht überschreitet, nimmt er zusätzlich zum Geld vom Chef die Arbeitnehmersparzulage vom Staat mit – und das sind 43 Euro im Jahr.

    Lassen Sie sich von den Expert:innen der Sparda-Bank Hessen beraten! Sie wissen, worauf es ankommt. 

    1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Beträge gerundet.

Wohnungsbauprämie (WoP)
  • Die Wohnungsbauprämie unterstützt als staatliche Förderung von Wohneigentum den Eigenkapitalaufbau beim Bausparen1. Es gibt sie auf Einzahlungen in einen Bausparvertrag, sofern das Ersparte für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen eingesetzt wird. Pro Bausparer:in sind das bis zu 70 Euro im Jahr1.

    Die Wohnungsbauprämie kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden.

    Fallbeispiel: „Meine erste eigene Bude":  Moritz ist 16 Jahre alt und geht aufs Gymnasium. Er möchte nach seinem Abitur studieren. Seine Eltern unterstützen ihn dabei. Für seine erste eigene Wohnung zahlen sie deshalb 60 Euro im Monat in seinen Bausparvertrag ein. Das findet Moritz klasse. Denn so kann er auch noch zusätzlich rund 70 Euro Wohnungsbauprämie jährlich vom Staat mitnehmen. Bis zum Studienbeginn hat er etwas Geld angespart, um sich die erste eigene Wohnung einrichten zu können.

    Lassen Sie sich von Expert:innen der Sparda-Bank Hessen beraten! Sie wissen worauf es ankommt! 

    1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Beträge gerundet.

Bausparen und Finanzieren mit Wohn-Riester
  • Mit der Riester-Förderung für Wohn-Riester1 hat der Staat an diejenigen gedacht, die Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen. Für eine Familie mit zwei Kindern, beide geboren nach 2007, können hiermit beispielsweise bis zu 950 Euro2 im Jahr zusammenkommen. "Junge Leute" unter bzw. bis maximal 25 Jahre3 können einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus zusätzlich zur jährlichen Grundzulage1 erhalten. Gemeinsam mit unserem langjährigen Kooperationspartner Bausparkasse Schwäbisch Hall bieten wir Ihnen unterschiedliche „riesterfähige“ Bauspar- und SofortBaugeld-Konzepte mit staatlicher Förderung.

    Fallbeispiel: „Ich möchte Eigenkapital ansparen": Tina ist 24 Jahre alt, geht viel auf Reisen und träumt von einem eigenen großen Loft. Sie will Eigenkapital aufbauen. Praktisch, dass es dafür Prämien vom Staat gibt. Tina riestert. Dafür zahlt sie vier Prozent ihres Einkommens in einen Riester-geförderten Bausparvertrag. Hierfür erhält sie vom Staat 175 Euro Grundzulage und – weil sie unter 25 Jahre alt ist – den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro plus gegebenenfalls mögliche Steuervorteile. 

    Lassen Sie sich von den Expert:innen der Sparda-Bank Hessen beraten! Sie wissen, worauf es ankommt! 

    1 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein; 2 Bei Berechtigung. Beispiel für Verheiratete: zwei rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit zwei Kindern, zwei Verträge, jährliche Einzahlungen von 4 Prozent des jeweiligen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich gewährter Zulagen, mindestens 60 Euro. Die 950 Euro enthalten zweimal 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage (Berechnung für Kinder, die ab 2008 geboren sind); 3 Am 01.01. des Jahres des Vertragsabschlusses darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. 

Übersicht staatliche Prämien (12/2024)

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Prämien-Check (12/2024)

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Förder-Einkommensgrenzen (12/2024)

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Riesterfördertabelle 2023

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Familie mit Hund im Garten vor ihrem Haus

SpardaZuhause

Ort der Geborgenheit und des Wohlbefindens


Hier finden Sie eine Zusammenstellung aktueller Themen für alle, die eine Modernisierung planen oder sich zu möglichen Maßnahmen erst mal näher informieren möchten – sei es im Zuge der Energiewende oder in puncto altersgerecht barrierefreier Umbau. Profitieren Sie dabei von Erkenntnissen und Hintergrundinfos auch über den Tellerrand hinaus – von Wärmepumpe bis Wasserstoff, Finanzierung und Fördermitteln, Sonnenschutz bis Sanierungsplan ...

Jetzt aktuell:
Das neue Hessengeld ist da! Erfahren Sie mehr hierüber wie zu weiteren interessanten Themen mit Tipps rund um die Immobilie!

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Fragen & Antworten rund ums Bausparen (Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten)

Wofür kann ich Wohn-Riester nutzen?

Mit Wohn-Riester profitieren Sie von Zulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen beim Bauen, Kaufen, Umschulden oder bei der Modernisierung Ihres selbstgenutzten Wohneigentums zum barrierefreien Wohnen.

(Stand: 01/2018)

Was ist Wohn-Riester?

Mit dem Eigenheimrentengesetz (EiGRentG) wird das mietfreie Wohnen im Alter seit 2008 als Baustein zur privaten Altersvorsorge staatlich gefördert. Wohn-Riester-Sparer:innen kommen ihrem Wunsch von Wohneigentum oder dessen barrierefreier Modernisierung schneller näher.

Konkret bedeutet das: Wenn Sie bauen, kaufen, entschulden, umschulden oder barrierefrei modernisieren möchten, profitieren Sie mit der Wohn-Riester-Förderung1 von Zulagen und ggf. zusätzlichen Steuervorteilen.

Diese wirken in der Sparphase wie Sonderzahlungen und in der Darlehensphase wie Sondertilgungen. Folglich verkürzen sich durch so eine zusätzliche Zahlung oder Tilgung die Spar- und Darlehenslaufzeiten und die Gesamtfinanzierungskosten sinken.

(Stand: 01/2018)

1 Bei Berechtigung, es gelten die jeweiligen Voraussetzungen.

Wer kann die Riester-Förderung bekommen?

Förderberechtigt sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von Einkommensgrenzen.

Wenn Sie zu einer der nachfolgenden Gruppen gehören, lohnt es sich, in einer Beratung zu prüfen, ob die Berechtigung für die Riester-Förderung bei Ihnen gegeben ist:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Richter
  • Soldaten
  • Seit dem 1.1.2013: geringfügig Beschäftigte1
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Eltern in der Erziehungszeit
  • Landwirte
  • Rentenversicherungspflichtige
  • Selbstständige auf Antrag (z. B. Handwerker:innen, Journalist:innen sowie arbeitnehmerähnliche Selbstständige wie Hebammen und Künstler:innen)
  • Personen, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wegen voller Erwerbsminderung oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen
  • Pensionäre und Frührentner
  • Helfer im Bundes- und Jugendfreiwilligendienst

Tipp: Nicht förderberechtigte Selbstständige, Freiberufler:innen und Ehepartner:innen ohne berufliche Tätigkeit können über förderberechtigte Ehepartner:innen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in den Genuss von Wohn-Riester kommen.

(Stand: 01/2018)

1 Vertragsverhältnis ab 01.01.2013 geschlossen oder Ausweitung des Entgelts über 400 Euro.

Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?

Zunächst einmal ist es hierfür erforderlich, einen Wohn-Riester-Vertrag abzuschließen – das geht z. B. über die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Je nachdem, wann Sie Ihren Wohneigentumswunsch verwirklichen möchten, kommt hierfür ein Bausparvertrag oder ein SofortBaugeld in Betracht.

Um die Riester-Förderung (Zulage + ggf. zusätzliche Steuervorteile) zu erhalten, reichen Sie (ggf. über die Bausparkasse Schwäbisch Hall) Ihren „Antrag auf Altersvorsorge-Zulage“ ein.

Für die Kinderzulage verwenden Sie den „Antrag auf Kinderzulage“.

Unterstützung beim Ausfüllen erhalten Sie über die Erläuterungen hinaus auf Wunsch auch von Ihren Berater:innen in den Filialn der Sparda-Bank Hessen eG. Je früher der Antrag eingeht, desto eher wird die Zulage dem Riester-Vertrag gutgeschrieben und verzinst.

Tipp: Mit der Unterzeichnung eines Dauerzulagenantrages stellt die Bausparkasse Schwäbisch Hall für Sie automatisch jedes Jahr einen Antrag auf Zulagen. Das erspart Ihnen Zeit und Arbeit. Bitte teilen Sie uns hierfür etwaige Gehalts-, Kindergeld-, Familienstand- oder Wohnortsänderungen umgehend mit: Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie jedes Jahr Ihre volle Riester-Zulage erhalten.

(Stand: 01/2018)

Wie viel muss ich sparen, um eine Wohn-Riester-Förderung zu erhalten?

Die Höhe des monatlichen Sparbeitrags richtet sich nach dem beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen, der Familiensituation und der Anzahl der Kinder.

Einfache Formel: Gesamtbeitrag (4% vom beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen) abzüglich Riester-Förderung (Grund- und Kinderzulage/n pro Jahr, mind. 60 Euro pro Jahr pro Vertrag)

Tipp: Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt Altersvorsorgewirksame Leistungen (kurz AVWL). Nutzen Sie diese zur Reduzierung Ihres Eigenbeitrags.

(Stand: 01/2018)

Wie kann ich von Riester profitieren, wenn ich bereis Wohneigentum habe??
  • Unabhängig vom Bau-/Kaufzeitpunkt können Sie jederzeit das Guthaben entnehmen und zur Entschuldung oder Umschuldung Ihres bestehenden Darlehens verwenden1.
  • Das barrierefreie Modernisieren von selbstgenutztem Wohneigentum wird gefördert.
  • Alternativ: Auszahlung als Zusatzrente grundsätzlich frühestens ab vollendetem 60.2 bzw. 62. Lebensjahr1.

(Stand: 01/2018)

1 Die jeweiligen Voraussetzungen sind zu beachten.
2 Vertragsabschluss vor 2012

Was passiert, wenn ich mein Wohneigentum vermieten/verkaufen möchte?

Bei einem Verkauf oder einer Vermietung Ihrer Immobilie geht Ihnen die Riester-Förderung nicht verloren, wenn der Betrag des Wohnförderkontos innerhalb von zwei Jahren vor oder fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem das Wohneigentum letztmals selbst genutzt wurde, auf eine andere förderfähige Immobilie übertragen wird.

Es gelten Voraussetzungen – wir beraten Sie gerne.

(Stand: 01/2018)

Was passiert, wenn sich meine Einkommens- oder Familiensituation ändert?

Die erforderlichen Beiträge für die maximale Riester-Förderung können sich jährlich verändern – zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes. Eine jährliche Prüfung der Prämienchance ist deshalb empfehlenswert.

Wofür kann ich meinen Bausparvertrag verwenden?

Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich.

Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.

(Stand: 10/2024)

Was passiert, wenn ich meinen Sparbeitrag zeitweise nicht leisten kann?

Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie jedoch mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen.

Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.

(Stand: 01/2018)

Was ist, wenn ich den Bausparvertrag nicht mehr benötige?

Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen:

Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren!

Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch kostenlos auf einen Angehörigen übertragen.

Sprechen Sie einfach Ihre:n Berater:in an!

Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert.

Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.

(Stand: 01/2018)

Wer erhält die Wohnungsbauprämie (WoP)?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …

  • ... in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich)
  • ... mindestens 16 Jahre alt sind (auch Schüler:innen)
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland)
  • ... deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze in Höhe von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. 

(Stand: 03/2025)

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie (WoP)?

Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug der Bausparkasse  Schwäbisch Hall.

Den ausgefüllten Antrag geben Sie gerne einfach bei uns ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.

(Stand: 01/2018)

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage (ASZ)?

Nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. 

Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten.

Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital im Fall des Bausparens für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Sie haben alternativ die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis zu maximal 400 Euro VL pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment.

Für den Erhalt der ASZ gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 40.000 Euro und das von Verheirateten 80.000 Euro nicht übersteigen.

(Stand: 01/2024)

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag können Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Sparer-Pauschbetrag, beim Zugang abgeltungssteuerfrei bleiben.

Dieser Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete. Damit Ihre Bank die Steuerbefreiung beim Zugang Ihrer Kapitalerträge berücksichtigen kann, benötigt sie von Ihnen einen Freistellungsauftrag.

Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. noch Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester Bausparverträge.

Stand: 10/2023

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern.

Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt.

(Stand: 01/2018)

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit 1. Januar 2015 führt Ihre Bank die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Erträge über dem Sparerfreibetrag liegen.

Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtige:r müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.

(Stand: 01/2018)

Was sind Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)?

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, welche per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sind.

AVWL-Tarifverträge bestehen beispielsweise in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie. Weitere Branchen, in denen es individuelle Tarifvereinbarungen zu AVWL gibt, sind die Chemie-Industrie, der Einzelhandel sowie das Bau- und Malerhandwerk.

Die Anlage kann u. a. über einen privaten Riester-Vertrag erfolgen.

Dabei sind Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) keine Vermögenswirksamen Leistungen (VL). VL und AVWL müssen auf getrennte Vertragsarten angelegt werden.

(Stand: 01/2018)

Was ist die Abgeltungssteuer?

Abgeltungssteuer: Seit 2009 sind Zins- und Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal an der Quelle zu versteuern. Finanzinstitute sind verpflichtet, diese Abgeltungssteuer abzuführen, soweit ihnen kein Freistellungsauftrag vorliegt.

Stand: 10/2023

Glossar (Begriffserklärungen)

Arbeitnehmersparzulage (ASZ)

Der Staat fördert die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Arbeitnehmersparzulage – beim Bausparen in Höhe von 9 % der VL.

Die Förderung ist allerdings nur bei bestimmten Anlageformen möglich. Dabei nimmt der Bausparvertrag eine besondere Rolle ein, da er die einzige staatlich geförderte risikolose Anlageform ist.

Erhalten Bausparende die volle VL in Höhe von 470 Euro pro Jahr (Verheiratete 2 mal 470 Euro),  legt der Staat also noch einmal 43 Euro (bzw. 86 Euro bei Verheirateten) dazu.

Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass der Sparer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

(Stand: 01/2024)

Bauspardarlehen

Das Besondere am Bauspardarlehen...

... sind die günstigen und im Voraus vereinbarten Sollzinssätze: Sie können so schon bei Vertragsabschluss genau kalkulieren.

Das Bauspardarlehen ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben. Dieses Darlehen beträgt je nach Tarifvariante zwischen ca. 50 bis 60 Prozent der gesamten Bausparsumme.

Es wird in festen monatlichen Beträgen zurückgezahlt, wobei Sonderzahlungen oder eine ganzheitliche Tilgung ebenfalls möglich sind.

Das Darlehen darf nur wohnwirtschaftlich verwendet werden. Dies umfasst aber weit mehr als nur den Hausbau oder die Renovierung.

(Stand: 01/2018)

Bausparen

Bausparen ist eine spezielle Form des Sparens ...

... mit Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen zur Finanzierung des Erwerbs, der Renovierung oder der Modernisierung von Wohneigentum.

Bausparen wird vom Staat grundsätzlich gleich dreifach gefördert:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auf seine eigenen Einzahlungen die Wohnungsbauprämie (WoP) und auf die vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage (ASZ) erhalten. Außerdem kann auch eine Riesterzulage in Betracht kommen.

Die Bausparidee basiert auf der Erkenntnis, dass zur Finanzierung von Eigenheimen die vorhandenen Mittel im Allgemeinen nicht ausreichen. So bietet der Bausparvertrag die Lösung, in der Gemeinschaft mit anderen Bausparern zunächst einen Bausparvertrag zu besparen.

Ist ein bestimmtes Mindestguthaben erreicht und sind weitere Voraussetzungen erfüllt (Zuteilungsreife), erhält der/die Bausparende mit der Zuteilung des Vertrags das angesparte Bausparguthaben zzgl. Sollzinsen und ggf. auch staaatlichen Prämien sowie ein optionales Bauspardarlehen zu günstigen, im Voraus vereinbarten Darlehenszinsen.

(Stand: 01/2018)

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag stellt einen wichtigen Bestandteil der Wohnbaufinanzierung dar. Außerdem wird Bausparen vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage (ASZ) auf VL-Einzahlungen und der Wohnungsbauprämie (WoP) vielfältig gefördert.

Ein Bausparvertrag ist damit eine sichere und attraktive Sparform: Einer der großen Vorteile des Bausparens ist der einhergehende Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen.

(Stand: 01/2018)

Bewertungszahl

Die Bewertungszahl legt fest, in welcher Reihenfolge die Sparenden ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Sie errechnet sich aus:

  • den Habenzinsen, die Sie für Ihre Einzahlungen bekommen haben
  • der Bausparsumme, auf die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben
  • dem gewählten Bewertungszahlfaktor sowie
  • evtl. dem Leistungsfaktor

Bausparende können ihre Bewertungszahl selbst beeinflussen, indem sie z. B. am Anfang jeden Monats einzahlen. Denn durch die taggenaue Verzinsung wächst die Bewertungszahl bei regelmäßigem Sparen schneller, als wenn Sie erst am Jahresende einzahlen.

Ihre bereits erreichte Bewertungszahl wird Ihnen im Jahreskontoauszug bekanntgegeben. Die Mindestbewertungszahl legt fest, ab welcher Bewertungszahl Sie Ihr Darlehen zugeteilt bekommen können.

(Stand: 01/2018)

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Die Abkürzung VL steht für Vermögenswirksame Leistungen.

Diese wurden 1961 mit dem Grundgedanken ins Leben gerufen, Arbeitnehmer:innen durch Leistungen der Arbeitgeber und des Staates am Wachstum des Volksvermögens teilhaben zu lassen.

Heute werden unter bestimmten Voraussetzungen pro Jahr 470 Euro bei Alleinstehenden (bei Verheirateten 2 x 470 Euro) als VL mit 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage (ASZ) gefördert.

VL können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt.

Die VL müssen durch den Arbeitgeber auf einem bestimmten Konto angelegt werden. Das VL-Bausparkonto ist eine gängige und risikolose Anlageform für die Nutzung von VL.

Nicht alle Arbeitgeber bezahlen die VL in voller Höhe von monatlich 40 Euro. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, zum Beispiel 27 Euro, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus der eigenen Tasche aufzufüllen, um dennoch die volle ASZ in Höhe von 43 Euro vom Staat zu bekommen.

Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende 40.000 Euro und für Verheiratete 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Die Anlage von VL auf Bausparverträgen wird für maximal 470 Euro jährlich mit einer 9 %-igen ASZ gefördert.

Die Anlage von VL in Investmentfonds wird für maximal 400 Euro jährlich mit einer 20 %-igen ASZ gefördert.

(Stand: 03/2025)

Wohnungsbauprämie (WoP)

Mit der WoP "belohnt" der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Die Förderung beträgt 10 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 700 EUR für Ledige (und das Doppelte für Verheiratete). Pro Jahr kann man damit bis zu 70 EUR (Ledige) bzw. 140 EUR (Verheiratete) vom Staat "geschenkt" bekommen.

Für die Gewährung der Prämie ist maßgebend, dass das jährliche zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (Alleinstehende 35.000 EUR, Verheiratete 70.000 EUR).

Außerdem muss die/der Bausparer:in in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sein. Zu den begünstigten Zahlungen zählen neben eigenen Einzahlungen auch Guthabenzinsen sowie der Teil der VL, für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.

Die Wohnungsbauprämie wird auf Antrag des Prämienberechtigten nach Ablauf des Sparjahres von der Bausparkasse ermittelt, im Konto des Bausparers gesondert vermerkt und in der Regel bei Zuteilung oder Ablauf der Bindungsfrist dem Bausparkonto gutgeschrieben.

Die Wohnungsbauprämie muss mit einem speziellen Formular beantragt werden, das Ihnen am Jahresanfang zusammen mit dem Kontoauszug automatisch zugeschickt wird. Der ausgefüllte Antrag sollte über die Bank, bei der  Bausparkasse eingereicht werden.

Wichtig: Die Bausparzinsen müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung gesondert mit angegeben werden.

(Stand: 04/2022)

Zuteilung

Der Begriff "Zuteilung" bedeutet, dass Ihr Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für den Empfang Ihres angesparten Guthabens und die Beantragung des optionalen Bauspardarlehens notwendig sind.

Voraussetzungen für die Zuteilung:

  • Erreichen des Mindestsparguthabens an einem der 12 Bewertungsstichtage
  • Erreichen der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl, wenigstens in Höhe der Mindestbewertungszahl
  • Erklärung der/des Bausparerenden, dass sie/er die Zuteilung annimmt.

Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe ihrer Bewertungszahlen geordnet.

Im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel werden die Bausparverträge dann von der höchsten Bewertungszahl abwärts zugeteilt, bis die vorhandenen Mittel aufgebraucht sind. Der letzte zugeteilte Vertrag hat die sogenannte "erforderliche Bewertungszahl", die Zielbewertungszahl.

Bei der Zuteilung sind alle Bausparkassen streng an ihre "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" gebunden.

Außerhalb dieser Reihenfolge dürfen keine Verträge zugeteilt werden. Die bedingungsgemäße Zuteilung wird durch eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestellte Vertrauensperson überwacht.

Natürlich werden Ihre Bausparmittel nur ausgezahlt, wenn Sie sie zu diesem Zeitpunkt auch haben wollen. Falls Sie das Geld gerade nicht benötigen, lassen Sie Ihren Vertrag einfach b. a. W. wie bisher weiterlaufen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Oder Sie können Ihren Vertrag aufstocken, so dass Sie später mehr Geld zur Verfügung haben.

(Stand: 01/2018)