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Hessengeld: Auszahlungen haben Freitag, 15.11., gestartet

Hallo Hessengeld!

Mit Pressemeldung vom 19. September 2024 kündigte das Hessische Ministerium für Finanzen die Einführung der neuen „Hessengeld“-Förderung an: für Menschen, die in Hessen erstmalig ein Eigenheim erwerben. Wie angekündigt, starteten am 15. November erste Auszahlungen – auch rückwirkend für Käufe seit 1. März 2024. Mit dem Hessengeld möchte die hessische Landesregierung einen selektiven Ausgleich zur relativ hohen Grunderwerbsteuer des Bundeslandes schaffen. Das Programm ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt und soll im Falle einer positiven Evaluierung fortgesetzt werden.*

Wie hoch ist die Hessengeld-Förderung?

Die mögliche Förderung kann für bis zu zwei Personen, die ein Objekt zum gemeinsamen Bewohnen kaufen, jeweils 10.000 Euro betragen. Hinzu kommen 5.000 Euro für jedes dem Haushalt angehörige unter-18-jährige Kind, das mit einzieht. Eine Familie mit zwei Kindern z. B. kann so bis zu 30.000 Euro Hessengeld erhalten (2 x 10.000 Euro plus 2 x 5.000 Euro) – allerdings nur, soweit die tatsächlich bezahlte Grunderwerbsteuer nicht darunter liegt: Denn diese bildet die betragliche Obergrenze, bis zu der Hessengeld maximal bewilligungsfähig ist! Beträgt die Grunderwerbsteuer weniger, fällt auch die Hessengeld-Förderung entsprechend niedriger aus. Mit dem Hessengeld sollen vor allem die Menschen beim Eigenheimerwerb entlastet werden, die sich ein solches angesichts der hohen Nebenkosten ansonsten kaum leisten könnten. So lautet eine weitere Voraussetzung für den Bezug von Hessengeld auch, dass zuvor noch kein Immobilienbesitz vorhanden ist oder war.

Was hat es mit der Grunderwerbsteuer auf sich?

Das Hessengeld soll eine zielgerichtete Entlastung zur vergleichsweise hohen Grunderwerbsteuer in Hessen schaffen. Neben Notar- und Grundbuchgebühren** sowie gegebenenfalls auch Maklerprovision** zählt die Grunderwerbsteuer zu den Kaufnebenkosten, die beim Immobilienerwerb anfallen. Mit einem Satz von 6 Prozent auf den Kaufpreis liegt diese in Hessen über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 5,53 Prozent. Neben seinen unmittelbaren Nachbarn rangiert das Bundesland an zweithöchster Stelle nach Nordrhein-Westfalen, wo 6,5 Prozent berechnet werden. Hingegen liegen alle anderen benachbarten Bundesländer niedriger: In Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 Prozent. Mit Abstand am wenigsten Steuer zahlt man für den Grunderwerb in Bayern: 3,5 Prozent.

Ausgezahlt wird das bewilligte Hessengeld ab Einzug allerdings nicht in Einem, sondern in zehn gleichen Jahresraten. Dies mag für Berechtigte ein Wermutstropfen sein, da die Grunderwerbsteuer sofort in voller Höhe fällig ist: So gesehen gehen Kaufende also in Vorkasse, bis das Hessengeld auf zehn Jahre verteilt vollständig ausgezahlt ist. Zur Beantragung des Hessengeldes muss die Grunderwerbsteuer bereits vollständig beglichen sein. Sofern es sich um einen Immobilienkauf handelt, bei dem gar keine Grunderwerbsteuer anfällt (z. B. unter Verwandten ersten Grades), kommt Hessengeld überhaupt nicht in Betracht.

Tipp: Bewilligtes Hessengeld wird auch dann fortlaufend bis zum Ende ausbezahlt, wenn sich die Begünstigten nach einigen Jahren zum Auszug entschließen sollten. Maßgeblich sind allein die Verhältnisse zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertragsschlusses und ein rechtzeitiger Nachweis der Meldebescheinigung(en), dass sie das Objekt fristgerecht als Hauptwohnsitz bezogen haben.

Wer kann Hessengeld beziehen?

Hessengeld kann beantragen, wer erstmals ein Haus oder eine Wohnung kauft oder baut – und diese(s) selber als Hauptwohnsitz nutzt. Das Objekt muss in Hessen liegen. Der Kaufvertrag hierfür muss am oder nach dem 1. März 2024 geschlossen sein. Berücksichtigt werden kann auch der Erwerb von einem Miteigentum oder Erbbaurecht an einer zur Selbstnutzung bestimmten Wohnimmobilie bzw. dem dazu vorgesehenen Baugrundstück (z. B. im Rahmen von Wohngruppen und Genossenschaften). Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Antrag auf Hessengeld zudem bei Miet- und Optionskauf zulässig.

Im Gegensatz zu manch anderer staatlichen Förderung gibt‘s beim Hessengeld weder Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz noch ist die Gewährung an eine maximale Einkommenshöhe gebunden. Hessengeld ist nicht steuerpflichtig und unterliegt auch keinem Progressionsvorbehalt. Sofern eine der kaufenden Personen allerdings schon im Besitz einer Immobilie bzw. von Bauland ist oder war, kann diese kein Hessengeld mehr erhalten. Die Möglichkeit einer weiteren Person, mit der das Objekt gegebenenfalls gemeinsam erworben wird, bleibt hiervon aber unberührt: Ist es für diese das erste Eigenheim, kann sie „ihre“ 10.000 Euro Hessengeld ungeachtet dessen erhalten – immer vorausgesetzt, dass auch alle weiteren Bedingungen fürs Hessengeld erfüllt sind bzw. hinsichtlich des Einzugstermins werden.

Tipp: Auch minderjährige Kinder können im Kaufvertrag als Käufer:in benannt sein. Somit können auch sie von den 10.000 Euro Hessengeld als erwerbende Person(en) profitieren – anstelle der 5.000 Euro, die ihnen in der Rolle eines miteinziehenden Kindes zugedacht wären. Ihr Antrag auf Hessengeld muss über eine:n der gesetzlich Vertretenden bzw. erwachsene:n Bevollmächtigte:n gestellt werden. Die Vertretungsbefugnis ist über das Kundenportal der WIBank nachzuweisen.

Entscheidend für die Erfüllung aller Bedingungen ist das Datum des Kaufabschlusses – der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages: Allein die zu diesem Zeitpunkt bestehenden (Familien-)Verhältnisse sind maßgebend. So kann Hessengeld nur für tatsächlich mit einziehende Kinder beantragt werden, die zu diesem Zeitpunkt aber auch schon geboren sein müssen! Eine beim notariellen Vertragsabschluss bestehende Schwangerschaft etwa, zählt fürs Hessengeld nicht. Es erfolgt keine nachträgliche Berücksichtigung, wenn das Kind schließlich nach Vertragsabschluss das Licht der Welt erblickt und dann mit im Eigenheim wohnt.

Was ist, wenn das Objekt noch nicht gleich mit dem Kauf bezogen werden kann?

Insbesondere bei Neubauten, die erst noch fertiggestellt werden müssen, ist es mitunter nicht möglich, gleich bei Erwerb schon einzuziehen. Eine Zusage fürs Hessengeld kann dennoch bereits erfolgen: Dies geschieht allerdings unter dem aufschiebend bedingten Vorbehalt, dass der Einzug innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung vonstattengeht. Als Nachweis ist die Meldebescheinigung bis dahin im Kundenportal der WIBank hochzuladen.

Tipp: Sofern absehbar ist, dass der Einzug eventuell nicht rechtzeitig zu schaffen ist, kann es ratsam sein, den Antrag auf Hessengeld erst entsprechend später zur stellen – wenn sicher ist, wann der Bezug (fristgerecht) erfolgen kann. Wir empfehlen, dass Sie sich zu den strikten Auflagen für die Gewährung von Hessengeld vorab genau informieren, um dieses durch eine möglicherweise verfrühte Antragstellung nicht zu verwirken!*

Eile ist für die Beantragung laut Angaben der Behörden übrigens nicht geboten. Wenngleich Fördertöpfe immer begrenzt sind, habe man beim Hessengeld doch Vorkehrungen getroffen, dass für die geplante Programmlaufzeit von fünf Jahren ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Somit sollte jeder berechtigte Antrag in dieser Zeit auch zu bedienen sein. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Hessengeld wird allerdings ausgeschlossen.*

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die ausschließlich digitale Antragsstellung erfolgt über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastruktur Bank Hessen , wo Sie weitere Anleitungen finden.*

* Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Interessierten, für die Hessengeld in Betracht kommen kann, empfehlen wir, sich vor Antragstellung ausführlich zu informieren! Erläuterungen sowie eine Vielzahl detaillierter „Fragen und Antworten zum Hessengeld“ finden Sie mit diversen Fallbeispielen unter hessengeld.de ***. Mehr zum Beginn der ersten Auszahlungen erfahren Sie aus der aktuellen Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Finanzen vom 15. November 2024 .

**Notar- und Grundbuchgebühren machen als Nebenkosten etwa 1,5 bis 2 Prozent auf den Kaufpreis aus. Eine übliche Maklerprovision kann in Hessen z. B. 7,14 Prozent (6 Prozent plus Mehrwertsteuer) betragen, die sich Käufer- und Verkäuferseite oft zur Hälfte (jeweils 3,57 Prozent) teilen.

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