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Zu erneuten Leizinssenkungen hatte sich die Europäische Zentralbank (EZB) bei ihrer Zinsentscheid-Tagung im September entschlossen: Die Einlagefazilität wurde zum 18.09.2024 um 0,25 Prozentpunkte, der Hauptrefinanzierungszins sogar um 0,60 Prozentpunkte gesenkt – und damit nun erstmals nach fünf Jahren der Zinskorridor zwischen den Leitzinssätzen verkleinert. Erklärtes Ziel ist die Stabilisierung des Marktzinses im Sinne eines stabilen Preisniveaus mit niedriger Inflation. Doch wie hängt das alles zusammen?
Bereits im März dieses Jahres hatte die EZB den Beschluss zur Verkleinerung des Zinskorridors gefasst und nun vollzogen, indem sie den Abstand zwischen Einlagefazilität und Hauptrefinanzierungszins von 0,50 auf 0,15 Prozentpunkte verkleinerte. Damit nähern sich Einlagen- und Kreditzins(en) der Notenbank gegenüber den Banken an: Das Parken von Geldern bei der EZB ist für diese nun um 0,25 Prozentpunkte weniger einträglich. Während die Refinanzierung im Bedarfsfall wiederum um 0,60 Prozentpunkte überproportional günstiger geworden ist. Die Absicht dahinter ist, dass Schwankungen kurzfristiger Zinsen zugunsten besserer Planbarkeit enger begrenzt sowie überschüssige Liquidität abgebaut werden soll.
Wobei der Einlagenzins dem Hauptrefinanzierungszins im Interbankenmarkt inzwischen den Rang abgelaufen hat. Hier hat sich im Laufe der letzten zehn Jahre ein Paradigmenwechsel vollzogen: Ursprünglich lag das Hauptaugenmerk früher einmal auf dem Hauptrefinanzierungszins, um welchen die beiden Fazilitäten für Einlagen und Refinanzierung der Spitzen jeweils als weitere Leitzinsen des Euro-Systems einen flankierenden Korridor bildeten. Inzwischen kommt der Einlagefazilität aber die richtungsweisendere Rolle zu.
Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass die EZB den Banken seit 2015 über den Ankauf von Staatsanleihen und der Gewährung von Notkrediten große Überschüsse an Zentralbankgeld beschert hat: Damit hat die „Geldbeschaffung“ – also die Refinanzierung über EZB-Kredite – für Banken an Relevanz verloren. Und somit auch der Zins, den sie dafür an die Zentralbank zu entrichten haben. Stattdessen wurde es für sie interessanter, die viele Liquidität ertragsorientiert „unterzubringen“: Vereinfacht ausgedrückt, stehen sich hierfür die Alternativen „als Einlage bei der Zentralbank gegen Verzinsung durch selbige“ oder „als Kredite an die Kundschaft gegen entsprechende Darlehenszinseinnahmen“ gegenüber. Im Hinblick auf Liquiditätsüberschüsse war es für Banken also relevanter geworden, wie viel sie für diese von der EZB als Zins(ertrag) verbuchen können – während in puncto Refinanzierung weniger der Schuh drückt(e).
Indem die Einlagefazilität mit Wirkung zum 18.09.2024 von 3,75 Prozent auf 3,50 Prozent gesenkt wurde, machte es die EZB für Banken also etwas unattraktiver, überschüssige Liquidität bei ihr zu parken. Während sie deren Refinanzierung zur Vergabe von Krediten an die jeweilige Firmen- und Privatkundschaft in gleichem Zuge „preiswerter“ machte – sogar in noch höherem Maße: Den einstmals wichtigsten Hauptrefinanzierungs-Leitzinssatz, zu dem sich Banken in der Regel für den Zeitraum von etwa einer Woche von der Notenbank Geld leihen, senkte sie von 4,25 Prozent auf 3,65 Prozent; den Spitzenrefinanzierungssatz zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung über Nacht reduzierte sie von 4,50 Prozent auf 3,90 Prozent.
Mit den Zinssenkungen einhergehend verspricht man sich auch positive Wachstumsimpulse für die schwächelnde Wirtschaft. Von hier ertönte schon seit geraumer Zeit der Ruf nach sinkenden Leitzinsen. Zumal die in Deutschland vorherrschende konjunkturelle Flaute auch Auswirkungen auf die gesamte Euro-Zone hat. Von niedrigeren Leitzinsen erhofft man sich einen Schub zur Bekämpfung der Rezession: Unternehmen können mit zinsgünstigeren Krediten einfacher bzw. auch mehr investieren und private Haushalte ihre Konsumausgaben steigern. Zudem haben die Entwicklungen ebenfalls – wenngleich eher indirekt und häufig schon zu einem früheren Zeitpunkt bereits vor Eintritt einer erwartbaren Leitzinsanpassung – Einfluss auf Bauzinsen: So haben wir bei der Sparda-Bank Hessen beispielsweise zum 17.09.2024 schon für unterschiedliche Laufzeiten die Darlehenszinsen im Baufinanzierungsbereich gesenkt, während wir unsere Einlagezinsen zum gleichen Zeitpunkt ungemindert beibehielten (Stand: 26.09.2024).
Ein bisschen klingt es wie die Quadratur des Kreises, was die Verantwortlichen der Europäischen Zentralbank mit Blick aufs passende Timing, angestrebtes Wirtschaftswachstum und Inflationsbekämpfung leisten müssen: Im Zuge von Krisen wie Corona und dem russischen Angriff auf die Ukraine war es in den Jahren 2022 und 2023 zu Rekord-Inflationshochs gekommen – der Höchststand in Deutschland lag in dieser Zeitpanne im Oktober/November 2022 bei einer Inflationsrate von 8,8 Prozent, im Euro-Raum insgesamt waren es im Oktober 2022 10,6 Prozent. Höhere Leitzinsen wirken einer Inflation entgegen – weshalb man diese seit Mitte 2022 also sukzessive angehoben hat. Doch höhere Leitzinsen verteuern eben auch Kredite und bremsen damit die Wirtschaft.
Den vertretbaren Zeitpunkt für eine Zinswende hielt die EZB nach Rückgang der Inflation schließlich am 12. Juni dieses Jahres für gekommen: Erstmals seit 2016 wurden alle drei Leitzinsen wieder gesenkt*– im ersten Schritt einheitlich um 0,25 Prozentpunkte. In Deutschland bezifferte sich die Inflationsrate für den betreffenden Monat auf 2,2 Prozent. Aktuell hat sich die inflationäre Preissteigerung seither noch weiter um das von der EZB angestrebte Zwei-Prozentziel eingependelt (für August waren es in der Euro-Zone 2,2 Prozent) – wobei sie allerdings noch nicht über alle Sektoren im Einzelnen hinweg gebannt ist: Bei den Dienstleistungen z. B. liegt die Rate immer noch deutlich höher als der Gesamtindex – in Deutschland waren es hier im August 2024 noch 3,9 Prozent gegenüber der Gesamtbetrachtung von 1,9 Prozent. Die nächste Leitzinssenkung erfolgte dann zum 18. September 2024 – dieses Mal unter Vollzug der bereits seit Frühjahr im Raum stehenden Verengung des Zinskorridors.
Mit Spannung bleibt nun zu erwarten, was bei der nächsten EZB-Zinstagung am 17.10.2024 an weiteren Maßnahmen beschlossen wird. Informationen zur Entwicklung von Hauptrefinanzierungszins, Einlagenfazilität und Inflation in Relation finden Sie kontinuierlich auch auf unserer Homepage.
* Eine zwischendurch erfolgte Leitzinssenkung im Jahr 2019 betraf allein die Einlagefazilität.
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