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Student:innen - bunte Silhouetten

Studium finanzieren: Wichtige Fristen nicht versäumen!

Viele junge Menschen haben in diesen Wochen ihre Abitur-Prüfungen abgelegt und planen zum Herbst den Beginn eines Studiums. Damit stellen sich auch Fragen der Finanzierung des Studentenlebens – zumindest, soweit dies über die elterliche Unterstützung hinaus notwendig ist. Insbesondere, wer während des Studiums nicht mehr im Elternhaus wohnt, kann mit einer guten Planung viel fürs eigene Auskommen tun: Drei wichtige Möglichkeiten, während der Studienjahre die Haushaltskasse zu füttern, stellen wir hier vor.**

BAföG – ab dem Wintersemester 2024/25 sind Erhöhungen vorgesehen

Für Studierende, die während des Studiums finanzielle Unterstützung benötigen, weil die eigenen Mittel oder die der Eltern für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, ist die Beantragung von BAföG gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz * eine der bekanntesten und gängigsten Finanzierungsmethoden:

Bei bestehendem Anspruch kann eine Förderung zum kommenden Wintersemester 2024/25 folgendermaßen aussehen: Vorgesehen sind fürs Hochschulstudium bis zu 537 Euro1 (Wohnsitz bei den Eltern) bzw. 855 Euro1(eigenständiger Wohnsitz). Hinzu kommt für Studierende, die nicht mehr gesetzlich familienversichert sind (in der Regel ab Vollendung des 25. Lebensjahrs), ein Zuschlag von 130 Euro2 für Kranken- und Pflegeversicherung (bislang 122 Euro). So wird die Förderung dann je nach Wohnsituation von insgesamt 633 Euro auf 667 Euro bzw. von 934 Euro auf 985 Euro angehoben. Ein besonderer BAföG-Vorteil ist, dass nur maximal die Hälfte der erhaltenen Förderung als zinsloses Darlehen später überhaupt zurückgezahlt werden muss, jedoch keinesfalls mehr als 10.010 Euro (ganz gleich, wie viel BAföG über die Jahre faktisch gewährt wurde). Die andere Hälfte ist unter den vorgegebenen Bedingungen sozusagen „geschenkt“. Tipp: Beim Bezug von BAföG können sich Studierende – falls sie nicht mehr bei den Eltern wohnen – übrigens auch vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) befreien lassen!

Wichtiger Hinweis zu den Fristen** für die Beantragung von BAföG: Um die Förderung bereits zum kommenden Wintersemester 2024/25 gleich von Anfang an zu erhalten, sollte der Antrag bis zum 30. Juni 2024 (Fachhochschule) bzw. 31. Juli 2024 (Universität) gestellt werden. Fürs Sommersemester wäre es der 31. Dezember (FH) bzw. 31. Januar (Uni) des betreffenden Jahres. Sollte es nicht gelingen, diese Fristen im Vorfeld einzuhalten, sodass das BAföG stattdessen innerhalb eines laufenden Semesters für dieses insgesamt rückwirkend ausgezahlt werden soll, gelten im Wintersemester der 30. September (FH) bzw. 31. Oktober (Uni) und im Sommersemester der 31. März (FH) bzw. 30. April (Uni) als Fristenstichtage für den Antrag. Übrigens kann der BAföG-Antrag auch digital * erfolgen, was die Fristeinhaltung sicherlich vereinfacht.


Nebenjobs – Mini-Job als geringfügige Beschäftigung oder besser Werkstudententätigkeit?

Viele Studierende bessern ihr Einkommen durch Nebenjobs auf: So können z. B. im Rahmen von Minijobs * bis zu 523,42 Euro brutto monatlich hinzuverdient werden, ohne dass dies ggf. vom BAföG abgezogen wird (bis zu 6.281,04 Euro bleiben somit innerhalb eines Bewilligungszeitraums von i. d. R. zwei Semestern BAföG-kürzungsfrei).** Achtung: Beim Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung liegt die Mini-Job-Grenze für die beitragsfreie Mitversicherung * in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung) hier allerdings bislang bei 520 Euro monatlich. Dies sollte man mit im Blick haben und sich am besten im Rahmen einer BAföG-Beratung gut erkundigen!** Beratungsstellen gibt es z. B. in den Hochschulen selbst oder über die BAföG-Hotline *.

Sollte das Einkommen über die Grenze für „geringfügige Beschäftigung“ im Mini-Job hinausgehen, kann sich alternativ oder ergänzend auch eine Werkstudententätigkeit * anbieten, die neben dem Vollzeitstudium bis zu 20 Stunden wöchentliche Arbeitszeit einnehmen darf. Gearbeitet werden kann grundsätzlich sowohl während der Vorlesungsphase nebenbei als auch en bloc in den Semesterferien. Tipp: Im Studium schon zielgerichtet zu arbeiten, tut neben den Finanzen auch dem Sammeln erster Berufserfahrung gut! Je nach Art der Nebentätigkeit können die eigenen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten so schon mal in der Praxis erprobt und die Chancen auf ein passendes hauptberufliches Angebot für später gesteigert werden!

Hinweise zur Job-Suche und die Vorstellung diverser Portale, über die man zu interessanten (Neben-)Jobs kommt, haben wir in einem früheren Beitrag Studium und Geld: Nebenjobs schon einmal informativ aufgegriffen.


Kredite – zinsgünstige Bildungs- bzw. Studienkredite gibt es z. B. von der KfW

Die Gewährung von BAföG ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die nicht jeder erfüllt. In diesem Fall könnte auch ein Studienkredit die finanzielle Lücke schließen – etwa im Rahmen des „Bildungskredit“-Angebots der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).**

Der besonders zinsgünstige Bildungskredit * der Bundesregierung zur finanziellen Förderung von Ausbildung und Studium ist über das BVA (Bundesverwaltungsamt) online zu beantragen. Wird der Antrag positiv beschieden, kommt zusammen mit dem BVA-Bescheid ein Vertragsangebot der KfW (Kredit Nr. 173). Diese finanzielle Unterstützung ist einkommensunabhängig. Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich in flexibel zu vereinbarenden monatlichen Auszahlungen von bis zu 300 Euro über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten. Der Gesamtbetrag des Bildungskredits ist damit auf 7.200 Euro begrenzt. Einmalzahlungen über die regulären Auszahlungen hinaus sind innerhalb dieses Gesamtrahmens unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Als weiteres Beispiel gibt es den KfW-Studienkredit (Kredit Nr. 174) für die Finanzierung von Studium und Promotion. Die Auszahlungsraten können hier zwischen 100 und 650 Euro monatlich liegen und je nach Art des Studiums bis zu 14 Semester lang gewährt werden. Die betragliche Höchstgrenze der Kreditsumme ist somit auf maximal 54.600 Euro limitiert.

In beiden Varianten beginnt die Rückzahlung nach der Auszahlungsphase plus einer noch anschließenden Karenzzeit, in der keine Auszahlungen mehr erfolgen – aber auch die ratenweise Rückzahlung (bestehend aus Zins und Tilgung) noch nicht beginnt. Eine Übersicht und Details zum KfW-Kreditangebot für Studium und Weiterbildung finden Sie online unter kfw.de *

Neben den hier genannten Wegen, die Ausbildung oder das Studium zu finanzieren, kann es noch weitere Möglichkeiten geben – z. B. die Kreditgewährung durch Studierendenwerke und (private) Banken, ggf. auch über Stipendien. Tipp: In einer Zusammenstellung unseres easyCredit-Kooperationspartners im privaten Konsumentenkreditumfeld finden Sie hierzu eine sehr informative Übersicht *.

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** Alle Angaben in diesem Beitrag (z. B. hinsichtlich der Beträge und genannter Abgabefristen) erfolgen ohne Gewähr. Jeweilige Angaben zu den Förderbeträgen können Hinblick auf individuelle (wirtschaftliche) Verhältnisse der Studierenden bzw. ihrer Eltern abweichen. Wir empfehlen die Inanspruchnahme einer entsprechenden Studien-Beratung.

1 WS 2024/25: Grundbedarfssatz 475 Euro (bisher 452 Euro) -> plus Wohnkostenpauschale für eigenen Wohnsitz 380 Euro (bisher 360 Euro) ergibt 855 Euro (bisher 812 Euro); -> plus Wohnkostenpauschale für Wohnsitz bei den Eltern 62 Euro (bisher 59 Euro) ergibt 537 Euro (bisher 511 Euro).**

2 bzw. ab dem 31. Lebensjahr sogar 205 Euro, weil man mit 30 Jahren für die Krankenversicherung zwar immer noch Student:in ist, die gesetzliche Pflichtversicherung jedoch endet, sodass man sich ab dann deutlich hochpreisiger freiwillig versichern muss.



Weitere Informationen zur finanziellen Grundausstattung nach der Schulzeit zum Beginn einer Ausbildung oder des Studiums finden Sie in unserem Beitrag Nach dem ABI gut gerüstet in die Zukunft starten! vom 25.04.2024

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