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Tiny-House - Bildquelle Deutsche Privatfinanz AG

Die Tiny-House-Idee: Lebensqualität im Mikrohaus – mehr Freiheit durch weniger Ballast

Immer mehr Menschen entwickeln heutzutage das Bedürfnis nach einer Art geordnet nachhaltigem Minimalismus: reduziert aufs Wesentliche, gelöst von der Einengung durch Besitz, der zu aktuellen Lebensverhältnissen oft gar nicht mehr so recht passen mag – nichtsdestotrotz aber weiterhin aufwendig gepflegt und bewacht sein will. Vielfach betrifft diese Situation auch die sogenannten „Empty Nester“ – wo man sich, nachdem der Nachwuchs flügge ist, gerne wohnlich verkleinert. Mikrohäuser, die ebenso bei (teil-)gewerblicher Nutzung viele Vorteile bieten, liegen hier inzwischen auch bei uns stark wachsend im Trend!

Wobei solche Mikrohäuser gar nicht mal den Verzicht auf gewisse Standards und Komfort bedeuten müssen: Zur Kleinstwohnform zählen durchaus vollwertige (Im)Mobilien der Gebäudeklasse I, mit vollständigem Küchen-, Bad-, Wohn- und Schlafbereich sowie Hausanschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung was z. B. Strom, Wasser und Abwasser betrifft. Energieeffizient und ökologisch ist alles machbar – nur eben in praktisch integrierter Weise, untergebracht auf etwa 15 bis 50 Quadratmetern bzw. in einem umbauten Raum von bis zu 110 Kubikmetern. Ein solches „Tiny-House“ einfach mal zu besichtigen, kann eine wirklich beeindruckende Erfahrung sein!

Längst hat sich die ursprünglich aus den USA stammende Tiny-House-Idee – „tiny“ bedeutet übersetzt nichts anderes als „winzig“ – vom Bauwagen auf Rädern hin zu einer auch an unsere europäisch deutschen Regularien angepassten Bauweise weiterentwickelt. Die Berücksichtigung baurechtlich genehmigungsfähiger Ausführungen gehört anbieterabhängig schon zum Standard: etwa hinsichtlich deutscher Bestimmungen zu Baustatik, Baubeschreibung und -bezeichnungen, bezüglich des Wärmeschutznachweises gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) sowie die Bauweise nach Energieeffizienzhaus-Standard EH55 und das zum kommenden Jahr 2024 greifende Heizkonzept betreffend. Deutlich heben sich diese heutigen Objekte, die in mobiler wie immobiler Ausführung existieren, von den ersten, auf Doppelachsanhängern montierten Ursprungsmodellen à la Jay Shafer1 inzwischen ab.

Beim Gedanken an die Anschaffung bzw. den Umzug in ein Kleinsthaus ist es bedeutsam, sich hierfür an wirklich seriöse Vermittlungs- und Baupartner mit exzellenter Beratungsleistung zu wenden – wo man mit den komplexen deutschen Vorschriften vertraut ist, damit diese von vornherein angemessen berücksichtigt werden. So lässt sich eine klar planbare Kalkulationsbasis erstellen und böse Überraschungen vermeiden. Die Deutsche Privatfinanz AG ist Ihnen als langjährig renommierte Allfinanz-Tochter der Sparda-Bank Hessen eG hierbei gerne behilflich: Dies gilt hinsichtlich der Informationsgewinnung und Beratung ebenso, wie für die Vermittlung des passenden Wunschobjekts – sei es zur Eigennutzung oder auch für (teil-)gewerbliche Verwendungszwecke wie z. B. die zeitweise Vermietung als Ferienhaus mit allen steuerrechtlichen Optionen.

Je nach Nutzungsart können für Mikrohäuser, die als sogenannte „Mobilien“ einzuordnen sind, besondere Steuervorteile (die für klassische Immobilien so nicht gelten) in Betracht kommen – beispielsweise seien hier der Investitionsabzugsbetrag (IAB) sowie bestimmte weitere Abschreibungsformen genannt.2 Vermehrt trifft man in diesem Umfeld auch auf sogenannte „teilmobile“ Mikrohäuser: Statt dem Räderkonstrukt ursprünglicher Tiny-Houses besitzen diese Modelle ein stabilisierendes Stahlrahmenfundament. Damit lassen sie sich zwar nicht in wohnwagen-ähnlicher Anhängerweise von einem Ort zum nächsten bewegen, wohl aber dennoch mittels Kran und Feldlader „umziehen“. Womit auch sie mobil beweglich nicht an einen festen Standort gebunden sind.2

Insgesamt sind die Nutzungsmöglichkeiten von Kleinsthäusern breit gestreut: Während die Anschaffung in unternehmerischer wie privater Hinsicht gleichermaßen interessant sein kann, variiert die Nutzung vom Wohn-, Ferien- oder Wochenendhaus bis hin zur Camping-Unterkunft. Sogar im Rahmen von Seniorenheimprojekten beschäftigt man sich bereits mit integrierten „Tiny-House-Konzepten“. Für manch private Interessent:innen ist gerade auch die Mobilität ein zentraler Anziehungspunkt: Birgt diese doch die grundsätzliche Möglichkeit, das Häuschen bei Veränderung der persönlichen Lebensumstände mehr oder weniger „einfach“ mitzunehmen – z. B. im Falle einer mit dem Ruhestand angestrebten Umsiedlung in wärmere oder naturbelassenere abgelegene Gefilde. Daneben überlegen sich auch einige Elternpaare, inwieweit sie ein gegebenenfalls vorhandenes großes Familienheim – mit allem einhergehenden Pflege- und Wartungsaufwand – nach dem Auszug der Kinder überhaupt noch brauchen und wollen. Ist das betreffende Grundstück groß genug, kann hier beispielsweise eine Überlegung sein, zur Eigennutzung ein Mikrohäuschen in den Garten zu setzen und das einstige Familiendomizil dann zu vermieten oder zu verkaufen. Auch bestimmte Konstellationen, dieses so z. B. frühzeitig schrittweise an die Kinder zu übertragen, könnten sinnvolle Erwägungen sein.2 Gründe für ein „Tiny-House“ kann‘s also tatsächlich viele geben: Dabei im Vorfeld alles gut zu durchdenken und sich umfassend beraten zu lassen, ist selbstverständlich das A und O!

1 Der US-Amerikaner Jay Shafer gilt als Begründer der Tiny-House-Bewegung.
2 Bitte beachten Sie, dass diese Angaben eine steuerfachliche Beratung nicht ersetzen können und insofern ohne Gewähr erfolgen. Wir empfehlen grundsätzlich immer, im Hinblick auf Ihre jeweiligen individuellen Gegebenheiten qualifizierten Rat einzuholen – auch, damit Sie sichergehen können, dass bestimmte steuerrechtliche Vorteile im konkreten Fall auch wirklich greifen bzw. welche Voraussetzungen dafür ansonsten gegeben sein oder geschaffen werden müssten.
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Sie finden die Tiny-House-Idee auch so charmant wie wir? Finden sich womöglich sogar in den beispielhaft genannten Überlegungen, die für ein Mikrohaus sprechen, wieder?

Dann sprechen Sie uns über diesen Link gerne an! Eine unverbindliche Beratung beim Experten unserer Allfinanz-Tochter Deutsche Privatfinanz kostet Sie nichts und ist sicherlich hochinteressant!

Weitere Informationen zur Deutsche Privatfinanz AG *

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