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Schon länger geistert es durch die Medien, doch dieses Jahr wird‘s ernst: Der US-amerikanische Zahlungsdienstleister Mastercard hat entschieden, dass Banken ihre Girokarten offiziell im Regelfall ab Juli 2023 nicht mehr mit dessen Maestro-Bezahlfunktion ausgeben dürfen: Doch macht dieses sogenannte Co-Badging mit Maestro die deutsche Girocard überhaupt erst auslandsfähig – um mit dieser weltweit bezahlen und am Automaten Geld abheben zu können. Ob Ihre BankCard auch so eine Karte ist, erkennen Sie am „maestro“-Markenlogo mit zwei sich überschneidenden Punkten in rot und blau, das auch die Akzeptanzstellen kennzeichnet.
In der aktuellen Diskussion geht es darum, wie es mit der „girocard“ als Debitkarte der deutschen Kreditwirtschaft künftig ohne Maestro-Auslandsfunktion weitergeht. Eine Debitkarte dient der direkten Verfügung über das zugehörige Girokonto – beim Bezahlen oder Geldabheben erfolgen die Abbuchungen ohne Aufschub unmittelbar. Millionen Bankkund:innen haben so eine Bankkarte zu ihrem Girokonto – wie es auch die SpardaBankCard (Debitkarte) eine ist – in ihrem Portemonnaie. Vermutlich haben viele aber noch nie darüber nachgedacht, warum sie mit dieser auch in fernen Urlaubsländern problemlos bezahlen oder Bares in Landeswährung am Geldautomaten ziehen können. Doch genau hieran wird sich ab dem 1. Juli 2023 für neue Girokarten etwas ändern.
Die (deutsche) Girocard – ganz gleich, unter welchem Eigen- oder Markennamen Finanzinstitute sie ausgeben – ist die in Deutschland am meisten verbreitete Debitkarte. Man erkennt sie leicht am „girocard“-Markenlogo mit symbolisiertem Tastenfeld (PIN-Pad). Dieses teilt sich den Platz auf der Karte zurzeit meist noch mit dem Maestro-Logo. Ihre Akzeptanz als bargeldlose Zahlungsform in Geschäften aller Art ist hierzulande führend. Der Volksmund kennt diese Karte mitunter auch noch als „ec-Karte“. Diese Bezeichnung ist allerdings nicht (mehr) richtig, nachdem im Zuge einer Weiterentwicklung der Name „girocard“ im Jahr 2007 eingeführt wurde: „girocard“ bezeichnet sowohl die Karte selbst als auch den „übergeordneten und neutralen Rahmen für alle Bezahlmöglichkeiten und Funktionen rund um das Debitkartensystem der Deutschen Kreditwirtschaft“. Entsprechend ist diese als nationale Lösung entwickelte „girocard“-Debitkarte an sich nur inländisch nutzbar. Auslandsfähig wird sie erst durch das Hinzufügen einer weiteren geeigneten Debitkarten-Funktionalität: Bislang erfolgte das über ein Co-Badging (Zuordnung einer weiteren Zahlungsmarke auf der Girokarte) – meist mit dem Debitkarten-System Maestro, einer im Jahr 1992 eingeführten Marke von Mastercard. Etwas seltener findet man demselben Zweck entsprechend auch noch das Co-Badging mit der erst im Jahr 2006 eingeführten Marke V Pay des anderen großen US-Zahlungsdienste-Anbieters Visa. Während Maestro weltweit vertreten ist, begrenzt sich die Akzeptanz von V Pay vorwiegend aufs europäische Ausland.
Die Entscheidung fürs „Maestro-Aus“ begründet Mastercard damit, dass dieses Anfang der 1990er Jahre fürs bargeldlose Bezahlen in Geschäften, dem sogenanntem Point of Sale (PoS), wie auch für die Geldautomatennutzung konzipierte System nicht für den inzwischen stark angewachsenen Online-Handel (E-Commerce) ausgelegt ist. Im Verbraucherschutz argwöhnt man darüber hinaus, dass es auch um lukrative Interessen geht: Etwa, die Stärkung der hauseigenen „Debit Mastercard“, die in Deutschland gegenüber der Girocard bislang nur einen verschwindend geringen Marktanteil hat. Zudem kann dieser Schritt auch auf eine Umsatzausweitung bei den Transaktionsgebühren im Online-Handel abzielen. Wie sich die Maestro-Aufkündigung in den Kooperationsvereinbarungen zwischen Mastercard und den Banken künftig für Kund:innen im Ausland konkret bemerkbar macht, hängt letztlich vom jeweiligen Bankhaus ab – denn nicht alle wählen den gleichen Weg für eine Lösung.
Im Gespräch ist, dass die European Payment Initiative (EPI) möglicherweise einen eigenen internationalen Debitkartendienst auf die Beine stellen wird. Hier bliebe das Geschäft dann immerhin in europäischer Hand. Allerdings drängt die Zeit – eine gangbare (Zwischen)Lösung wird schon kurzfristig gebraucht. Denkbar und von einigen Finanzinstituten bereits beschlossen sind als weitere Möglichkeiten ein neues Co-Badging mit Funktionalitäten der „Debit Mastercard“ oder gleich die Ausgabe selbiger direkt als zusätzliche Bezahlkarte. Letzteres mutet den oft ohnehin schon „kartenüberfüllten“ Geldbörsen allerdings noch mehr Ballast zu. Und in beiden Fällen müssen sowohl der Handel als auch die Banken mit Kostenzuwachs rechnen – sei es im Transaktionsgebührenumfeld bzw. Abrechnungsbereich oder auch für die technische Umstellung. Zu befürchten ist, dass zumindest ein Teil davon am Ende auf die Verbraucher umgelegt wird. Nicht zuletzt aus Kostengründen akzeptieren viele Geschäfte hierzulande bislang überhaupt nur die Girocard. Somit ist diese im Inland als eigene(s) Bezahlkarte(nsystem) – ganz gleich, ob mit oder ohne „Auslands-Co-Badging – absehbar auch nicht verzicht- oder ersetzbar.
Die Sparda-Bank Hessen denkt noch über eine tragfähige kundenfreundliche Dauer-Zukunftslösung nach. Ziel ist es, die SpardaBankCard als Debitkarte auch auf lange Sicht weiterhin möglichst umfassend – und vor allem kostenlos – anbieten zu können. Um Zeit zu gewinnen, macht man es sich derweil zunutze, dass alle vor dem Stichtag 30. September 2023 bereits mit Maestro-Funktion ausgegebenen Girocards (BankCards) bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin auslandsfähig genutzt werden können: Deshalb werden im Kundeninteresse alle im Umlauf befindlichen SpardaBankCards mit Ablaufdatum 31. Dezember 2023 und 2024 während des ersten Halbjahrs 2023 vorzeitig gegen neue BankCards (die noch mit Maestro ausgerüstet sind) getauscht. Somit können diese maximal bis Jahresende 2027 unverändert genutzt werden. Die anderen BankCards haben regulär noch mindestens bis Jahresende 2025 Zeit, bevor sie durch neue Maestro-freie Pendants ersetzt werden müssen.
Wichtig zu wissen ist, dass die kostenlose SpardaBankCard auch nach Wegfall der Maestro-Funktion weiterhin über alle inländischen Funktionalitäten verfügt – insofern ist im Grunde alles tatsächlich nur halb so wild! Lediglich auf Auslandsreisen bedarf es fürs Bezahlen an der Ladenkasse oder dem Geldabheben am Automaten dann einer anderen Lösung. Die Sparda-Bank Hessen sieht diese b. a. W. in der SpardaMastercard. Kund:innen profitieren bei dieser Kreditkarte von besonderen Konditionen – wie z. B. die vollständige Rückerstattung der Kartengebühr ab einem bestimmten Händlerjahresumsatz (Einkaufsvolumen). Im Unterschied zur SpardaBankCard als Debitkarte erfolgt die Belastung des Girokontos bei der SpardaMastercard Kreditkarte indirekt, über eine monatliche Sammelabrechnung. Zwischen Bezahlvorgang und Abbuchung wird damit also zusätzlich zinslos Kredit gewährt.1
Je nach Finanzinstitut werden die Entscheidungen, wie es ohne Maestro weitergeht, unterschiedlich ausfallen. Einige Institute haben sich bereits festgelegt, andere wägen noch ab. Welche Alternativen sich im Zeitverlauf als Standard positionieren, werden Markt und Zukunft weisen. Im Rahmen einer vorausschauenden Geschäftspolitik legt man bei der Sparda-Bank Hessen auf eine ebenso adäquate wie auch kostengünstig kundenfreundliche Lösung Wert. Wie diese in einigen Jahren aussehen wird, entscheidet sich zu gegebener Zeit. Bis dahin halten wir Sie über die weitere Entwicklung und Erfahrungen in diesem Umfeld selbstverständlich auf dem Laufenden.
1 In Abhängigkeit von weiteren Faktoren (In- oder Auslandseinsatz sowie gegebenenfalls bestehende Kooperationen etc.) gibt es hinsichtlich der Nutzung beider Karten weitere Kostenunterschiede, die je nach Geldinstitut variieren können. Aufschluss gibt hier z. B. der jeweilige Preisaushang.
Anmerkung: Der Beitrag wurde am 10. Mai 2023 aktualisiert
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