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Um kaum eine Form der Studienfinanzierung ranken sich wohl so viele Vorurteile wie um das Stipendium: Da werden nur Kandidaten mit einem Einser-Schnitt genommen! Oder: Das ist zu elitär! Und in der Tat, oft werden sehr gute bis gute Leistungen erwartet, aber auch Engagement, Persönlichkeit und das Einstehen für bestimmte Werte sind entscheidende Auswahlkriterien für die Vergabe dieser Art von Förderung, die – anders als das BAföG – nicht zurückgezahlt werden muss.
Im Übrigen handelt es sich bei dieser Form der Unterstützung nicht rein um eine finanzielle, sondern auch um eine ideelle Förderung: Man wird Teil eines großen Netzwerkes, in das man sich und seine Ideen beispielsweise über Seminare, Workshops oder eigenständige Projekte mit einbringt. Die dabei geknüpften Kontakte und erreichten Erfolge können später bei der beruflichen Orientierung von Nutzen sein.
Die gute Nachricht: Deutschland verfügt über eine hervorragende Stipendienlandschaft. Sie lässt sich in drei Sparten aufteilen:
1. Die 13 Begabtenförderungswerke
2. Das Deutschlandstipendium
3. Über 2.000 kleine Stipendiengeber
Die 13 Begabtenförderungswerke
13 Begabtenförderungswerke haben sich unter dem Dach des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zusammengefunden, um Studierende und junge Forschende mit besonderen Talenten zu unterstützen. Die große Auswahl trägt einer Vielzahl unterschiedlicher Interessen und persönlicher Schwerpunkte Rechnung. Es gibt religiöse Stiftungen sowie politisch motivierte, aber auch weltanschaulich neutrale, wirtschaftlich oder gewerkschaftlich orientierte. Allen gemein ist, dass sie sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen und Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen wollen.
Das Geld für die meisten Stipendien kommt vom Staat, die Fördersumme ist daher bei allen Stiftungen gleich: Sie ist einkommens- und elternabhängig und lehnt sich an das BAföG an. Seit dem Wintersemester 2020/2021 liegt das Grundstipendium bei bis zu 752 Euro im Monat, hinzu kommen Zuschläge für Krankenversicherung (bis zu 84 Euro) und Pflegeversicherung (25 Euro). Außerdem sind ein Familienzuschlag (155 Euro) und eine Kinderbetreuungspauschale (140 Euro je Kind) möglich. 300 Euro Studienkostenpauschale sind für Stipendiatinnen und Stipendiaten auf jeden Fall drin, auch wenn laut BAföG-Richtlinien kein Anspruch auf finanzielle Förderung besteht. Zusätzlich zum Inlandsstipendium sind Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren im Ausland möglich.
Namentlich handelt es sich um folgende Förderungswerke:
Das Deutschlandstipendium
Hierbei engagieren sich private Geldgeber und der Bund gemeinsam für den Nachwuchs. Seit dem Sommersemester 2011 werden mit dem Deutschlandstipendium Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger gefördert, „deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt“ (deutschlandstipendium.de). Sie erhalten 300 Euro monatlich – jeweils hälftig von Bund und privaten Stiftern zur Verfügung gestellt.
Beim Deutschlandstipendium wählen die Hochschulen selbst geeignete Studierende für die Förderung aus. Generell können alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland an dem Programm teilnehmen. Ob die eigene Hochschule sich daran beteiligt, erfahren Studierende direkt an ihrer Hochschule oder auf deutschlandstipendium.de. Das Stipendium wird einkommensunabhängig gewährt, auch zusätzlich zum BAföG und für mindestens zwei Semester. Für das Folgejahr prüft die Hochschule dann erneut, ob die Förderkriterien weiterhin erfüllt sind und auch private Mittel weiter zur Verfügung stehen.
Über 2.000 kleine Stipendiengeber
Neben den vom Bund alleine und in Zusammenarbeit mit privaten Stiftern angebotenen Förderungen gibt es in Deutschland mehr als 2.000 weitere Stipendiengeber. Hier finden sich auch zahlreiche Einrichtungen, die Menschen in besonderen Lebenslagen dabei unterstützen, ihr Studium erfolgreich zu beenden. Die Stipendienstiftung des Landes Rheinland-Pfalz beispielsweise bietet alleinerziehenden Studierenden und alleinstehenden schwangeren Studentinnen – unabhängig vom BAföG – Unterstützung in finanziellen Notlagen. Das Stipendium wird bei Gewährung einmal im Semester ausbezahlt. An der Hochschule Trier wiederum können Studentinnen ab dem zweiten Semester, die sich zum Beispiel in einer finanziellen Notlage befinden oder durch die Pflege eines Angehörigen besonders belastet sind, durch das Ariadne-Stipendium gefördert werden. Der Nassauische Zentralstudienfonds hingegen vergibt Stipendien ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau geboren sind und die nur über einen begrenzten finanziellen Spielraum verfügen. Die zum Studium berechtigende Prüfung muss hierfür mindestens mit der Note 2,7 abgeschlossen worden sein.
Die Auswahl an Stipendiengebern ist riesig, die Vergabekriterien vielfältig. Um sich einen Überblick zu verschaffen, lohnt ein Blick auf stipendienlotse.de. Die dort vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellte Datenbank hilft bei der Suche nach passenden Stipendien.
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