Mitgliedschaft auf einen Blick:
- Die Sparda-Bank Hessen eG ist eine genossenschaftliche Privatkundenbank in Hessen mit rund 371.000 Kund:innen, von denen etwa 281.000 gleichzeitig Mitglied der Genossenschaftsbank sind.
- Mitgliedschaftsanteile (Genossenschaftsanteile) werden mit einer angemessenen Dividende verzinst. Über die Dividende für ein Geschäftsjahr und deren Höhe wird grundsätzlich im Laufe des Folgejahres durch die Vertreterversammlung entschieden. Danach kann die Auszahlung erfolgen.
- Der Ertrag wird dem Girokonto des jeweiligen Mitglieds gutgeschrieben.
- Darüber hinaus gibt es für Mitglieder der Sparda-Bank Hessen eG weitere Vorteile wie etwa kostenfreie Bereitstellungs- und Sondertilgungsmöglichkeiten im Darlehensbereich.
- Mitglied der Sparda-Bank Hessen eG werden Sie durch den Erwerb (Zeichnung) von mindestens einem (Genossenschafts-)Anteil für einmalig 52 Euro. Insgesamt ist die Zeichnung von bis zu 60 Anteilen möglich. Außer dem Anteilspreis in Höhe von einmalig 52 Euro pro Stück fallen für Sie hierfür keine weiteren Kosten oder Beiträge an.
- Im Falle einer Kündigung Ihrer Mitgliedschaft wird der Gegenwert von jedem Ihrer Anteile à 52 Euro gemäß den Bestimmungen unserer Satzung an Sie zurückgezahlt.
- Wer sich für eine Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank Hessen eG entscheidet, wird gleichzeitig Miteigentümer:in dieser Genossenschaftsbank – und begründet somit eine nachhaltig angelegte Teilhabe an unserer starken Gemeinschaft.
- Die Mitgliedschaft ermöglicht Ihnen neben der Ausübung eines Mitspracherechts – indirekt über die Vertreterversammlung als oberstem Organ der Genossenschaft – auch eine Beteiligung am Geschäftserfolg: die sogenannte Dividende.
Aktuelle Informationen
Am 19.06.2024 erfolgte durch die Vertreterversammlung eine Beschlussfassung zur „Änderung der Satzung“ nach § 30 a) der Satzung.
In folgenden Paragrafen wurden Änderungen vorgenommen:
§ 1 [Firma und Sitz] Abs. 3
§ 19 [Willensbildung] Abs. 3
§ 23 [Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat] Abs. 1 f),
Abs. 2 und Abs. 4
§ 25 [Konstituierung, Beschlussfassung] Abs. 3
§ 26c [Wahlturnus und Zahl der Vertreter] Abs. 1
§ 26d [Aktives Wahlrecht] Abs. 3
§ 27 [Frist und Tagungsort] Abs. 3
§ 28 [Einberufung und Tagesordnung] Abs. 3
§ 33 [Abstimmungen und Wahlen] Abs. 1
§ 35 [Versammlungsniederschrift] Abs. 2 und 5
§ 36a [Virtuelle Vertreterversammlung, hybride Versammlung und
Versammlung im gestreckten Verfahren] Abs. 1, 2, 3 und 4
§ 36b [Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer
nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung]
§ 36c [Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Präsenzversammlung in
Bild und Ton und Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton]
Abs. 1 a), b), c), Abs. 2
§ 40 [Nachschusspflicht]
§ 46 [Bekanntmachungen] Abs. 1 und 3
Fast 170 Mitgliedervertreter:innen kamen zu Vertreterversammlung 2024 nach Frankfurt – Vorstand und Aufsichtsrat entlastet – Satzungsänderung und Änderung der Wahlordnung beschlossen
Die Vertreterversammlung der Sparda-Bank Hessen eG hat eine Verdopplung der Dividende im Vergleich zum Vorjahr auf nun 2 % beschlossen. Sie ist damit dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verwendung des Jahresüberschusses gefolgt. Der Jahresüberschuss hat sich 2023 von 7,1 Mio. Euro auf rund 10 Mio. Euro erhöht. Neben der Zahlung der Dividende ist der Großteil des Jahresüberschusses in gesetzliche und sonstige Rücklagen eingestellt worden. Damit ist auch der Jahresabschluss verabschiedet worden.
Neben diesem Beschluss hat die Vertreterversammlung auch Vorstand und Aufsichtsrat entlastet. Zudem wurde den Änderungen der Satzung und der Wahlordnung zugestimmt.
Mittwoch, 19. Juni 2024 um 11:00 Uhr | Kap Europa | Osloer Straße 5 | 60327 FrankfurtEs handelt sich um eine Präsenzveranstaltung.
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2023, Vorlage des Jahresabschlusses und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses
3. Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit
4. Bericht über die gesetzliche Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrats hierzu
5. Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts
6. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 30 c) der Satzung
7. Beschlussfassung über die Entlastung nach § 30 d) der Satzung
a) der Mitglieder des Vorstands
b) der Mitglieder des Aufsichtsrats
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
9. Beschlussfassung über die Änderung der Wahlordnung
10. Bildung eines Wahlausschusses zur Vertreterwahl
a) 2 Mitglieder des Vorstands
b) 2 Mitglieder des Aufsichtsrats
c) 5 Mitglieder der Genossenschaft
11. Anträge
12. Verschiedenes