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Frühlingsfreuden

Man spürt es nun von Tag zu Tag schon deutlicher – der Lenz ist da! Während der offizielle kalendarische Frühlingsanfang auf den 20. März datiert ist, startete der meteorologische Frühling schon zum Monatsbeginn – zeitgleich mit der Brut- und Setzzeit, die in Hessen ebenfalls Anfang März beginnt und bis etwa September verläuft. Was hat es damit auf sich? Und was gilt es in dieser Zeit zu beachten?

Es zwitschert und raschelt rundherum – wer derzeit im Garten oder den heimischen Wäldern aufmerksam schaut und lauscht, merkt, wie sich überall neues Leben regt. In tierischen Kinderstuben herrscht jetzt Hochbetrieb: Für Vögel wie auch weitere, am Boden lebenden Wildtiere gilt es jetzt, das „Nest“ zu bereiten und den in diesen Wochen das Licht der Welt erblickenden Nachwuchs zu umhegen und großzuziehen.

Damit dies reibungslos vonstattengehen kann, brauchen die Tiere Ruhe und Ungestörtheit – deshalb wird verbindlich darum gebeten, während dieser Zeit bestimmte Verhaltensweisen zu beachten: Maßnahmen, die kaum einschränken, aber für das Wohlergehen der Tiere und Fortbestehen so vieler Arten von immenser Wichtigkeit sind: Sodass auch wir und nachfolgende Generationen uns immer wieder aufs Neue am tierischen Frühlingserwachen erfreuen können. Wichtige Regeln – die hinsichtlich ihrer Dauer und Umsetzung von Kommunen auch individuell unterschiedlich festgelegt werden können – finden Sie hier:*

Hunde anleinen: Wer mit seinem tierischen Familienmitglied in dieser Zeit in der Natur unterwegs ist, unterliegt vielerorts der Leinenpflicht. Und dies ist nicht etwa Schikane, sondern für das Überleben und den Fortbestand der Wildtiere wichtig. Sogar rückrufsicherste Hunde mögen es – selbst, wenn sie kein ausgeprägtes Jagdverhalten zeigen – oft dennoch gerne, auch abseits vom Wegesrand in den Grünflächen wie im Unterholz herumzustöbern. Ein vermeintlich harmloses Verhalten, was am Boden brütende Vögel, Rehkitze oder junge Feldhasen, die hier im Gesträuch Schutz suchen, aber mit tödlichen Folgen aufschrecken kann. Da bei Missachtung einer gegebenenfalls bestehenden Leinenpflicht hohe Bußgelder drohen, ist es ratsam, sich über die betreffenden Verordnungen der jeweiligen Kommune eingehend zu informieren. So endet eine gegebenenfalls bestehende Anleinpflicht in einigen Kommunen auch schon vor September, oftmals Mitte Juli. Häufig finden sich direkt in den Wäldern auch Anschläge an den Bäumen, die über die jeweiligen Bestimmungen informieren. Ausnahmen von der Anleinpflicht können für dienstlich im Einsatz befindliche Hunde – etwa Suchhunde des Rettungsdienstes – bestehen. Auch diesbezügliche Regularien sind in kommunalen Veröffentlichungen nachzulesen.

Auf den Wegen bleiben: Was für unsere Vierbeiner gilt, gilt hier selbstverständlich auch für uns Menschen, denn natürlich kann auch unser Erscheinen die Wildtiere in Angst und Schrecken versetzen. Zudem lässt sich für diese unnötiger Stress vermeiden, wenn sich auf den Waldwegen möglichst ruhig verhalten und lautes Herumtoben vermieden wird.

Hecken und Sträucher jetzt nicht schneiden: Nicht nur die öffentlichen Wälder, sondern auch heimische Gärten nutzen Wildtiere, wie zum Beispiel Vögel, um hier zu nisten und ihren Nachwuchs großzuziehen. Kommt es in dieser Zeit zum Heckenschnitt, ist das für die Brut fatal. Deshalb sind Grundstücksbesitzer:innen gehalten, weitreichendere Gartenarbeiten solcher Art im Bedarfsfall vor März oder ansonsten erst wieder ab Oktober durchzuführen. Verbindlich geregelt ist dies im Bundesnaturschutzgesetz (§39 BNatschG) * Auch schonendere leichte Formschnitte an den Hecken empfiehlt der BUND frühestens erst wieder ab August, wenn sich die Hauptbrutzeit dem Ende nähert.

Zwischen Mitte Mai und Mitte Juli sollten übrigens auch Katzen vor allem in den frühen Morgenstunden möglichst nicht aus dem Haus gelassen werden. Die in den kommenden Wochen flügge werdenden Jungvögel sind für freilaufende Stubentiger eine allzu leichte Beute. Sofern dieser zeitlich begrenzte „Hausarrest“ in bestimmten Fällen nicht zu bewerkstelligen ist, greifen viele Halter:innen bisweilen auch auf ein Glöckchen am Halsband ihrer „Freigänger“ zurück, das zumindest ein lautloses Anschleichen verhindert. Auch dies kann manch unerfahrenem Piepmatz schon das Leben retten. Hier sollte allerdings auch zum Wohle der Katze unbedingt darauf geachtet werden, dass das Halsband mit dem Glöckchen sich im Notfall schnell löst, sodass kein Hängenbleiben im Geäst möglich ist!

Solchermaßen vorausschauend kann der Frühling nun für alle doch mit besten Aussichten gerne voranschreiten! Für fotobegeisterte geduldig ruhige Naturbeobachter:innen ist das jetzt auch eine spannende Zeit, um tolle Aufnahmen zu machen. Und wer die jungen Wilden gerne mal aus nächster Nähe in Ihren Kinderzimmern beobachten möchte, findet im Internet einige schöne Webcam-Angebote unterschiedlicher Naturschutzorganisationen – eine ebenso lehrreiche wie spannende Freude für Klein und Groß in der Familie gemeinsam: einfach mal unter „Webcam Tierbeobachtung“ im Internet schauen … Viel Vergnügen beim Beobachten und Staunen!

* Mehr zu den Bestimmungen im Einzelnen finden Sie z. B. auf der Homepage des BUND Hessen **

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