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Neues in 2025 Magazin

Was ändert sich 2025?

Ein ereignisreiches Jahr 2024 neigt sich dem Ende – Zeit, innezuhalten, Kraft zu tanken und mit Zuversicht ins neue Jahr zu blicken. Mit dem Jahreswechsel treten viele Neuerungen in Kraft, die das Leben in Deutschland betreffen. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst – ohne Gewähr, da die vorgezogene Wahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025, samt nachfolgender neuer Regierung, Unwägbarkeiten für uns bereithalten könnten.

1. Wirtschaft und Finanzen

  • Mindestlohn:
    Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Einkommen von Beschäftigten mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt halten können.
  • Grundfreibetrag:
    Der steuerliche Grundfreibetrag wird auf 12.084 Euro angehoben. Einkünfte bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Diese Maßnahme soll die Kaufkraft stabilisieren und Inflationseffekte abfedern.
  • Kindergeld:
    Das Kindergeld wird einheitlich auf 255 Euro pro Kind festgelegt. Die bisherige Staffelung nach Anzahl der Kinder entfällt.
  • Wohngeld:
    Im Schnitt erhalten Wohngeldempfänger:innen monatlich 30 Euro mehr. Zudem wird die Zahl der Anspruchsberechtigten durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen erweitert. Ziel ist es, einkommensschwache Haushalte angesichts steigender Mieten und Energiekosten stärker zu entlasten.

2. Gesundheit und Pflege

  • Elektronische Patientenakte (ePA):
    Ab März 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet. In ihr werden medizinische Daten zentral gespeichert und können bei Bedarf von Ärzt:innen und Kliniken abgerufen werden. Versicherte können die Nutzung der ePA jederzeit widerrufen. Datenschutz bleibt dabei ein zentrales Thema.
  • Pflegeversicherung:
    Die Pflegeversicherungsbeiträge steigen um 0,35 Prozentpunkte auf 4,0 % (4,4 % für Kinderlose). Diese Erhöhung soll dazu dienen, die finanzielle Stabilität der Pflegekassen zu sichern und Leistungsverbesserungen zu finanzieren, wie die Erhöhung des Pflegegeldes und erweiterte Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige.

3. Gesellschaft und Recht

  • Veteranentag:
    Der neu eingeführte Veteranentag wird künftig am 15. Mai gefeiert. Dieser Gedenktag würdigt die Leistungen von Soldat:innen und zivilen Kräften, die in internationalen Friedensmissionen gedient haben.
  • Namensrecht:
    Ehepaare können ab 2025 einen gemeinsamen Doppelnamen als Familiennamen wählen. Bislang war ein Doppelname nur für eine:n Partner:in möglich.
  • Asylrecht:
    Änderungen im Asylrecht treten in Kraft: Sozialleistungen für Geflüchtete werden gekürzt, und die Unterbringung erfolgt verstärkt in Sammelunterkünften. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass die Kürzungen humanitäre Mindeststandards gefährden könnten.

4. Umwelt und Mobilität

  • CO2-Preis:
    Der CO2-Preis wird von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht. Dies betrifft fossile Brennstoffe wie Heizöl, Gas und Benzin. Ziel sei es, den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen zu beschleunigen.
  • Deutschlandticket:
    Der Preis des beliebten Deutschlandtickets steigt auf 58 Euro monatlich für den öffentlichen Nahverkehr. Verkehrsunternehmen führen gestiegene Betriebskosten als Begründung an.
  • Einheitliches Ladekabel:
    Die EU schreibt ab 2025 USB-C als einheitlichen Standard für elektronische Geräte vor. Diese Maßnahme soll den Elektroschrott verringern und die Nutzung von Geräten vereinfachen.
  • Recyclingpflicht für Textilien:
    Textilien dürfen ab 2025 nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Kommunen und Unternehmen müssen flächendeckende Sammelstellen anbieten. Ziel ist es, die Wiederverwertung von Rohstoffen zu fördern und die Abfallmenge zu reduzieren. Die öffentlichen Entsorger müssen dann den Verbraucher:innen Angebote machen, wie sie ihre Alttextilien getrennt entsorgen können.

5. Wohnen und Energie

  • Grundsteuerreform:
    Ab 2025 tritt ein neues Berechnungsmodell für die Grundsteuer in Kraft. Dieses berücksichtigt den Wert und die Nutzung des Grundstücks sowie dessen Lage.
  • Kaminöfen:
    Kaminöfen, die vor 2010 zugelassen wurden, müssen ab 2025 strengere Emissionsstandards einhalten. Eigentümer:innen haben die Möglichkeit, ihre Öfen nachzurüsten oder stillzulegen. Diese Maßnahme soll die Feinstaubbelastung verringern und die Luftqualität verbessern.

6. Verbraucherschutz

  • Briefporto:
    Das Porto für Standardbriefe steigt auf 95 Cent, und die Zustellzeit verlängert sich um einen Werktag. Dies soll den gestiegenen Betriebskosten der Deutschen Post Rechnung tragen.
  • Echtzeitüberweisungen:
    Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das bereits flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun – und das zu jeder Zeit. Ab dem 9. Januar 2025 müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung außerdem alle Banken Echtzeitüberweisungen empfangen können. Zudem dürfen diese Echtzeitüberweisungen auch nicht teurer sein als andere Überweisungen.
  • Biersteuer für Hobbybrauer:innen:
    Kleine Hobbybrauereien werden steuerlich entlastet. Die Grenze, bis zu der gebrautes Bier steuerfrei bleibt, wird von 200 auf 400 Liter pro Jahr angehoben. Dies soll das Hobbybrauen fördern und bürokratische Hürden abbauen.

7. Renten und soziale Sicherung

  • Rentenanpassung:
    Die Renten sollen 2025 voraussichtlich um 3,5 % steigen. Diese Erhebung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und soll die Kaufkraft von Rentner:innen erhöhen, die von steigenden Lebenshaltungskosten besonders betroffen sind.
  • Pflegereform:
    Für pflegende Angehörige gibt es flexiblere Regelungen bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch die Förderung der häuslichen Pflege wird angepasst, um die Betreuungssituation langfristig zu verbessern.

Diese Zusammenfassung der Neuerungen in 2025 erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zudem kann es ggf. zu Abweichungen führen.

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