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Sanierungslust ohne Finanzierungsfrust –
clever finanzieren und sicher ins sanierte Zuhause

Die Sanierung eines bestehenden Gebäudes kann ins Geld gehen. Doch bestimmte Sanierungsmaßnahmen helfen Eigentümer:innen dabei, die Energieeffizienz ihres Eigenheims zu verbessern und so laufende Kosten zu senken. Gut zu wissen, welche Finanzierungsmöglichkeiten Sanierungswillige haben. Thomas Billmann, Modernisierungsberater bei Schwäbisch Hall, erklärt, welche Optionen es gibt und wann sie sich lohnen.

Sofort loslegen? Ein Sanierungskredit hilft

Wer die geplante Sanierung nicht auf die lange Bank schieben will, kann Maßnahmen auch über zweckgebundene Sofortkredite bzw. Modernisierungsdarlehen, die es schnell und ohne Grundbucheintrag gibt, zeitnah finanzieren. Modernisierungsdarlehen können bei der Sparda-Bank Hessen auch online beantragt werden. Im Rahmen einer Beratung kann zudem geschaut werden, inwieweit hier die Kombination z. B. mit einem Schwäbisch Hall Bausparvertrag von Vorteil sein kann.

Fachberatung oftmals Voraussetzung für Förderung

Eine erhebliche finanzielle Stütze bei der Sanierung kann die staatliche Förderung sein. „Doch viele der Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude setzen die Beratung durch einen zertifizierten Energieberater voraus – um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen den energetischen Anforderungen entsprechen und damit förderfähig sind. Erst dann kann mit der Sanierung begonnen werden“, erklärt der Experte.

BAFA: Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden

  • Die Gebäudehülle sanieren: Dämmung, Fenster und Wärmeschutz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Eigentümer bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle *. Dazu gehören die Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, der Fenstertausch sowie der Wärmeschutz. Die Förderung sieht einen Grundfördersatz von 15 Prozent der Ausgaben bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto vor. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro pro Wohneinheit.

  • Anlagentechnik: Zuluftregelung oder Smart Home?

Die oben genannten Konditionen gelten auch für Maßnahmen im Bereich der Anlagentechnik (außer Heizung) *. Gefördert wird der Einbau von Technik zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu gehören u. a. raumlufttechnische Anlagen oder Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

  • Heizungsoptimierung: Bestehende Anlagen energetisch verbessern

Im Rahmen der Heizungsoptimierung * unterstützt das BAFA u. a. den Austausch von Heizungspumpen und den Einbau von Flächenheizungen und Wärmespeichern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die bestehende Heizung älter als zwei Jahre und im Falle einer Öl- oder Gasheizung nicht älter als zwanzig Jahre ist. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben – letztere dürfen 30.000 Euro pro Wohneinheit nicht überschreiten.

  • Vor der Sanierung: Geförderte Fachplanung und Baubegleitung

Das BAFA fördert auch energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, sofern eine der oben genannten Förderungen beantragt wird. Der Fördersatz für diese Fachleistungen beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die auf eine Obergrenze von 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser gedeckelt sind.

KfW: Kredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung

  • Beim Ziel Effizienzhaus hilft der Wohngebäude Kredit

Mit dem Förderkredit Nr. 261 * unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Sanierung und den Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser. Gefördert werden alle Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie kann die KfW-Förderung für weitere Sanierungsmaßnahmen beantragt werden, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen werden. Bei einem effektiven Jahreszins ab 2,19 Prozent gibt es bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für Sanierung und Kauf.

  • Fokus auf grüne Energie: Erneuerbare Energien Kredit

Der KfW-Förderkredit Nr. 270 * ist speziell auf die Finanzierung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgelegt. Mit einem effektiven Jahreszins ab 5,21 Prozent unterstützt der Kredit insbesondere Investitionen in Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen. Gefördert werden auch Batteriespeicher.

  • Zusätzlicher Förderbedarf? Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit

Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für bereits durch KfW oder BAFA bezuschusste Sanierungsmaßnahmen bietet der Ergänzungskredit Nr. 358, 359 *. Bei einem effektiven Jahreszins ab 0,01 Prozent wird ein Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Die Zusage des ersten Zuschusses darf allerdings nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.

  • Zuschuss für neue Heizungen

Neue, klimafreundliche Heizungsanlagen werden mit dem Zuschuss Nr. 458 * finanziell unterstützt. Bei einem Einfamilienhaus können die förderfähigen Kosten bis zu 30.000 Euro betragen. Bei einer Erstattung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten sind das 21.000 Euro. Gefördert werden die Anschaffung und der Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen sowie Brennstoffzellen- und Wasserstoffheizungen.

Für die Zukunft vorsorgen? Mit dem Bausparvertrag sanieren

Wer plant, seine Immobilie erst in einigen Jahren zu sanieren, kann schon jetzt finanzielle Vorsorge treffen. Mit einem Bausparvertrag kann frühzeitig mit dem Sparen begonnen werden. Ist der Vertrag zuteilungsreif, besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. „Schneller und günstiger kommen Verbraucher an ihr Finanzierungsziel, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Denn: Der Staat unterstützt die Finanzierung baulicher Maßnahmen mit einem Bausparvertrag durch Förderungen wie Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage, betont Billmann.**

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall, Stand 07/2024

Ergänzende Information: Wer umfassende Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen plant und dabei nach dem besten Lösungsangebot auch unter Einbezug von Kooperationspartnern der Sparda-Bank Hessen eG sowie möglichen staatlichen Fördermitteln Ausschau hält, sollte gerne einen Beratungstermin vereinbaren.

Bestimmte Förderprogramme werden von der Sparda-Bank Hessen auch begleitet und können über uns mit beantragt werden.

* Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank Hessen weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank Hessen, sondern der Herausgeber dieser Webseite.

** Sofern die entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Förderung vorliegen.

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