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Knd bzw. Teenager mit Zahlkarte und Einkäufen - Taschengeld, Kinderkonto

Tipps fürs Taschengeld

„Früh übt sich, wer ein Meister werden will“ – diese Weisheit gilt auch für die Finanzen: Da ist regelmäßiges Taschengeld – sozusagen des Nachwuchses erstes Einkommen – der beste Einstieg, um den vorausschauenden Umgang mit eigenem Geld praktisch zu erproben: Wie viel von meinem Taschengeld gebe ich wofür aus? Mit welcher Einteilung komme ich gut hin, bis wieder Nachschub kommt? Was lege ich (vielleicht schon mit konkretem Sparziel) längerfristig zurück? Handlungsalternativen, die vor allem in Kombination mit einer ersten Bankverbindung nachhaltig wertvolle Fähigkeiten schulen.

Wozu Taschengeld?

Dinge prägen sich allgemein am besten ein, wenn man sie übt: Das gilt nicht minder für den Umgang mit Geld. So ist es wichtig, dass Kindern in altersgerechter Dosierung schon früh eigenes Geld zur (weitestgehend) freien Verfügung steht: Und wenngleich es zum Schutz der Sprösslinge je nach Alter und Reife sicherlich ratsam ist, dass Eltern immer auch noch mal einen Blick mit darauf haben, wohin das Geld dann fließt, ist gerade der gewisse Handlungsfreiraum für die persönliche Entwicklung auf dem Lebensweg zur Selbständigkeit sehr wichtig.

Wie viel Taschengeld?

Tatsächlich gibt es entgegen landläufiger Meinungen kein verbrieftes Recht auf Taschengeld. Ob und wie viel Eltern ihren Kindern zuerkennen, ist also freiwillig. Fürsorglich verantwortungsbewusste Eltern werden allerdings in jedem Fall wohl einen gewissen finanziellen Rahmen zugestehen – damit die Heranwachsenden fürs Leben lernen, wie auch im Umgang mit Gleichaltrigen nicht in eine Außenseiterposition geraten. Oft stellt sich dabei die Frage, wie viel Taschengeld ab welchem Alter eigentlich angemessen ist? Neben dem Austausch mit anderen Eltern finden sich Orientierungswerte * im Internet z. B. auf dem Familienportal des „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“. Dabei ist natürlich immer auch das Familieneinkommen hinsichtlich dessen, was maximal möglich ist, im Blick zu haben – ab einem gewissen Alter sollte mit den Kindern auch darüber gesprochen werden, was überhaupt erschwinglich ist.

Wofür ist das Taschengeld zu verwenden?

Wichtig ist, mit dem Nachwuchs zu vereinbaren, für welche Ausgaben das Taschengeld bestimmt sein soll – z. B. können dies Süßigkeiten, Freizeit-Lesestoff, Kinobesuche wie auch alle möglichen sonstigen Ausgaben beim Treffen im Freundeskreis sein. Darüber hinaus ist die Handhabung bzw. Aufteilung weiterer Kosten wie etwa für Schulsachen, Kleidung, Fahrtkosten, häufig auch spezielle Kosmetika, Urlaube, Handy-Rechnungen etc. zu klären – welche oft von den Eltern übernommen werden. Soll etwas davon (auch) vom Nachwuchs bezahlt werden, ist über das empfohlene Taschengeld hinaus ggf. ein zusätzliches Budget mit zu berücksichtigen. Über das Familienportal gelangt man auch zu diesbezüglichen Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts.

Was bedeutet der „Taschengeldparagraph“?

Grundsätzlich gelten Minderjährige zwischen 7 und unter 18 Jahren vorm Gesetz als „beschränkt geschäftsfähig“ (§§ 106 , 107 , 108 , 109 BGB)*. Hier sieht das Bürgerliche Gesetzbuch im sogenannten „Taschengeldparagraphen“ (§ 110 BGB)* bereits einen begrenzten eigenständigen Handlungsrahmen vor: So können Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr – im Gegensatz zu den noch „geschäftsunfähigen“ Unter-7-Jährigen (§§ 104 Nr. 1 und 105 Nr. 1 BGB)*– auch ohne Mitwirkung der Eltern rechtswirksam etwas im Laden kaufen. Voraussetzung ist allerdings, dass dabei gegen das Rechtsgeschäft nach allen Regeln der Vernunft nichts einzuwenden und somit von elterlicher Billigung „auszugehen“ ist. Strenger sieht es beim Online-Shopping aus, wo Bestellungen erst in eine nachträgliche Zahlungsverpflichtung münden (also nicht der gesamte Preis in nachvollziehbar überschaubarem Umfang sofort an der Ladentheke beglichen wird), ebenso wie für Ratenzahlungen und Kredite allgemein: Ohne vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung der Eltern sind derlei Abo- bzw. Kaufverträge unwirksam.** Auch die Eröffnung eines Bankkontos bedarf im Normalfall der elterlichen Mitwirkung.

Warum ein Sparbuch?

Obwohl klassische Sparbücher wegen ihrer tendenziell niedrigen Verzinsung heutzutage nicht mehr ganz so angesagt sind, ist ein solches fürs Kind als Basis doch nicht verkehrt: Es kostet nichts und ist ergänzend zum häuslichen Sparschwein eine sichere „hohe Kante“ zur Verwahrung bzw. dem Sparen eines Taschengeldanteils – sowie obendrein ein einfaches dankbares „Auffangbecken“ für etwaige Geldgeschenke, etwa der Großeltern.*** Darüber hinaus gibt es natürlich auch für den Nachwuchs noch weitere, womöglich rentablere Sparformen – hier empfiehlt sich die persönliche Beratung.

Wofür ein eigenes Taschengeld-Konto?

Für die alltägliche Verwaltung des Taschengelds hingegen, macht ein eigenes (Kinder- bzw. Jugend-)Girokonto Sinn: Hier lernen die jungen Menschlein gut das Handling erster Bankgeschäfte kennen – Einzahlen, Abheben, Kontoauszüge anschauen, teils auch schon den Umgang mit einer Bankkarte für Verfügungen auf Guthabenbasis. Eltern können das monatliche Taschen- (inklusive Budget-)geld so per Dauerauftrag aufs Konto ihres Kindes überweisen, damit der Nachwuchs eigenständig schalten und walten kann. Hier sollten Sie sich bei der Auswahl des Kontos vorher die jeweiligen Konditionen der betreffenden Bank anschauen – am besten schon vorausschauend auch die, fürs spätere Erwachsenenkonto. Darüber hinaus sind gut erreichbare Ein- und Auszahlmöglichkeiten wünschenswert, damit das Kind sein Taschengeld ohne lange Wege bedarfsgerecht nutzen kann. Mit dem GiroLeon-Konto bietet die Sparda-Bank Hessen ein solches Konto kostenlos schon für „Kids & Teens“ ab der Geburt bis zur Volljährigkeit. Die Verfügungsmöglichkeiten sind je nach Lebensalter und gesetzlichen Bestimmungen abgestuft – so kann ab dem Alter von 7 Jahren bereits die Ausgabe einer Debitkarte – gemeint ist die BankCard – mit Verfügungslimit auf Guthabenbasis an die kleinen Kontoinhaber:innen erfolgen.

Fazit zum Taschengeld:

Kinder lernen beim Umgang mit Taschengeld sehr gut, dass man grundsätzlich nur so viel ausgeben kann, wie man besitzt. Und dass es daher wichtig ist, zu planen und gut abzuwägen, wofür man Geld ausgibt. So gilt es, Prioritäten zu setzen und für größere Wünsche auch mal geduldig zu sparen. Wertvolle Erkenntnisse fürs ganze Leben!

*Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank Hessen weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank Hessen, sondern der Herausgeber dieser Webseite.

** Kreditaufnahmen bedürfen ggf. zudem der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Weitere Einzelheiten zum Thema Verträge mit Minderjährigen * finden sich z. B. auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

*** Siehe auch: Geldanlage für Kinder – lohnt sich das Sparkonto noch? vom 17.07.2020, ebenso wie Sparen für den Nachwuchs vom 06.02.2024

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