- Produkte
- SpardaDigital
- Hilfe & Service
- Wir über uns
- Jobs
- SpardaAktuell
Groß war die Enttäuschung vieler (auch angehender) Eigenheimbesitzer:innen, als die KfW vergangenes Jahr (2023) einige ihrer Förderprogramme stoppte – teils, weil Fördertöpfe z. B. fürs klimafreundliche Bauen ausgeschöpft waren, zuletzt in einigen Fällen aber auch wegen der verordneten Haushaltssperre nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus Karlsruhe. Doch nun kommt mit dem Frühlingserwachen auch bei den Fördermitteln wieder Bewegung ins Spiel – es gibt Positives zu vermelden!
Wieder freie Fahrt für genossenschaftliches Wohnen und die Beseitigung von Barrieren
So betreffen die guten Nachrichten z. B. Förderprogramme wie Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) und Genossenschaftliches Wohnen (134), für die seit 20. Februar dieses Jahres (2024) wieder Anträge gestellt werden können. Im Zuge der Haushaltssperre bestand für beide Programme (neben weiteren) seit dem 22. November 2023 ein vorläufiger Antrags- und Zusagestopp. Wer seine Immobilie gerne altersgerecht barrierefrei umbauen möchte, kann hier nun über das KfW-Zuschussportal wieder einen Antrag stellen und danach (hoffentlich) alsbald loslegen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag immer, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen!
Klimafreundlichkeit beim Neubau ebenfalls zu neuem Leben erwacht
Für weitere Programme, deren vorübergehender Stopp vergangenes Jahr (hier wegen geleerter Fördertöpfe) Mitte Dezember 2023 folgte, können nun – ebenfalls seit 20. Februar – auch wieder Fördermittel beantragt werden: Zu ihnen zählen die Finanzierungsprogramme Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298), Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) und Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499). Die maximal mögliche Höhe des Förderkredits hängt davon ab, welche Förderstufe das zu finanzierende Objekt erreicht – also wie energieeffizient und nachhaltig dieses ist. Ein:e Energieeffizienzexpert:in erstellt hierüber die notwendige „Bestätigung zum Antrag“, mit welcher Sie dann zwecks Beantragung des Förderkredits zu ihrer Bank gehen können. Als Sparda-Bank Hessen helfen wir unseren Kund:innen bei dem Procedere. Wichtig: Damit Sie auf der sicheren Seite sind, warten Sie die KfW-Zusage erst ab, bevor Sie den Kauf- und Kreditvertrag schließen bzw. mit dem Bauvorhaben starten – denn erst dann können Sie die Fördermittel verbindlich einplanen!
Familien bekommen länger Zinssicherheit bei Förderkrediten für Wohneigentum
Verbessert haben sich seit dem 1. März 2024 zudem die Konditionen beim Wohneigentum für Familien (300), wo die mögliche Sollzinsbindung fürs Förderdarlehen unter bestimmten Voraussetzungen nun auf bis zu 20 Jahre verdoppelt wurde. Damit soll Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind verbesserte Planbarkeit gewährleistet werden. Das Programm an sich wurde am 1. Juni 2023 gestartet und löste somit quasi das 2022 ausgelaufene Baukindergeld ab. Die maximal mögliche KfW-Kredithöhe richtet sich hier nach der Kinderzahl – sie reicht von bis zu 170.000 Euro bei ein bis zwei Kindern aufwärts gestaffelt bis zu 220.000 Euro ab dem fünften Kind bzw. 270.000 Euro, sofern darüber hinaus auch noch die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS oder PREMIUM“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllt sind. Zu den weiteren Bedingungen gehört, dass das Haus nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Womit auch hier dem Umwelt- und Klimaschutz nun erweitert Rechnung getragen wird.
Neuer Heizungszuschuss eingeführt
Neu eingeführt wurde 2024 die KfW- Förderung Heizungszuschuss für Privatpersonen – Wohngebäude (458). Hier winkt ein Zuschuss von bis zu 23.500 Euro für Eigentümer:innen selbstgenutzter Einfamilienhäuser beim Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Zu den geförderten Maßnahmen gehört beispielsweise der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, in bestimmten Fällen auch wasserstofffähigen Heizungen sowie weitere innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.
Wie die Förderungen – seien es Zuschüsse oder auch Förderkredite – jeweils im Einzelnen ausgestattet sind und welche Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie en détail unter den jeweiligen Bezeichnungen und Programmnummern auf den Seiten der KfW. Eine Übersicht einiger KfW-Programme, die wir als Sparda-Bank Hessen für Sie mit begleiten, haben wir zusammen mit Erklärungen auf unserer Homepage für Sie zusammengestellt.
Tipp: Beachten Sie in dem Zusammenhang als möglichen Finanzierungsbaustein auch unser günstiges SpardaModernisierungsdarlehen – aktuell mit SpardaKlimaBonus!
Wichtiger Hinweis:
Beginnen Sie mit etwaigen Vorhaben, für die eine KfW-Förderung infrage kommt, immer erst, nachdem Sie die Fördermittel beantragt haben. Gerne sind wir Ihnen dabei mit Rat und Tat behilflich – sprechen Sie uns einfach rechtzeitig an und vereinbaren hierfür Ihren persönlichen Termin!
Wir beraten Sie gerne in unseren Filialen, telefonisch oder online. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.
Immer in Ihrer Nähe
Finden Sie schnell und einfach den Weg zur nächsten Filiale oder die nächste kostenfreie Möglichkeit zum Geldabheben.
Sie haben Fragen? Wir die Antworten!
Wir leiten Sie jetzt zu Ihrer regionalen Sparda-Bank weiter.
Direkt weiterleiten!
Möchten Sie das Chat-Fenster wirklich schließen?