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Kaum jemand, der hierzulande noch nicht mit ihr in Berührung kam: Ob es um Kredite, eine Girokontoeröffnung oder den Mobilfunkvertrag geht – die Schufa Holding AG ist so gut wie immer involviert. Doch wer ist diese „SCHUFA“ eigentlich? Und was hat es mit dem Unternehmen, das mit dem Slogan „Wir schaffen Vertrauen“ wirbt, konkret auf sich?
Ihren Ursprung hat die „SCHUFA-Idee“ im Jahr 1927 bei den Berliner Elektrizitätswerken: Hier hatte man die Idee, dass Menschen, die ihre Stromrechnungen zuverlässig bezahlten, wohl auch in anderen Bereichen eine gute Zahlungsmoral an den Tag legen würden. Damals ging es um die Frage, wer soweit vertrauenswürdig war, dass man moderne Haushaltselektrogeräte wie z. B. einen Kühlschrank dorthin auch auf Basis einer Ratenzahlung liefern konnte. Dieser Grundgedanke, die Bonität einer Person aus ihrem bisherigem Zahlungsverhalten abzuleiten, fand im weiteren Verlauf bei immer mehr Unternehmen Anklang – als eine probate Methode, Zahlungsausfällen bestmöglich vorzubeugen. So entwickelte sich die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz: „SCHUFA“ – wie sich das Unternehmen heute selber nennt und schreibt.
Als deutsche Wirtschaftsauskunftei bietet die SCHUFA in Feldern, wo es um Kreditwürdigkeit, Vertrauen und Betrugsprävention geht, inzwischen eine Vielzahl geeigneter Lösungen an, um einfach, schnell und sicher eine gewisse „Vertrauensbasis“ für den beabsichtigten Geschäfts- bzw. Vertragsabschluss zu schaffen: So ist es für Banken z. B. wichtig, auch zur Eröffnung eines Girokontos schon zu wissen, mit wem sie es in puncto Kreditwürdigkeit und Gesetzestreue zu tun haben – insbesondere, da mit dem Girokonto in der Regel auch Überziehungsmöglichkeiten einhergehen. Mobilfunkanbieter interessieren sich für Prognosen, ob Telefonrechnungen bezahlt werden. Autohändler möchten wissen, ob davon auszugehen ist, dass Leasingraten über die gesamte Laufzeit hinweg ordnungsgemäß erbracht werden (können) usw.
Dabei verfährt die SCHUFA nach dem Gegenseitigkeitsprinzip: Teilnehmende Unternehmen wie z. B. Finanzinstitute, Telekommunikationsfirmen, Energieversorger und der Handel können Informationen zum Zahlungsverhalten und der Bonität (potenzieller) Kundschaft bei berechtigtem Interesse nicht nur abfragen, sondern melden relevante Vorgänge unter Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen – wie beispielsweise den Verordnungen des Datenschutzes – auch: Gemeldet werden z. B. bestimmte Vertragsabschlüsse wie Konto-, Kredit- und Mobilfunkverträge, aber auch Leistungsstörungen, wo Zahlungsverpflichtungen trotz wiederholter Mahnungen nicht nachgekommen wurde. Auf Basis dieser Daten wie auch anhand von Informationen aus öffentlichen Bekanntmachungen und Verzeichnissen erstellt die SCHUFA Risikoauswertungen und ermittelt Orientierungswerte zur Kreditwürdigkeit. Es kommen bestimmte Scoring-Verfahren zum Einsatz, die das Unternehmen allerdings mit Verweis auf eine potenzielle Manipulationsgefahr nicht in Gänze offenlegt.**
Das Leistungsportfolio der SCHUFA erstreckt sich auf viele Anwendungsbereiche: So ist z. B. auch privat Vermietenden daran gelegen, Mietparteien zu finden, die aufgrund bisheriger Verhaltensweisen als solvent und zuverlässig zu betrachten sind. Für diese „potenziellen Mieter:innen auf dem Prüfstand“ kann es im Auswahlverfahren auf einem hart umkämpften Wohnungsmarkt ein durchaus entscheidender Vorteil sein, schon gleich zum Besichtigungstermin eine positive SCHUFA-BonitätsAuskunft vorzulegen. Diese kostenpflichtige Bonitätsauskunft können Sie jederzeit online bestellen.
Ebenfalls auch online anfordern können Sie zudem eine
Kostenlose Datenkopie
*, um zu sehen, was über Sie selbst so alles bei der SCHUFA gespeichert ist. Diese Datenkopie eignet sich allerdings nicht zur Weitergabe an Dritte, sondern dient der reinen Selbstinformation. Eine solche abzurufen ist durchaus empfehlenswert, denn es ermöglicht Ihnen die Prüfung, ob alle über Sie gespeicherten Daten rechtmäßig und zutreffend sind: Haben Sie z. B. alle darin aufgeführten Verträge wirklich selbst getätigt oder könnten diese womöglich aufgrund betrügerischer Machenschaften entstanden sein, bei denen sich jemand – z. B. für den Abschluss eines Mobilfunkvertrages – Ihrer Identität bemächtigt hatte? Wurden zutreffende, aber nicht mehr aktuelle Einträge nach der vorgeschriebenen Zeit ordnungsgemäß gelöscht? Sofern etwas nicht stimmig ist, sollten Sie sich in jedem Fall unverzüglich
an die SCHUFA wenden
*, um dies berichtigen bzw. löschen zu lassen – nicht zuletzt, da alle Eintragungen letztlich auch Ihren Score beeinflussen.
* Sie werden auf Seiten außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank Hessen eG, sondern der Herausgeber dieser Website.
**Wer zu SCHUFA-Orientierungswerten und -Branchenscores gerne mehr erfahren möchte, findet einige Informationen hierzu auf der
SCHUFA-Homepage
*
SCHUFA in Zahlen:
Nach eigenen Angaben (Stand 10/2023) verfügt die SCHUFA über Daten zu 68 Millionen natürlichen Personen sowie rund 6 Millionen Unternehmen. Zu über 90 Prozent der Personen sind dabei ausschließlich positive Informationen gespeichert. Durchschnittlich erteilt die SCHUFA pro Tag 320.000 Auskünfte an Unternehmen.
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