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Formular Einkommensteuererklärung

„Alle Jahre wieder …“ kommt auch die Steuererklärung

Das gilt zumindest für diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet oder in Erwartung einer Rückerstattung von sich aus daran interessiert sind. Dabei empfiehlt es sich, benötigte Belege schon frühestmöglich einzuholen – selbst wenn der Termin fürs Ende der Abgabefrist noch in weiter Ferne liegt: Denn mitunter müssen Nachweise erst zeitaufwendig angefordert werden – und es ist sehr ärgerlich, wenn auf den letzten Drücker noch etwas Wichtiges fehlt. Hier einige Tipps, wie Sie manchen Stress im Vorfeld vermeiden können:

Grundsätzlich muss die selbst erstellte Einkommensteuerklärung fürs Veranlagungsjahr bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt sein. Wegen „Corona“ wurden die Fristen für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 * allerdings verlängert: So hat die Steuererklärung für vergangenes Jahr 2022 nun zumindest noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit. Bei Inanspruchnahme der Dienste einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins sogar bis zum 31. Juli 2024.1 Doch auch steuerberatende Stellen sind darauf angewiesen, dass alle notwendigen Unterlagen zeitig zur Hand sind. Um einiges können Sie sich schon vorsorglich kümmern:

Jahressteuerbescheinigungen der Banken

Neben Zins- bzw. Kapitalertragsübersichten geben diese Bescheinigungen Aufschluss über den beim jeweiligen Institut erteilten Freistellungsauftrag und dessen Ausschöpfung sowie gegebenenfalls angefallene pauschale Abgeltungssteuern (Kapitalertragsteuer). Oft ist der persönliche Freistellungsbetrag (Sparerpauschbetrag) in Höhe von bislang 801 Euro pro Person (seit diesem Jahr 2023 1.000 Euro pro Person) auf unterschiedliche konto- bzw. depotführende Stellen wie Bank(en), Bausparkasse, Broker etc. verteilt. Dabei kommt es schon mal vor, dass ein jeweiliger Teilbetrag wegen unerwartet höherer Erträge überschritten wird. Das betreffende Finanzinstitut muss hierauf dann die pauschale 25-prozentige Abgeltungssteuer2 abführen. Soweit der eigene Freibetrag jedoch in Summe noch nicht vollständig ausgeschöpft ist, kann über die Einkommensteuerklärung ein Ausgleich erfolgen. Auch falls der persönliche Steuersatz unterhalb dieser pauschalen 25 Prozent liegen sollte, findet das bei der Veranlagung Berücksichtigung.1 Wenn Sie eine Jahressteuerbescheinigung für Ihre Steuererklärung benötigen, können Sie diese schon mal bei den jeweiligen Finanzinstituten anfordern. Bei der Sparda-Bank Hessen besteht diese Möglichkeit ganz einfach auch als Nachricht über den persönlichen Online-Banking-Zugang.

Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei. Daher haben viele Menschen eine oder mehrere Rechtsschutzversicherungen für unterschiedliche Bereiche – z. B. Verkehrs-, Privat-, Berufs-, Miet- oder Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutz. Manche Versicherungen bieten auch Kombi-Pakete für private und berufliche Belange in einem. Da der Berufrechtsschutz als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden kann, sollten Sie sich den hierauf entfallenden Beitragsanteil von Ihrer Versicherung ausweisen lassen.1 Sofern sie den Nachweis nicht automatisch erhalten, können Sie ihn sofort anfordern. Mitunter geht das sogar über einen kurzen Anruf.

Mietnebenkostenabrechnung

In der Mietnebenkostenabrechnung schlummern gewöhnlich einige Posten, die Sie – genau wie sonstige Handwerkerleistungen in Ihrer Wohnung – als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich geltend machen können: Üblicherweise sind das z. B. Reinigungs-, Wartungs- und Hausmeisterleistungen. Für die steuerliche Anerkennung müssen die relevanten Kosten in der Abrechnung allerdings entsprechend aufgeschlüsselt sein – gegebenenfalls auch nach Lohn- und Materialkosten getrennt. Sofern das in Ihrer Nebenkostenabrechnung nicht der Fall ist, bitten Sie die hierzu in der Pflicht stehende Vermieterseite am besten gleich darum, damit Sie für Ihre Steuererklärung alle Nachweise rechtzeitig beisammen haben. Hinweis: Da vielen zur Miete Wohnenden die Nebenkostenabrechnung erst zum Ende des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Zwölfmonatszeitraums zugeht (häufig entspricht das dem Kalenderjahresende) – während die Abgabefrist für die Steuererklärung des den Abrechnungszeitraum betreffenden Jahres regelmäßig schon früher endet (siehe oben) – können stattdessen versetzt auch die im Steuerjahr beglichenen Nebenkosten aus der davor ergangenen Nebenkostenabrechnung angesetzt werden: Demnach käme in der diesjährigen Steuererklärung für 2022 die (vielleicht erst im Dezember 2022 erhaltene) Nebenkostenabrechnung für den Verbrauch des Jahres 2021 zum Tragen. Im kommenden Jahr (2024) würde dann wiederum die diesjährige Rechnung für den Abrechnungszeitraum 2022 eingereicht und so fort.1

Spendenbescheinigungen

Auch Spenden – z. B. für Hilfsorganisationen, Tierschutz, Fördervereine, Freiwillige Feuerwehr etc. – lassen sich steuermindernd in Anrechnung bringen. Wurde übers Jahr verteilt mehrfach und vielleicht auch an unterschiedliche Stellen gespendet, kann es im Nachhinein schwierig nachvollziehbar sein, wie hoch die Spendensumme insgesamt ist. Hier bietet das Online-Banking mit der elektronischen Postbox gute Möglichkeiten, die einzelnen Spendenüberweisungen fürs betreffende Jahr als Übersicht herauszufiltern. Damit haben Sie die Summe sowohl zu persönlichen Kontrollzwecken als auch vorbereitend für die Steuererklärung schon parat. Welche Vorteile das Online-Banking der Sparda-Bank Hessen auch in diesem Zusammenhang kostenlos bietet, finden Sie im Beitrag Aufbewahrung von Kontoauszügen: Wie lang ist eigentlich lange genug? noch ausführlicher beschrieben.

Natürlich sind die in diesem Artikel aufgeführten Belege noch nicht alle Unterlagen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. In jedem Fall haben Sie mit diesen aber schon gut vorgesorgt, um sich unnötigen Stress zum Abgabetermin weitestgehend zu ersparen.

1 Dieser Beitrag kann eine qualifizierte Steuerberatung nicht ersetzen. Sämtliche Angaben hierzu erfolgen daher ohne Gewähr.

2 Zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls noch Kirchensteuer.1

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