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ModellZinsInfla

Zuversicht und Dranbleiben
ist und bleibt fürs Fondssparen die Devise!

Am 21. Juli 2022 ging es durch alle Nachrichten: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit elf Jahren zum ersten Mal „den Leitzins“ im Euroraum erhöht. Angesichts des ungewohnt hohen Inflationsanstiegs wurde dieser Schritt zwar schon erwartet, überraschte hinsichtlich seiner Höhe dann aber doch: Statt vielfach prognostizierter 0,25 Prozent wurden es schließlich stattliche 0,5 Prozent, die die Währungshüter:innen ausgehend von 0,00 Prozent beim Hauptrefinanzierungszins zulegten. Sparer:innen fragen sich nun, was das für ihre Geldanlagen bedeutet. Was ist jetzt die richtige Strategie?

Wichtig zu wissen: Es gibt im Grunde nicht „den einen Leitzins“, sondern gleich drei wichtige Zinsgrößen. Im medialen Fokus steht der Hauptrefinanzierungszins, als wichtigster Leitzins, der sich seit März 2016 auf Nulllinie befand. Dieser entscheidet darüber, zu welchem Zinssatz sich die Banken über längeren Zeitraum von der Zentralbank Geld leihen können. Steigt dieser Zins, so steigen für die Banken auch die Kosten der Geldbeschaffung, die sie in Form höherer Kreditzinsen an ihre Kund:innen weitergeben.

Ein anderer „Leitzins“ ist der Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität: Zu diesem Satz können sich Banken kurzfristig, quasi über Nacht, bei der EZB Liquidität beschaffen. Dieser Satz lag seit März 2016 bei 0,25 Prozent und wurde nun entsprechend auf 0,75 Prozent angehoben. Da Banken für ihre kurzfristige Liquiditätsversorgung im Normalfall keinen höheren Satz als diesen bezahlen würden, stellt er für Tagesgelder eine Obergrenze dar.

Die dritte Komponente ist das Gegenstück der Spitzenrefinanzierungsfazilität – der Zinssatz für die Einlagenfazilität: Dieser ist maßgeblich für die Verzinsung von Übernachtanlagen der Banken bei der EZB. Im Interbankenhandel wird keine Bank für diese Kurzzeit beim Geldverleihen eine niedrigere Verzinsung akzeptieren, als bei der Notenbank erhältlich – daher ist dieser Satz auch für Tagesgelder oft eine Untergrenze. Dieser Zins war seit dem Jahr 2014 bereits negativ, stand seit 2019 bei minus 0,5 Prozent („Strafzins“, wenn Banken es nicht schafften, überschüssiges Geld anderweitig als Kredite unterzubringen) und ist jetzt bei Null. Von vielen Banken wurde der Negativzins als sogenanntes Verwahrentgelt an Kund:innen weitergegeben.

So erklärt sich, warum viele Banken – die bislang solche Verwahrentgelte nahmen – jetzt oft („nur“) mit dem Verzicht auf selbige werben, anstatt durch vergleichbare Anhebung des Einlagenzinses zu glänzen. Bei der Sparda-Bank Hessen ist das insofern anders gelagert, als sie von vornherein auf etwaiges Verwahrentgelt verzichtet hat und stattdessen solidarisch selbst für ihre Kund:innen in die Bresche gesprungen ist. Lange Rede – kurzer Sinn: Der kleine Leitzins-Exkurs macht deutlich, warum bei Tagesgeldern, Spar- und Termineinlagen insgesamt so schnell nicht mit einem Herauswachsen aus dem Niedrigzinsniveau zu rechnen ist, selbst wenn die Bauzinsen allerorten weiter steigen. Vor allem ist zeitnah nicht damit zu rechnen, dass die Habenzinsen ausreichend steigen, um die Inflation zu kompensieren – selbst wenn die Leitzinserhöhung als Maßnahme zur Inflationsbekämpfung greifen und die allgemeine Preissteigerung (Geldentwertung, Kaufkraftverluste) absehbar moderater verlaufen sollte.

Somit ist und bleibt die Investition in Kapitalmarkt- bzw. Unternehmenswerte – sei es über Aktien oder Aktienfonds – eine sinnvolle Geldanlage innerhalb der individuellen Vermögensstrukturierung.

Hier schließt sich der Kreis zur Überschrift: Keinesfalls sollte man sich von vorübergehenden Kursschwankungen beim Fondssparen nervös machen und zu überstürzten Rückgaben verleiten lassen! Zurzeit erscheint es ratsamer, den Markt und die Entwicklungen nach dem EZB-Zinsentscheid erst einmal gelassen zu beobachten, dranzubleiben und Volatilität mit Zuversicht als möglichen Vorteil zu betrachten.

Weitere Informationen:

Darüber hinaus können Sie mit der SpardaFondsFlat die meisten Union Investmentfonds gänzlich ohne Ausgabeaufschläge erhalten. Gerne können Sie hierzu auch einen Beratungstermin in den Filialen der Sparda-Bank Hessen vereinbaren.

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