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Sonnenliegen mit Schirm am Strand

Urlaubsplanung in Coronazeiten - eine Gleichung mit vielen Unbekannten

Die Pandemie verlangt uns nach wie vor viel ab. Doch nun ist ein Silberstreifen am Horizont zu erkennen. Die Inzidenz sinkt langsam, die Impfkampagne nimmt Fahrt auf – und auch der Sommerurlaub rückt zumindest gefühlt wieder in greifbare Nähe. Die Urlaubsplanung unterscheidet sich dieses Jahr dennoch erheblich von anderen Jahren.

Denn es ist nach wie vor nicht 100-prozentig sicher, in welchem Umfang Reisen stattfinden können. Jedes Land hat eigene Regeln für Einreise, Aufenthalt und Rückreise, die Bundesregierung rät etwa nach wie vor von Fernreisen ab. Das wird sich wohl auch in den kommenden Wochen und Monaten nicht ändern. In Europa gibt es keine verbindlichen Regeln, die EU-weit gelten - aber ein Ampelsystem, das den Durchblick verbessern soll.

Wirklich realistisch erscheint ein Urlaub vor allem in Deutschland oder, wenn man etwas optimistischer sein möchte, in Europa. Das hat zur Folge, dass vor allem die deutschen Urlaubsregionen äußerst gefragt sein werden – also jetzt schon buchen, damit man später nicht das Nachsehen hat? Und sollte ich dann bei einem Veranstalter ein Pauschalangebot buchen oder lieber individuell? Mit all den genannten Unwägbarkeiten im Rücken keine einfachen Entscheidungen. Es kommt darauf an, wie risikofreudig man ist. Denn eine Reiserücktrittsversicherung greift bei hohen Infektionszahlen oder Quarantäne- und Einreiseverboten in der Regel nicht. Dasselbe gilt bei den vielen Auslandsreisekrankenversicherungen, die im Krankheitsfall zum Beispiel die Kosten für den Rücktransport übernehmen. Einige Versicherer schließen Pandemien nämlich ebenfalls aus.

Es ist aber möglich, unter bestimmten Voraussetzungen von einem mit einem Reiseveranstalter geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Reiseveranstalter und Pauschalanbieter müssen einen Rücktritt von der Buchung akzeptieren, wenn für das Zielgebiet kurz vor Reisebeginn eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Diese darf bei der Buchung aber noch nicht bestanden haben. Im Krisenfall muss ein Veranstalter außerdem den Rücktransport nach Deutschland organisieren. Reiseveranstalter und Reisebüros werben außerdem oft damit, dass ausgefallene Reisen verschoben werden. Und wenn der Veranstalter die Reise absagt, hat man in jedem Fall Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Das sind klare Pluspunkte, die für einen Veranstalter sprechen. Auch bei einer möglichen Insolvenz sind Kunden bis zu einem gewissen Grad zudem durch eine Kundengeldabsicherung geschützt.

Doch auch individuelle Buchungen können Vorteile mit sich bringen. Dort kann man darauf achten, dass sich die Buchung kostenlos oder zumindest zu möglichst geringen Gebühren und mit möglichst kurzen Fristen stornieren lässt. Wer Unterkünfte auf Online-Portalen bucht, bekommt bei der Suche in der Regel direkt angezeigt, ob und bis zu welchem Zeitpunkt eine kostenlose Stornierung möglich ist. Das geht dann oft bis zu fünf Tage vor Reisebeginn – was die Flexibilität massiv erhöht. Ein kurzfristig stornierbares Appartement in einer deutschen Urlaubsregion, die sich per Auto erreichen lässt kann also eine risikoarme Alternative zum Pauschalurlaub sein.

Man kann auch darauf achten, dass die Kosten erst mit Beginn des Urlaubs beglichen oder abgebucht werden – das verhindert im Fall der Fälle zumindest, dass man lange auf Rückzahlungen warten muss, wenn der Urlaub ins Wasser fällt. Bei der Online-Buchung von Unterkünften ist das oft kein Problem. Flugtickets hingegen müssen immer im Voraus bezahlt werden. Wenn der Flug durchgeführt wird, ist eine Stornierung nicht kostenfrei möglich. Bei der individuellen Buchung von Flugreisen hat man als Kunde bei einer Insolvenz der Fluglinie ebenfalls schlechte Karten. Das Geld ist dann meistens weg.

Aufgrund der unklaren Lage sollte man sich grundsätzlich kurz vor Antritt der Reise noch einmal über die bestehenden Vorgaben informieren und die Reiseabsichten eventuell anpassen.

Wer trotz allem eine Reise ins Ausland plant, sollte sich vorher informieren, ob die Einreise eine Quarantänezeit erfordert – und damit rechnen, dass auch bei der Rückreise nach Deutschland eine Quarantäne eingehalten werden muss. In Europa hilft hier ebenfalls das weiter oben angesprochene Ampelsystem. Sicher ist: Wer als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne muss und seine Arbeitsleistung nicht erbringen oder keinen Urlaub nehmen kann, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlungen oder Entschädigungen.

Ab dem 1. Juli soll zudem für Reisen innerhalb Europas der digitale Impfnachweis mit digitalem Covid-Zertifikat verbindlich werden, für eine gewisse Übergangszeit werden aber auch die bekannten gelben Impfpässe anerkannt.

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