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Bausparen: Das starke Comeback der Wohnungsbauprämie – weil „klassisch“ niemals aus der Mode kommt!

„Schaffe, schaffe, Häusle baue ….“ – was in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit dem Ziel begann, möglichst viele Menschen in die eigenen vier Wände zu bringen, hat heutzutage eine sehr viel weiter reichende Dimension: Heute ist Bausparen über das reine Bauvorhaben hinaus auch eine Form des Sparens und Vermögensaufbaus, die unter bestimmten Voraussetzungen selbst ohne konkrete Immobilienkaufabsichten von Vorteil sein kann. Im Wesentlichen liegt das auch an der Vielfalt staatlicher Fördermöglichkeiten, die es fürs Bausparen gibt.

So veröffentlichte die Zeitschrift Finanztest im April 2020 unter der Zwischenüberschrift „Gute Rendite und günstiges Darlehen“ ein Bauspar-Rechenbeispiel1 zur „Sparbilanz nach acht Jahren“, bei dem sich eine jährliche Sparrendite von 1,45 Prozent ergab. Vergleicht man das mit heute üblichen kaum noch vorhandenen Verzinsungen von Bankeinlagen in Sparbüchern, Fest- oder Termingeldern etc. wird schnell deutlich: Sparen im Bausparvertrag kann – selbst ohne Beanspruchung des zinsgünstigen Bauspardarlehens – auf jeden Fall mehr, als „nur“ mithalten!

Insbesondere, seit zum Jahresbeginn 2021 die Wohnungsbauprämien-Förderung noch einmal kräftig von 8,8 Prozent auf 10 Prozent aufgestockt wurde, ist Bausparen eine Größe, mit der es sich – vor allem beim Vermögensaufbau in jungen Jahren – zu rechnen lohnt. Hinzu kommt, dass zeitgleich die maximal förderfähige Sparleistung von zuvor 512 Euro auf 700 Euro (für Verheiratete gilt der doppelte Betrag) angehoben wurde. 70 Euro bzw. bei Paaren 140 Euro sind so allein über die Wohnungsbauprämie drin.

Und auch höhere Einkommensgruppen haben jetzt gut lachen: Denn neben der Prämienhöhe wurden zusätzlich die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung an sich gesteigert: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro auf 35.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Bei Verheirateten stieg der Grenzwert von 51.200 Euro auf 70.000 Euro.

Damit wurde die Wohnungsbauprämie2 zu Beginn des Jahres 2021 also in gleich drei Punkten aus Verbrauchersicht spürbar optimiert und steht nun grundsätzlich mehr als 70 Prozent der Bevölkerung3 offen!

Tipp: Sollte Ihr Bruttogehalt als Single bzw. Paar die genannten Einkommensgrenzen in Höhe von 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro überschreiten, kann eine Wohnungsbauprämien-Berechtigung dennoch vorliegen!

Denn die Bemessungsgröße ist das „zu versteuernde Einkommen“. Um dieses zu ermitteln werden vom Bruttoeinkommen erst einmal einige Posten – beispielsweise bestimmte Freibeträge, Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge – abgezogen. Der verbleibende Betrag ist somit deutlich niedriger als das ursprüngliche Brutto und kann daher durchaus „wieder“ innerhalb der Berechtigungsgrenzen liegen. Aufschluss hierüber gibt der Steuerbescheid des jeweiligen Jahres. Da die Wohnungsbauprämie gegebenenfalls bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragbar ist, kann dieser für das betreffende Prämienjahr in Ruhe abgewartet werden.

Die Zweckbindung: alles halb so wild – und für junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit Bausparen beginnen, einmal im Leben überhaupt nicht relevant.

Bis auf wenige Ausnahmen ist die Auszahlung einer Wohnungsbauprämie zweckgebunden: Die Zweckbindung besagt in diesem Fall, dass das geförderte Sparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke zu verwenden ist. Ausnahmen bestehen – beispielsweise, wenn Bausparverträge vor 2009 abgeschlossen wurden oder bestimmte wirtschaftliche Härtefälle vorliegen.

Zudem können auch junge Menschen bis zum Alter von 24 Jahren einmalig einen Bausparvertrag abschließen, aus dem sie das geförderte Bausparguthaben inklusive Prämie nach einer siebenjährigen Sparphase frei verwenden können. Das macht Bausparen gerade auch für diese Gruppe – zum Beispiel als Sparform für Vermögenswirksame Leistungen zum Ausbildungsbeginn – so besonders attraktiv: Denn viele junge Bausparerinnen bzw. Bausparer möchten sich in dieser Lebensphase am liebsten noch alles offen halten. Hinzu kommt, dass sie häufig sogar von weiteren Förderungen in Verbindung mit dem Bausparen profitieren können. Es lohnt sich in jedem Fall auch, nach einem „Junge-Leute-Bonus“ zu fragen, den es bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise für Unter-22-Jährige gibt (Stand: 03/2021).

Doch auch da, wo die Zweckbindung „wohnwirtschaftliche Verwendung“ voll zum Tragen kommt, lässt sich deren Bedeutung etwas relativieren: Denn die Vorgabe ist bereits erfüllt, wenn das Guthaben fürs Modernisieren, eine Instandsetzung oder die Reparatur einer Wohnung verwendet wird. Das gilt sogar für Mieter – es muss also nicht zwangsläufig Wohneigentum vorliegen oder angeschafft werden.

Online rechnen und nur bei Bedarf noch zusätzlich beraten lassen – so einfach geht Bausparen heute!

Abschließend sei gesagt, dass beim Bausparen ebenso, wie bei allen anderen Finanzdienstleistungen, natürlich immer die individuelle Situation den Ausschlag gibt, inwieweit dieses für einen persönlich sinnvoll und rentabel ist.

Fakt ist, dass kaum eine andere Form des Vermögensaufbaus so vielfach staatlich gefördert wird, wie Bausparen – denn neben der Wohnungsbauprämie kommen zusätzlich auch noch eine Arbeitnehmersparzulage und (Wohn-)Riesterförderung in Betracht.

Tipp: Wer wissen möchte, wie sich ein Bausparvertrag – auch unabhängig von der dann eventuell noch hinzukommenden Prämienförderung – für die persönliche Situation rechnet, kann das mithilfe eines seriösen Online-Bausparrechners , unter Vorgabe der persönlichen Ziele (zum Beispiel „Sparen„, „Bauen oder Kaufen“ oder „Modernisieren“) einfach mal unverbindlich in Erfahrung bringen. Gefällt das Ergebnis, ist über den Rechner auch der Vertragsabschluss bequem von zuhause aus online möglich.

Sofern man sich vor der Entscheidung gerne nochmals absichern oder weitere Informationen einholen möchte, bietet ein Ausdruck der Online-Berechnung – ungeachtet dessen, ob dies dann die finale Lösung sein soll – überdies eine erstklassige Grundlage fürs Beratungsgespräch zum Einstieg!

1 Auf Basis des Bausparkasse Schwäbisch Hall Tarifs FuchsImmo2 in der damaligen Variante „Tarif Fuchs 04 XJ“. (aktuelle Tarifbeispiele auf heutiger Basis finden Sie hier)

2 10 Prozent Wohnungsbau-Prämie vom Staat für bis zu 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete/Lebenspartner) förderfähige Einzahlungen pro Jahr. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

3 Quelle: Eigene Berechnungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Kantar, FMDS; destatis; BA

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