Sie haben Fragen. Wir die Antworten.
Wir haben für Sie häufig gefragte Themen zusammengestellt.
In diesem Video beschreiben wir Schritt-für-Schritt (mit Untertiteln), wie Sie gut in unserem neuen Online-Banking ankommen. Bitte nutzen Sie den Film und unsere Startbroschüre für Ihren Start ins SpardaZukunftsBanking.
Zur Systemumstellung benötigen Sie zur Anmeldung Ihren Sparda-NetKey bzw. Alias und Ihre bisherige 6-stellige numerische Online-PIN.
Der Alias setzt sich bei Bestandskund:innen aus den Buchstaben SBH, Ihrer 3-7-stelligen Kontonummer und Ihrem Geburtsdatum (TTMMJJJJ) zusammen.
Alias bedeutet, dass Sie Ihren Benutzernamen nach der Ersteinrichtung auch individuell gestalten können (Profil -> Datenschutz & Sicherheit).
Der Sparda-NetKey ist eine kundenindividuelle, 8- bis 11-stellige Zahlenfolge, die Sie als Online-Banking-Neukund:in per Post zugeschickt bekommen. Sie benötigen ihn zusammen mit Ihrer Online-PIN für die Anmeldung im Online-Banking.
Alias bedeutet, dass Sie Ihren Benutzernamen nach der Ersteinrichtung auch individuell gestalten können (Profil -> Datenschutz & Sicherheit).
Verwenden Sie zur Eingabe des Sparda-NetKeys bzw. Alias ab 24.03.2025 die Kundennummer Ihrer Hauptkontoverbindung.
Auf der Login-Seite finden Sie zum Start auch ein Schaubild.
Zudem detaillierte Infos in der Startbroschüre und dem Video.
Bitte verwenden Sie immer Ihr eigenes Geburtsdatum. Der Alias setzt sich aus „SBH“, Ihrer Kundennummer sowie Ihrem Geburtsdatum (achtstellig) zusammen. Detaillierte Infos zum Sparda-NetKey finden Sie u.a. in der Startbroschüre.
Sie benötigen Ihre numerische 6-stellige Online-PIN für den Erstzugang zum neuen Online-Banking ab 24.03.2025, ca. 9:00 Uhr.
Wenn Ihnen Ihre Online-PIN einfach nicht mehr einfallen will, kontaktieren Sie uns ausschließlich zu diesem Thema telefonisch unter 069-7537-190.
Wir senden Ihnen über diesen Weg schnell und einfach eine neue Erst-PIN zu.
Wenn Sie Ihre Online-PIN dreimal falsch eingegeben haben, ist Ihr Zugang zum Online-Banking gesperrt.
Ihnen ist Ihre PIN wieder eingefallen? Geben Sie Ihre gültige PIN ein und bestätigen Sie die Eingabe mit einem aktiven Freigabeverfahren. Ihr Zugang ist wieder entsperrt.
Ihnen fällt Ihre PIN nicht mehr ein? Nachdem Sie diese neunmal falsch eingegeben haben, ist die bisherige PIN unwiderruflich gesperrt. Sie erhalten nun automatisch per Post eine neue Online-PIN von uns zugesandt.
Klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen Sie den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" und dann "Online-Zugang". Hier können Sie Ihre PIN ändern.
Ja, Sie können Ihr Überweisungslimit ändern.
Nach der Anmeldung im Online-Banking finden Sie die Funktion unter: "Service & Mehrwerte" > "Auftragslimite".
In der SpardaBanking App finden Sie Funktion unter: "Menü" > "Auftragslimit"
Um Ihre TAN-Verfahren zu verwalten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" und dann "Sicherheitsverfahren".
Bei personen- oder kontobezogenen Fragen nutzen Sie bitte die Nachrichtenfunktion in Ihrem ePostfach im Online-Banking.
Loggen Sie sich per Browser/PC in Ihr Online-Banking ein und wählen oben rechts den Reiter "Postfach" aus. Hier können Sie Ihre Kontoauszüge, Mitteilungen etc. aufrufen oder uns Nachrichten senden.
Loggen Sie sich in Ihre SpardaBanking App ein und klicken Sie unten links auf Postfach.
Hier können Sie Ihre Kontoauszüge, Mitteilungen etc. aufrufen oder uns Nachrichten senden.
Zusätzlich zu Ihren Nachrichten können Sie uns hier auch Dateien senden.
Sie können maximal 25 Dateien an eine Mitteilung anhängen.
Bitte beachten Sie:
Die maximale Größe pro Datei ist auf 10 MB begrenzt. Alle Dateien in Summe dürfen 30 MB nicht überschreiten.
Folgende Dateiformate sind erlaubt:
• JPEG
• TIF/TIFF
• PNG
Wenn Sie ein nicht zulässiges Dateiformat verwenden oder die maximale Dateigröße überschreiten, erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung.
Die Aktivierung des ePostfachs erfolgt über das Online-Banking.
• Sie verfügen über einen aktiven Online-Banking-Zugang
• Sie müssen Kontoinhaber:in oder gesetzliche/r Vertreter:in sein.
Gemäß gängiger Rechtsbeurteilung handelt es sich bei dem Kontoauszug über das elektronische Postfach um einen juristischen Kontoauszug, der im Einklang mit den relevanten Gesetzen und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht.
Die Anerkennung der im Postfach gespeicherten Dokumente durch Steuer- oder Finanzbehörden kann jedoch nicht durch die Sparda-Bank gewährleistet werden.
Wir garantieren die Unveränderbarkeit der Daten im Postfach. Diese Garantie gilt nicht, soweit die Daten außerhalb des Postfaches gespeichert oder aufbewahrt werden.
Verfahren: HBCI/FinTS mit PIN/TAN
Benutzerkennung/Kundennummer: Ihr Alias oder Sparda-NetKey
Passwort: Ihre Online-Banking-PIN
FinTS Version 3.0
Bankadresse: https://fints2.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet
Für Drittanbieter siehe Infoseite:
https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a
Sie können alle Freigabeverfahren verwenden, die wir anbieten.
Sowohl die SpardaSecureGo+ App sowie das Sm@rtTAN-Verfahren (chipTAN) ermöglichen eine Freigabe der entsprechenden Aufträge.
Wenn in Ihrer Finanzsoftware Probleme auftreten, so wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice des Anbieters/Herstellers Ihrer Finanzsoftware.
In der Umsatzanzeige können Sie über das "3-Punkte-Symbol" Ihre Umsätze in Form einer PDF-Datei herunterladen. Anschließend können Sie die Umsatzübersicht ausdrucken.
Daueraufträge lassen sich im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. Hier stehen Ihnen dann auch für die einzelnen Daueraufträge die Aktionen "Ansehen", "Ändern" und "Löschen" zur Verfügung.
Sie finden Ihre gespeicherten Empfänger unter „Banking & Verträge“ und „Vorlagen“.
Wählen Sie im Online-Banking den Reiter „Aufträge“ aus und dann den Punkt „Terminierte Überweisungen“.
Ja, wechseln Sie hierzu in die Umsatzanzeige Ihres Kontos. Über den bereits gebuchten Umsätzen finden Sie, sofern es offene Umsätze gibt, den Punkt „Erwartete Buchungen“. Klicken Sie diesen an und Sie sehen die vorgemerkten Umsätze wie z. B. Abbuchungen per Lastschrift.
Nachdem Sie eine Überweisung ausgeführt haben, können Sie auf der Bestätigungsseite mithilfe des Buttons "Als Vorlage speichern" eine Vorlage anlegen.
Der Buchungsschluss ist Montag bis Freitag jeweils um 20.00 Uhr.
Überweisungen bzw. Umbuchungen, die danach eingehen, werden am darauffolgenden Arbeitstag ab 7.00 Uhr gebucht.
An Wochenenden und Feiertagen finden keine Buchungen statt.
Sie erhalten die Fehlermeldung: "Eine SEPA-Überweisung in das von Ihnen gewählte Empfängerland ist online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihre Bank."
Es gibt verschiedene Länder, die zwar zur EU gehören, in denen jedoch das Verfahren für die elektronische Abwicklung von SEPA-Überweisung (EBA / Step2) noch nicht etabliert ist. Online-Überweisungen in ein solches Land sind nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an uns.
Kontoauszüge, die älter sind als zwölf Monate, werden in den Bereich "Archiv" innerhalb Ihres Postfachs verschoben. Dort verbleiben sie als PDF in der Regel zehn Jahre.
Im neuen Online-Banking können Mitkontoinhabende, Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter:innen automatisch alle Konten in der Startansicht „Ihre Konten“ sehen. Dies ist der Fall, wenn Sie einer Person eine Bankvollmacht erteilt haben und für diese bevollmächtigte Person auch eine Vereinbarung für das Online-Banking besteht.
Somit kann die bevollmächtigte Person mit ihren Zugangsdaten auf das Konto zugreifen. Falls keine Vereinbarung für das Online-Banking für diese Person besteht, dann ist kein Zugriff möglich. Ist eine Bankvollmacht erteilt, kann der Bevollmächtigte grundsätzlich über die Konten verfügen, Auskunft bei der Bank verlangen oder auch einen Zugang zum Online-Banking beantragen.
Zusätzlicher Hinweis: Sie können mit der SpardaSecureGo+ App oder dem Sm@rt-TAN-Verfahren zentral alle für Sie sichtbaren Konten verwalten.
Nach Aktivierung der SpardaBanking App auf einem Apple-Endgerät wird unmittelbar eine Nachricht angezeigt, dass man eine digitale Mastercard anlegen kann.
Dieser Service funktioniert noch nicht. Bitte ignorieren Sie die Meldung vorerst.
Sobald der Versand der physischen Karten abgeschlossen ist, wird auch die Digitalisierung funktionieren. Wir bitten um Geduld.
Betriebssystem Ihres mobilen Android-Gerätes: mindestens Android-Version 9.
Betriebssystem Ihres mobilen Apple-Gerätes: mindestens iOS-Version 16.
Ja, die SpardaBanking App und die SpardaSecureGo+ App unterstützen Login mit Touch-ID/Fingerprint/Face-ID.
Nein, das ist nicht möglich! Mit Ihrem Sparda-NetKey (Alias) können Sie bereits auf alle Konten zugreifen, zu denen Sie eine Berechtigung besitzen.
Innerhalb von Überweisungen besteht die Möglichkeit, per Bezahlcode-Funktion die Felder der Überweisung automatisch vorbelegen zu lassen. Da ein Bezahlcode von Rechnungen abfotografiert werden kann, benötigt die SpardaBanking App Zugriff auf die Kamera-Funktion Ihres Smartphones.
Des Weiteren besteht hierdurch die Möglichkeit, per Fotoüberweisung Rechnungen zu begleichen.
Sofern Sie ein aktives Freigabeverfahren nutzen, können Sie einen Aktivierungscode bequem direkt im Online-Banking anfordern.
Loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein
- Klicken Sie dann oben rechts auf Ihren Namen
- Wählen Sie im DropDown-Menü den Punkt "Datenschutz und Sicherheit"
- Im Feld "Sicherheitsverfahren" klicken Sie auf "SecureGo plus“ und danach auf „Gerät hinzufügen“
Sie erhalten den neuen Aktivierungscode per Post.
Sie können die App auf bis zu drei Geräten installieren. Ist die SpardaSecureGo+ App auf den Geräten freigeschaltet, können Sie Freigaben auf jedem aktiven Gerät tätigen. Die App kann sowohl auf Smartphones als auch auf Tablets installiert werden und ist mit Ihrem selbstgewählten Kennwort, per Fingerabdruck oder Face-ID gesichert.
Für jedes neue Gerät erhalten Sie einen eigenen Aktivierungscode per Post.
Sie müssen kein Gerät auswählen. Die Information wird gleichzeitig an alle Geräte versendet, die Sie registriert haben.
Nein. Sie können mit der SpardaSecureGo+ App Freigaben für alle sichtbaren Konten im Online-Banking durchführen.
Extra Aktivierungscodes pro Konto sind nicht mehr nötig.
Es kommt auf das Betriebssystem Ihres mobilen Endgerätes an. Wenn Sie das Betriebssystem iOS auf Ihrem Handy nutzen, müssen Sie Push-Benachrichtigungen für die SpardaSecureGo+ App erlauben. Das machen Sie, während Sie die App einrichten, oder später über die Einstellungen Ihres mobilen Endgerätes. Hier die SpardaSecureGo+ App auswählen und auf "Mitteilungen erlauben" klicken. Beim Betriebssystem Android müssen Sie nichts weiter tun, um Push-Benachrichtigungen für die Direktfreigabe zu bekommen.
Die SpardaSecureGo+ App unterstützt mehrere Bankverbindungen.
Wenn Sie bereits eine Bankverbindung eingerichtet haben, öffnen Sie die Einstellungen in der SpardaSecureGo+ App. Sie finden diese unter dem Zahnrad-Symbol oben rechts. Wählen Sie den Menüpunkt "Banken & Karten" und dort "Bankverbindungen". Sie können den Einrichtungsprozess sofort starten, wenn Sie schon einen Aktivierungscode haben. Andernfalls melden Sie sich zuvor im Online-Banking an und starten Sie die Registrierung für die SpardaSecureGo+ App.
Für einen schnellen Geräteumzug muss die SpardaSecureGo+ App auf dem "alten" Gerät noch aktiv sein!
Jedes neue Gerät bedingt einen entsprechenden Aktivierungscode.
Installieren Sie die App auf Ihrem neuen Gerät und legen Sie den Freigabecode fest. Durch die Auswahl "Gerätewechsel" öffnet sich die Kamera zum Scannen eines QR-Codes. Diesen erzeugen Sie in der App auf dem "alten" Gerät durch Klick auf "Einstellungen > Gerätewechsel". Anschließend scannen Sie den QR-Code mit der neuen App. Die Übertragung ist somit abgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die App auf einem neuen Handy immer neu aus dem Store installiert werden muss und nicht aus der Cloud übertragen werden kann.
Wählen Sie in Ihrem Online-Banking die Geräteverwaltung aus. Löschen Sie hier das mobile Gerät und legen Sie es neu an. Fordern Sie danach einen neuen Aktivierungscode an, mit dem Sie die SpardaSecureGo+ App aktivieren (Aktivierungscode erhalten Sie per Post). Installieren Sie jetzt die SpardaSecureGo+ App erneut und richten Sie diese ein.
Sperren Sie über Ihre Bank oder im Online-Banking das entsprechende Gerät. Loggen Sie sich per PC oder Browser in Ihr Online-Banking ein und rufen Sie über das Dreieck neben Ihrem Namen den Punkt „Datenschutz & Sicherheit“ auf.
Klicken Sie auf den Stift neben dem aktiven Sicherheitsverfahren und wählen Sie über die drei Punkte "sperren" oder "löschen" des Gerätes.
Alternativ können Sie Ihren Online-Banking-Zugang komplett sperren. Entweder im Online-Banking unter dem Punkt "Datenschutz & Sicherheit" oder telefonisch unter 069-7537-0.
Zusätzlich ist eine Sperrung über den zentralen Sperr-Notruf unter 116 116 (gebührenfrei aus dem Inland) möglich.
1. Deinstallieren Sie die SpardaBanking App.
2. Laden Sie die App nochmal aus dem App Store oder Play Store.
3. Installieren Sie die App auf Ihrem mobilen Endgerät. Vergeben Sie dann ein neues Passwort für die App.
Die Zugangsdaten zu Ihrem Online-Banking bleiben davon unberührt und die App kann sofort neu eingerichtet werden.
Sm@rt-TAN entspricht dem bisherigen chipTan-Verfahren. Wie bisher fordern Sie eine TAN per Flicker-Code über Ihren TAN-Generator an. Mit speziellen Geräten können Sie zusätzlich auch per Farbcode eine TAN erzeugen. Passende TAN-Generatoren können Sie über den Genostore* bestellen.
Ja, sofern dieser den HHD-Standard 1.4. unterstützt.
Lediglich wenn Sie SmartTan Photo (Farbcode) verwenden möchten, dann benötigen Sie einen entsprechenden Kartenleser mit Kamera. Diesen erhalten Sie über unseren Genostore *.
* Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Website.
Ja, ein TAN-Generator kann von mehreren Menschen und für mehrere Konten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass zum jeweiligen Konto eine BankCard (Debitkarte) existiert.
Sollte die optische Signalübertragung über die animierte Grafik einmal nicht funktionieren, erhalten Sie über den darunter stehenden Link "chipTAN manuell generieren" einen Startcode.
• Übertragen Sie den Startcode in Ihren TAN-Generator.
• Geben Sie Ihre Überweisungsdaten manuell in den TAN-Generator ein.
• Bestätigen Sie die Überweisungsdaten mit "OK"
• Übertragen Sie die vom TAN-Generator errechnete TAN in das Online-Banking
Voraussetzung für das ChipTAN-Verfahren:
- Eigener Online-Banking-Zugang für das ausgewählte Konto
- Eigene BankCard (Debitkarte) für das ausgewählte Konto
- Die Nutzung des eigenen Online-Banking-Zugangs mit der Karte eines anderen Kontoinhabers oder Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Im Gegensatz zu einer Kreditkarte wird bei Zahlung mit Debitkarte das zugehörige Girokonto der/des Karteninhaberin/Karteninhabers sofort oder innerhalb weniger Tage belastet, beziehungsweise "debitiert". Bei Zahlung mit einer klassischen Kreditkarte wird das Girokonto erst später belastet (monatliche Abrechnung) und somit den Karteninhaber:innen "Kredit" gewährt.
Ja, die nach dem 23. März 2025 neu ausgegebenen Karten können an jedem Geldautomat der Sparda-Bank Hessen und in Ihrem Online-Banking auf Ihre Wunsch-PIN geändert werden.
Die Vergabe einer Wunsch-PIN ist sogar auch bei den alten BankCards möglich.
Alle neuen Mastercard-Kreditkarten, die im Rahmen unserer Systemumstellung automatisch ausgetauscht sowie künftig auf Antrag ausgegeben werden, sind für die Nutzung von Apple Pay bzw. Digitales Bezahlen von Android vorbereitet.
Die neu ausgegebenen Bankcards (Debitkarten) können in der SpardaBankingApp oder in der Android-App "Digitales Bezahlen" digitalisiert bzw. hinterlegt werden. Leider nicht bei ApplePay.
Wichtige Info zur Erstnutzung der SpardaBanking App:
Nach Aktivierung der SpardaBanking App auf einem Apple-Endgerät wird unmittelbar eine Nachricht angezeigt, dass man eine digitale Mastercard anlegen kann.
Dieser Service funktioniert noch nicht. Bitte ignorieren Sie die Meldung vorerst.
Sobald der Versand der physischen Karten abgeschlossen ist, wird auch die Digitalisierung funktionieren. Wir bitten um Geduld.
Gebührenfreie Bargeldversorgung bundesweit:
- an allen Geldautomaten der Sparda-Banken sowie der Cash-Pool-Gruppe
- unter Berücksichtigung eines Mindesteinkaufswertes auch in vielen teilnehmenden Supermärkten (z. B. REWE, PENNY, NETTO und Aldi Süd).
24-Stunden-Sperrhotline: 116 116
aus dem Ausland: +49 116 116 (gebührenpflichtig)
Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar und gilt für die SpardaBankCard (Debitkarte).
Zur Sperrung Ihrer Kreditkarte steht Ihnen zusätzlich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche die Sperrhotline 0721- 120 966 001 zur Verfügung.
Bitte halten Sie die jeweiligen Bank- (Bankleitzahl) und Kartendaten (Kontonummer, bei Kreditkarten die Kreditkartennummer) bei Anruf der Hotline bereit. Ein Sprachcomputer führt Sie zum Notfallservice oder Call-Center.
Sie können Ihre Debitkarte jedoch auch jederzeit selbständig über das Online-Banking sperren.
Mit Ihrer BankCard (Debitkarte) können Sie in Deutschland, Andorra, Vatikan, Monaco, San Marino, in den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), Schweiz, Türkei und allen EU-Staaten 2.000,00 Euro pro Tag und Konto abheben.
Bei Bedarf kann der Verfügungsrahmen für Deutschland befristet bis zu einem Höchstbetrag von 12.500 EUR pro Tag erhöht werden. Allerdings kann die Akzeptanzstelle einen niedrigeren Höchstbetrag definieren. Die Sparda-Bank Hessen hat auf dieses Limit keinen Einfluss.
In allen anderen Ländern ist die Barverfügung aus Sicherheitsgründen auf 100,00 Euro pro Tag reduziert.
Bei Bedarf, beispielsweise bei einer bevorstehenden Urlaubsreise, kann der Verfügungsrahmen für den Zeitraum der Reise bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Tag erhöht werden. Allerdings kann der Betreiber eines Geldautomaten einen niedrigeren Höchstbetrag definieren. Die Sparda-Bank Hessen hat auf dieses Limit keinen Einfluss.
Wie kann eine befristete Erhöhung beauftragt werden?
Sie können Änderungen der Verfügungslimite jederzeit selbst im gesicherten Bereich Ihres Online-Bankings einstellen (bis zu 10.000 Euro). Nach Bestätigung ist die Änderung sofort wirksam. Sofern Sie keine Zulassung zum Online-Banking haben, können Sie den Auftrag telefonisch zu unseren Servicezeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erteilen. Hier kann die Umsetzung bis zum Folgetag dauern.
Mit Ihrer BankCard (Debitkarte) können Sie in Deutschland, Andorra, Vatikan, Monaco, San Marino, in den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), Schweiz, Türkei und allen EU-Staaten bis zu 2.000 Euro pro Tag im Handel bezahlen.
Bei Bedarf kann der Verfügungsrahmen für Deutschland befristet bis zu einem Höchstbetrag von 12.500 EUR pro Tag erhöht werden. Allerdings kann die Akzeptanzstelle einen niedrigeren Höchstbetrag definieren. Die Sparda-Bank Hessen hat auf dieses Limit keinen Einfluss.
In allen anderen Ländern ist aus Sicherheitsgründen der Betrag auf 100 Euro pro Tag reduziert.
Bei Bedarf, beispielsweise bei einer bevorstehenden Urlaubsreise, kann der Verfügungsrahmen für den Zeitraum der Reise bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Tag erhöht werden.
Allerdings kann die Akzeptanzstelle einen niedrigeren Höchstbetrag definieren. Die Sparda-Bank Hessen hat auf dieses Limit keinen Einfluss.
Wie kann eine befristete Erhöhung beauftragt werden?
Sie können Änderungen der Verfügungslimite jederzeit selbst im gesicherten Bereich Ihres Online-Bankings einstellen (bis zu 10.000 Euro). Nach Bestätigung ist die Änderung sofort wirksam. Sofern Sie keine Zulassung zum Online-Banking haben, können Sie den Auftrag telefonisch zu unseren Servicezeiten Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erteilen. Hier kann die Umsetzung bis zum Folgetag dauern.
An dem "Funkwellen"-Symbol auf der Rückseite Ihrer Karte erkennen Sie, ob Ihre Debit- oder Kreditkarte über diese Funktion verfügt.
Um die Kontaktlos-Funktion vollständig zu aktivieren, müssen Sie die neue BankCard (Debitkarte) mindestens zweimal kontaktbehaftet einsetzen z.B. am Geldautomaten oder bei der Zahlung mit PIN im Handel.
Sie möchten die Kontaktlos-Funktion nicht nutzen? An jedem Geldautomaten der Sparda-Bank Hessen können Sie die Kontaktlos-Funktion jederzeit aktivieren oder deaktivieren.
Bei Beträgen bis 50,00 Euro liegt das in der Regel an der Sicherheitseinstellung des Kassenterminals des Händlers und nicht an der Debitkarte. Aus Sicherheitsgründen erfolgt per Zufallsprinzip unregelmäßig die Aufforderung zur PIN-Eingabe.
Bei größeren Beträgen - in der Regel ab 50,00 Euro - wird aus Sicherheitsgründen die kontaktlose Zahlung zusätzlich per PIN-Eingabe bestätigt.
Um das Einkaufen im Internet noch sicherer zu gestalten, bieten einige Händler den "MasterCard Identity Check" an. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Sicherheitsabfrage neben der Eingabe der Kartendaten.
Die Nutzung des MasterCard Identity Check setzt eine vorherige Registrierung voraus. Den Aktivierungscode haben Sie in einem gesonderten Anschreiben mit der Karte erhalten.
Um die Vorgehensweise noch sicherer zu gestalten, ist für die Bestätigung gesicherter Internetzahlungen
• sowohl die Angabe Ihres Passwortes
• als auch die abschließende Bestätigung durch ein durch Sie gewähltes Freigabeverfahren
notwendig.
Die Karte ist bereits gekündigt zum 23.05.2025. Sie können Ihre Mastercard aber auch per sofort kündigen. Erteilen Sie uns bitte hierzu im Online-Banking über das Service-Center einen entsprechenden Auftrag "Kündigung Kreditkarte".
Die Jahresgebühr wird in jedem Fall anteilig erstattet.
Die alten Kreditkarten (Standard u. Platinum) können bis zum ersten Einsatz der neuen Karte genutzt werden. Längstens bis 23.05.2025. Es gibt ab dem 24. März Einschränkungen bei der Nutzung der Kreditkarte bei Online-Zahlungen, wenn hier das 3D-Secure-Verfahren verwendet wird.
Die Reiserücktrittskostenversicherung Ihrer bisherigen Kreditkarte greift für alle gebuchten Reisen, die bis zum 31.12.2025 um 24:00 Uhr (MEZ) durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Versicherungsfälle, welche ab dem 01.01.2026 (MEZ) eintreten, nicht mehr versichert sind.
Sofern das Ablaufdatum Ihrer bisherigen Karte vor dem 31.12.2025 liegt, so ist dieses Ablaufdatum bindend.
Der Handelsumsatz wird übergangslos fortgeschrieben. Die Prüfung, ob die 5.000 EUR Jahresumsatz erreicht wurden, erfolgt dann am Ende des ursprünglichen Kartenlaufzeitjahres.
Zum Tausch erfolgt keine anteilige Erstattung für die alte Karte und keine direkte Belastung des neuen Preises.
Die neue Kreditkarte wird das gleiche Ablaufdatum haben wie Ihre bisherige Karte (Ausnahme Ablauf 03/25 und 04/25). Der neue Jahrespreis wird erstmalig erhoben, wenn der Kartenpreis auch ohne den Tausch fällig gewesen wäre. Zum Tausch erfolgt keine anteilige Erstattung für die alte Karte und keine direkte Belastung des neuen Preises.
Nein. Dieser entfällt vollständig. Sie können sich unabhängig von Ihrer Kreditkarte selbst bei Prioritypass.com anmelden und einen kostenpflichtigen Priority-Pass bestellen.
Der BIC ist die internationale Bankleitzahl der Sparda-Bank Hessen eG, dieser lautet GENODEF1S12. Die IBAN wird anhand der Kontonummer berechnet und ist, falls Sie mehrere Konten führen, für jedes Konto unterschiedlich. Die Daten finden Sie immer auf den Kontoauszügen des jeweiligen Kontos und auf der Rückseite der BankCard (Debitkarte).
Sofern Sie als Kund:in der Sparda-Bank Hessen eG den Wunsch haben, das Limit für Ihren Dispositionskredit anzupassen (Anpassung der "eingeräumten Kontoüberziehung"), können Sie dies gerne auch direkt online beantragen. Ein Anruf oder Filialbesuch ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Über Ihr Online-Banking können Sie dies selbständig beantragen.
Sofern Sie unser Online-Banking noch nicht nutzen, wenden Sie sich bitte telefonisch von Montag bis Freitag 08:00-18:00 Uhr unter der 069/7537-0 an unsere Service-Mitarbeiter:innen oder direkt an die Filiale vor Ort.
Über die Entscheidung zur gewünschten Anpassung erhalten Sie eine Meldung mit Ihren nächsten Kontoauszügen.
Mit Einführung der Zahlungsdienstrichtlinie zum 31.Oktober 2009 können wir keine Aufträge für Überweisungsrückrufe mehr entgegennehmen.
Überweisungen, die per SpardaOnline-Banking ausgeführt wurden, können geändert bzw. gelöscht werden, solange sie in der „Überweisungsliste“ stehen.
Wurde die Überweisung bereits durchgeführt, wenden Sie sich bitte zunächst an den/die Empfänger:in, damit diese:r Ihnen das Geld zurücküberweist.
Ist dies nicht möglich, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung - 069 7537-0, Mo-Fr, 8-18 Uhr.
Für die Änderung Ihrer Stammdaten loggen Sie sich bitte in Ihr Online-Banking ein und klicken oben rechts auf den Drop-Down-Pfeil neben Ihrem Namen. Über die Auswahl "Persönliche Daten" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Adresse und/oder Kontaktdaten anzupassen.
Gerne nehmen wir die Änderung Ihres Namens, Adresse oder Kontaktdaten auch in unseren Filialen entgegen. Zur Änderung Ihrer persönlichen Daten benötigen wir Ihren neuen Personalausweis.
24-Stunden-Sperrhotline: 116 116
aus dem Ausland: +49 116 116 (gebührenpflichtig)
Die Hotline ist 24 Stunden erreichbar und gilt für die SpardaBankCard (Debitkarte).
Zur Sperrung Ihrer Kreditkarte steht Ihnen zusätzlich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche die Sperrhotline 069 6657 1919 zur Verfügung.
Bitte halten Sie die jeweiligen Bank- (Bankleitzahl) und Kartendaten (Kontonummer, bei Kreditkarten die Kreditkartennummer) bei Anruf der Hotline bereit. Ein Sprachcomputer führt Sie zum Notfallservice oder Call-Center.
Sie können Ihre Debitkarte jederzeit selbständig über das Online-Banking sperren.
Um Schäden durch missbräuchliche Nutzung von Kartendaten im Ausland zu begrenzen, gilt in allen Staaten außerhalb der EU / EWR, der Schweiz und der Türkei, für Bargeldverfügungen mit Ihrer BankCard ein auf 100 Euro pro Tag beschränktes Verfügungslimit. Vor Reisen in diese Regionen ist es jedoch möglich, eine zeitlich befristete Erhöhung Ihres Verfügungslimits zu vereinbaren.
Das Verfügungslimit Ihrer SpardaBankCard können Sie bequem per Mitteilung im Online-Banking (mit TAN), telefonisch unter 069/7537-0 (montags bis freitags von 8:00-18:00 Uhr) oder direkt in Ihrer Sparda-Bank Filiale erhöhen lassen. Unsere Berater/-innen unterstützen Sie gerne dabei.
Bitte beachten Sie, dass eine automatenbetreibende Bank im Ausland unabhängig davon das tägliche Auszahlungslimit an ihren Automaten begrenzen kann. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Welche ausländischen Institute an ihren Standorten so verfahren, ist uns leider nicht bekannt.
Generell können Sie eine Einzugsermächtigung nur selbst direkt bei dem entsprechenden Zahlungsempfänger kündigen, bzw. rückgängig machen, dem Sie zuvor eine Einzugsermächtigung auf Ihr Konto erteilt haben. Wir als Sparda-Bank Hessen können diese Kündigung nicht vornehmen und ebenso auch keine Abbuchung im Vorfeld verhindern.
Erfolgt trotz Kündigung eine Abbuchung von Ihrem Konto, kann diese innerhalb von acht Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto wegen Widerspruch zurückgegeben werden. Dies können Sie auch direkt im SpardaOnline-Banking ausführen.
Falls Sie kein Online-Banking nutzen, melden Sie bitte an der Hotline oder in einer unserer Filialen.
Sie haben die Möglichkeit, mit IBAN und BIC auch grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten im Online-Banking in Euro in Auftrag zu geben. Diese nehmen wir standardmäßig bis 1.000,00 Euro entgegen. Eine Limiterhöhung auf bis zu 10.000,00 Euro ist möglich. Diese beauftragen Sie bitte vorab in Ihrem Online-Banking.
Möchten Sie eine Überweisung innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums vornehmen, die den Betrag von 10.000,00 Euro übersteigt, ist dies in schriftlicher Form über das Formular „Euro-Überweisung“ möglich. Das Überweisungsdokument erhalten Sie in einer unserer Filialen. Hierbei fallen die üblichen Überweisungsgebühren (laut Preis- und Leistungsverzeichnis) an.
Den Auftrag für Überweisungen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums finden Sie in Ihrem Online-Banking. Füllen Sie das Dokument (inkl. der Gebühren) aus und lassen uns dieses unterschrieben über das Kontakt-Center Ihrer Online-Banking-Anwendung als eingescannten Anhang zukommen. Den Auftrag bestätigen Sie mit einem Freigabeverfahren und erklären sich somit mit der Durchführung der Überweisung zu den angegebenen Gebühren einverstanden.
Sofern Sie noch nicht für unser Online-Banking freigeschaltet sind, wenden Sie sich an unsere Service-Hotline unter der Rufnummer 069/7537-0 oder an kontakt@sparda-hessen.de. Alternativ erhalten Sie den Zahlungsauftrag auch in einer unserer Filialen.
Für die Erteilung einer Kontovollmacht ist es erforderlich, dass Sie und die zu bevollmächtigende Person in einer unserer Filialen eine Unterschrift leisten.
Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Bitte bringen Sie jeweils Ihre Ausweisdokumente und Ihre Steueridentifikationsnummern mit.
Ihre Steuer-ID finden Sie auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid, Ihrer Lohnabrechnung oder Mitteilungen von Finanzbehörden.
Sofern Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern.
Eine Entgeltaufstellung laut §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz enthält sämtliche Entgelte, die im Zeitraum der erstellten Aufstellung von Ihnen für die mit im Zusammenhang mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste gezahlt worden sind. So erhalten Sie einen Überblick über die gezahlten Gebühren und Zinsen. Diese Entgeltaufstellung können Sie einmal pro Jahr anfordern. Die Entgeltaufstellung dient der besseren Vergleichbarkeit verschiedener Kontenmodelle.
Wie erhalte ich die Entgeltaufstellung?
Sie können zu jeder Zeit eine Aufstellung für die im Vorjahr angefallenen Entgelte anfordern. Sie wird für jedes Zahlungskonto einzeln erstellt und muss entsprechend für jedes Konto gesondert angefordert werden. Sollte das Konto im Laufe des Jahres gelöscht werden, erhalten Sie die Entgeltaufstellung nach der Kontolöschung. Diese beinhaltet alle gezahlten Entgelte vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Tag der Kontoschließung. Die Entgeltaufstellung beantragen Sie bei unseren Berater:innen in den Filialen.
Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin sein:
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 Euro bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 7 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.
Wir können bereits gebuchte Überweisungen nicht mehr ändern. Sie haben nur in der Zeit bis die Daten in das Banksystem übertragen worden sind (wenige Minuten) selbst die Möglichkeit die Buchung in der Überweisungsliste zu ändern oder zu löschen.
Wenn die von Ihnen angegebene Kontonummer bei der anderen Bank nicht existiert, prüfen die Mitarbeiter dort den Namen und buchen den Gutschriftsbetrag auf das richtige Konto. Falls die Buchung nicht zugeordnet werden kann kommt das Geld automatisch an Sie zurück.
Sollte das Konto mit der von Ihnen falsch erfassten Kontonummer dort bestehen, wird das Geld automatisch auf diesem Konto verbucht. Wird die Überweisung also nicht innerhalb der nächsten acht Arbeitstage wieder auf Ihrem Konto oder auf dem richtigen Konto des Empfängers verbucht, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir können dann eine Nachforschung an das Empfängerinstitut veranlassen zur Wiederbeschaffung des fehlgeleiteten Betrages.
Welche Schritte sind für die Auszahlung notwendig?
- Alle im Anschreiben „Kreditzusage“ genannten Auszahlungsvoraussetzungen sind erfüllt.
- Alle im Anschreiben „Kreditzusage“ aufgeführten Unterlagen liegen vor. Unterlagen und Auszahlungsaufträge können Sie per E-Mail (auszahlung@sparda-hessen.de) oder persönlich in Ihrer Filiale einreichen.
Um die Kaufpreiszahlung in einer Summe zu zahlen, überweisen Sie einfach Ihr Eigenkapital auf Ihr SpardaGirokonto und füllen die Angaben zum Eigenkapital auf dem „Auszahlungsauftrag“ aus. Wir überweisen dann den Gesamtbetrag des Kaufpreises in einer Summe. Sollten Sie einen Teil des Kaufpreises bereits gezahlt haben (eigene Mittel oder eine weitere Finanzierung) reichen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis (Kopie Kontoauszug mit Empfängerangaben) ein.
Was ist eine Fälligkeitsmitteilung und woher und wann bekomme ich diese?
Die Fälligkeitsmitteilung erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Notar:in, wenn alle im Kaufvertrag genannten Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung, die vom/von der Notar:in zu überwachen sind, erfüllt sind.
Was ist ein notarieller Kaufvertrag?
Den Kaufvertrag zum Erwerb/Übergabe einer Immobilie/Grundstück schließen Käufer:in und Verkäufer:in bei einem/einer Notar:in. Der Kaufvertrag legt alle Rechte und Pflichten zwischen Verkäufer:in und Käufer:in fest. Auch die Fälligkeitsvoraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises werden festgelegt.
Welche Schritte sind für die Auszahlung notwendig?
- Alle im Anschreiben „Kreditzusage“ genannten Auszahlungsvoraussetzungen sind erfüllt.
- Alle im Anschreiben „Kreditzusage“ aufgeführten Unterlagen liegen vor. Unterlagen und Auszahlungsaufträge können Sie per E-Mail (auszahlung@sparda-hessen.de) oder persönlich in Ihrer Filiale einreichen.
Bitte fügen Sie Ihrem Auszahlungsauftrag Rechnungen und Belege Ihrer Modernisierungsmaßnahmen bzw. Ihres Bauträgers bei.
Was ist ein Bautenstandsbericht und woher bekomme ich diesen?
Der Bautenstandsbericht dokumentiert den Fertigstellungsgrad Ihrer Immobilie bzw. Modernisierungsmaßnahmen ausgedrückt in Prozent und/oder betraglich. Sie erhalten dieses Dokument von Ihrem/Ihrer Bauleiter:in, Architekt:in oder Bauträger. Sollten Sie die geplanten Maßnahmen in Eigenregie ausführen, können Sie uns den aktuellen Bautenstand auch mit aussagekräftigen Fotos nachweisen.
Was bedeutet Fertigstellungsbericht und woher bekomme ich diese Unterlage?
Der Fertigstellungsbericht dokumentiert die vollständige Fertigstellung Ihrer Immobilie/Modernisierungsmaßnahmen. Er kann in Form eines Übergabeprotokolles vom Bauträger bzw. von dem/der Architekt:in vorliegen. Alternativ können auch aussagekräftige Fotos der umgesetzten Modernisierungen an uns übermittelt werden.
Was ist eine Restschuldbestätigung?
Um Ihr Darlehen bei einer anderen Bank/Versicherung/ Bausparkasse abzulösen, schreiben wir das entsprechende Institut an und fragen den abzulösenden Betrag zum Ablösetermin beim abzulösenden Institut an. Um diese Informationen zu erhalten, benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Kundenvollmacht zur Ablösung, diese erhalten Sie zusammen mit Ihrem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.
Die Rückmeldung des abzulösenden Instituts nennt man „Restschuldbestätigung“. Sobald uns Ihre Kundenvollmacht vorliegt, kümmern wir uns um die Ablösung Ihrer Finanzierung - Sie müssen selbst nicht mehr aktiv werden.
Mit Ihrer Darlehenszusage haben wir Ihnen 3 Auszahlungsaufträge übersandt. Ein weiteres Formular finden Sie direkt hier. Ihre Auszahlungsaufträge und ggfs. weitere, zur Auszahlung notwendige Unterlagen gem. Ihrer Darlehenszusage, können Sie uns direkt an auszahlung@sparda-hessen.de senden.
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Hierbei handelt es sich um ein Entgelt für die von der Bank bereitgestellten, jedoch vom/von der Kreditnehmer:in zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteilbeträgen.
Bereitstellungszinsen fallen ab dem im Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag unter Punkt 3.2 genannten Zeitpunkt an und werden in Prozent pro Monat berechnet.
Die Darlehenskontonummer finden Sie auf der ersten Seite des Darlehensvertrages oben rechts unter dem Punkt „Rechnungsnummer gemäß §14 Abs. 4 Nr. 4 UStG“
Die vereinbarte Darlehensrate (siehe Punkt 4 „Darlehensrückzahlung und Laufzeit“ im Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag) wird erstmals zum 30. des Monats, in dem die Vollauszahlung erfolgt ist, in voller Höhe Ihrem Belastungskonto lt. Darlehensvertrag belastet.
Je Darlehenskonto werden Ihnen bis zur Vollauszahlung, jeweils zum 30. eines Monats, nur die anteiligen Zinsen auf den bereits ausgezahlten Darlehensbetrag belastet.
Abweichende Regelung bei KfW Darlehen:
Der Tilgungsbeginn ist im Darlehensvertrag Förderkredit definiert. Sollte es zu dem vereinbarten Termin noch einen Auszahlungsanspruch aus dem KfW Darlehen bestehen, wird Ihnen der neue Tilgungsbeginn rechtzeitig von uns mitgeteilt.
Der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Gesamtlaufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Für Finanzierungen, bei denen die Gesamtkosten des Vorhabens (z.B. Kaufpreis, Modernisierungsmaßnahmen) höher sind als der Darlehensbetrag, benötigen wir einen Nachweis für das von Ihnen eingesetzte Eigenkapital.
Sollten Sie das Eigenkapital bereits eingesetzt haben reichen Sie uns bitte einmalig einen entsprechenden Nachweis ( Kopie Kontoauszug mit Empfängerangaben) ein. Sofern das Eigenkapital auf Ihrem SpardaGirokonto bereit steht, können Sie dies durch Angabe auf Ihrem Auszahlungsauftrag zur Überweisung mit anweisen ( siehe Ausfüllhilfe unter : Auszahlungsauftrag)
Bitte berücksichtigen Sie, dass Eigenkapital immer vor Einsatz der Darlehensmittel verwendet werden muss.
Zusammen mit Ihren Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen erhalten Sie die Grundschuldbestellungsurkunde zur Vorlage und Beurkundung bei einem/einer Notar:in Ihrer Wahl. Nach Beurkundung leitet der/die Notar:in die Unterlagen zur Eintragung an das zuständige Grundbuchamt weiter. Sobald die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wurde, erhält der/die Notar:in einen Eintragungsnachweis vom Grundbuchamt und leitet diesen an Sie und auch an die finanzierende Bank weiter.
Das Grundbuch ist ein Register, das beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt wird. Es gibt Auskunft über die Größe, Nutzungsart und Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks. Des Weiteren sind Lasten und Rechte in dem Register aufgelistet. Die vollständige Abschrift der zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen ist der Grundbuchauszug. Diesen erhalten Sie auf Anforderung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt). Er kann auch von uns in Ihrem Auftrag kostenpflichtig abgefragt werden.
Wenn zur Absicherung Ihres Darlehens eine neue Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden muss, erhalten Sie diese Unterlage mit Ihrem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag. Mit dieser Unterlage gehen Sie zu einem/einer Notar:in Ihrer Wahl und bitten um Eintragung der Grundschuld. Alle benötigten Daten sind bereits auf dem entsprechenden Formular eingetragen.
Eine Notarbestätigung (Rangbescheinigung) ist eine Bestätigung des Notars bzw. der Notarin gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Sie ermöglicht die schnellere Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist. Diese Rangbescheinigung können Sie bei Bedarf bei einem/einer Notar:in Ihrer Wahl anfordern.
Im Grundbuch sind alle Eintragungen in Abteilung II und III in einer Rangfolge eingetragen, die durch das Datum und die Reihenfolge der Eintragungen bestimmt wird. Durch einen Rangrücktritt kann diese Rangfolge verändert werden. Wenn ein Rangrücktritt notwendig ist, informieren wir Sie darüber in Ihrem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag. Den Rangrücktritt beauftragen Sie bitte bei einem/einer Notar:in Ihrer Wahl.
Eine Sonderzahlung können Sie selbständig auf Ihr Darlehenskonto überweisen. Die Darlehenskontonummer finden Sie auf der ersten Seite des Darlehensvertrages oben rechts unter dem Punkt „Rechnungsnummer gemäß §14 Abs. 4 Nr. 4 UStG“.
Abweichende Regelung bei KfW Darlehen: siehe Darlehensvertrag Förderkredit.
Vorlasten sind Grundbucheintragungen, die unserer Grundschuld im Grundbuch in der Rangfolge vorgehen. Diese können sowohl in Abteilung II, als auch in Abteilung III eingetragen sein.
In der Regel ist ein berechtigtes Interesse zur vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens gegeben, wenn Sie Ihre Immobilie veräußern möchten. Bitte beachten Sie, dass bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung von uns berechnet wird, die von Ihnen zu tragen ist. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung können Sie jederzeit online unverbindlich über den Vorfälligkeitsentschädigungsrechner ermitteln.
Die Grundschuld-Zweckerklärung erhalten Sie zusammen mit Ihrer Darlehenszusage und den Vertragsunterlagen. Bitte reichen Sie uns diese, unterschrieben von allen Eigentümern, zusammen mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wieder ein.
Um die Grundschuld mit dem vereinbarten Darlehen zu koppeln, ist eine Zweckerklärung notwendig. Bei unserer Zweckerklärung in der engen Fassung wird immer eine Verbindung zwischen der Grundschuld als Sicherheit und dem vereinbarten Baufinanzierungsdarlehen hergestellt.
Sie können uns telefonisch unter 069-7537 0, persönlich in jeder Filiale oder schriftlich informieren. Zur weiteren Bearbeitung des gegebenenfalls bestehenden Nachlasses ist die Vorlage einer Sterbeurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie notwendig.
Durch Vorlage eines eröffneten Testaments mit Eröffnungsprotokoll, durch einen Erbschein oder einen Erbvertrag können Sie sich uns gegenüber als Erbe ausweisen.
Die Legitimation der Erben kann in allen Filialen der Sparda-Bank Hessen eG vorgenommen werden. Alternativ kann die Legitimation auch im Post-Ident-Verfahren, durch ein Ortsgericht in Hessen, Ihre Hausbank oder eine Behörde erfolgen. Bitte reichen Sie uns immer eine Kopie Ihres aktuellen Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Ihres Reisepass mit ein.
Das Konto wird als Nachlasskonto gekennzeichnet und evtl. ausgegebene Bankcards (Debitkarten), Kreditkarten und der Online-Banking-Zugang für den Verstorbenen/die Verstorbene gesperrt. Eine evtl. bestehende Betreuung endet ebenfalls und der/die bisherige Betreuer/in darf nicht mehr über die Konten verfügen.
Mitkontoinhaber:innen sowie bevollmächtigte Personen können aus dem Guthaben Zahlungen vornehmen.
Wenn Sie nicht zu dem genannten Personenkreis gehören, kommen Sie bitte mit der Rechnung in eine unserer Filialen. Wir prüfen den Einzelfall und besprechen das genaue Vorgehen mit Ihnen. Sollten Sie nicht in eine unserer Filialen kommen können, übersenden Sie uns die Rechnung mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular „Haftungserklärung zur Nachlassabwicklung“ und einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) an:
Sparda-Bank Hessen eG
BOn
Postfach 10 31 05
34031 Kassel
Sollten Sie die Beerdigungskosten bereits aus eigenen Mitteln vorgelegt haben, reichen Sie uns bitte neben der Rechnung die Haftungserklärung und eine Kopie des Kontoauszugs mit der Belastungsbuchung der Beerdigungskosten ein.
Bitte lassen Sie auf jeden Fall Ihre Unterschrift bestätigen (durch ein Ortsgericht in Hessen, Ihre Hausbank oder eine Behörde).
Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir diese und führen die Überweisung nach Möglichkeit aus oder geben Ihnen eine Rückmeldung.
Die Rentenstelle wird den zu viel gezahlten Betrag ermitteln, die Bank darüber informieren und eine Rücküberweisung des überzahlten Rentenbetrages anfordern. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren eventuellen Verfügungen.
Auskunft über Konten erhalten weitere Kontoinhaber:innen, Erben sowie Personen, für die eine Allgemeine Bankvollmacht über den Tod hinaus vorliegt oder es eine entsprechende notarielle Vorsorge/Generalvollmacht gibt.
Bei notariellen Vorsorge/Generalvollmachten kommen Sie bitte persönlich in eine unserer Filialen und bringen Sie diese Vollmacht im Original mit, sodass dort Umfang und Inhalt geprüft werden können. Sofern ein Vertrag zugunsten Dritter für ein Konto abgeschlossen wurde, erhält der/die Begünstigte Auskunft über dieses Konto.
Über die Konten dürfen weitere Kontoinhaber:innen sowie Personen, für die eine Allgemeine Bankvollmacht über den Tod hinaus besteht oder es eine entsprechende notarielle Vorsorge/Generalvollmacht gibt, verfügen. Die Verfügungsmöglichkeit gilt bis zu einem möglichen Widerruf durch einen Erben.
Daueraufträge und Lastschriften bleiben zunächst bestehen und werden weiter ausgeführt.
Voraussetzungen hierfür sind ein ausreichendes Kontoguthaben und keine anderslautenden Weisungen.
Dies darf von einem oder den Erben erfolgen. Der Bevollmächtigte selbst hat auch das Recht, die Vollmacht nicht auszuüben und zurückzugeben.
Als Mitkontoinhaber:in, Erbe oder Bevollmächtigte:r können Sie uns den Wunsch zur Kontoauflösung persönlich in einer Filiale oder schriftlich mitteilen. Wir prüfen dann die Voraussetzungen und informieren Sie über ggf. noch notwendige Unterlagen.
Bei mehr als einem Erben benötigen wir die schriftliche Zustimmung aller Erben zur Auflösung oder eine Erbschaftsvollmacht zur Abwicklung des Nachlasses. Bitte teilen Sie uns die IBAN sowie den BIC Code des Empfängers/der Empfängerin mit, auf den die Überweisung erfolgen soll. Zusätzlich benötigen wir die Legitimation aller Erben bzw. handelnden Personen.