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Zum Jahreswechsel ergeben sich immer viele Fragen rund um die persönlichen Finanzen. Hier haben wir wichtige Infos zusammengestellt, die Ihnen sicher weiterhelfen.
SpardaTipp:
Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus im Beitrag "Wer hat an der Uhr gedreht, ist es wirklich schon so spät?“ – Wichtiges vor Jahresende vom 10.12.2024.
Auszahlungen aus Baufinanzierungen die noch in diesem Jahr stattfinden sollen, müssen bis zum 18.12.2024 bei uns eingegangen sein. Auszahlungsaufträge die nach diesem Datum eingehen, werden wir versuchen, noch in 2024 zu berücksichtigen, können dies aber nicht garantieren.
Stand: 11/2024
Die Jahreskontoauszüge für Darlehenskonten stehen Anfang Januar zur Verfügung. Nutzer:innen der SpardaPostbox erhalten die Benachrichtigung über den Eingang in der Postbox. Kund:innen, die Postversand gewählt haben, bekommen die Kontoauszüge gegen Ende Januar per Post zugestellt.
Für den Erhalt dieser staatlichen Förderung muss die Beantragung bis zum Jahresende spätestens erfolgt sein:
- Riesterzulage: kann bis zum Ende des 2. Kalenderjahres nach jeweiligem Spar- bzw. Beitragsjahr beantragt werden – für das Jahr 2022 bis spätestens Ende 2024;
- Arbeitnehmersparzulage: kann bis zum Ablauf des 4. Kalenderjahres nach jeweiligem Spar- bzw. Beitragsjahr beantragt werden – für das Jahr 2020 bis spätestens Ende 2024:
- Wohnungsbauprämie: kann bis zum Ende des 2. Kalenderjahres nach jeweiligem Spar- bzw. Beitragsjahr beantragt werden – für das Jahr 2022 bis spätestens Ende 2024.
Stand: 11/2024 - Änderungen vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr
Am 16. Dezember 2024 findet die letzte Auslosung in diesem Jahr statt. Ihr Sparguthaben wird dann wenige Tage danach Ihrem Sparkonto gutgeschrieben, so dass Sie rechtzeitig vor Weihnachten darüber verfügen können.
Angaben jedoch ohne Gewähr.
Die im Darlehensvertrag vereinbarte Sondertilgung können Sie je Kalenderjahr jederzeit selbst direkt auf Ihr Darlehenskonto überweisen.
Im Darlehensvertrag unter “ weitere Darlehensbedingungen” ist die vereinbarte Sondertilgungsoption aufgeführt.
Die IBAN Ihres Darlehens erfahren Sie entweder direkt über Ihr Onlinebanking oder Ihren Jahreskontoauszug.
Die Sondertilgung für das Jahr 2024 muss bis zum 30. Dezember 2024 auf dem Darlehenskonto verbucht sein.
Bitte beachten Sie die Ausführungsfristen für Überweisungen.
Stand: 11/2024
Um Kapitalerträge (Ledige bis zu 1.000 Euro, Eheleute bis zu 2.000 Euro) von der Besteuerung zu befreien, reichen Sie rechtzeitig Ihren Freistellungsauftrag ein. Dasselbe gilt für das Einreichen der Nichtveranlagungsbescheinigung. Siehe hierzu auch in unserem Homepage-Magazin: Sparer-Pauschbetrag & Abgeltungssteuer
Stand: 12/2023
Die im Darlehensvertrag vereinbarte Sondertilgung können Sie je Kalenderjahr jederzeit selbst direkt auf Ihr Darlehenskonto überweisen.
Im Darlehensvertrag unter “ weitere Darlehensbedingungen” ist die vereinbarte Sondertilgungsoption aufgeführt.
Die IBAN Ihres Darlehens erfahren Sie entweder direkt über Ihr Onlinebanking oder Ihren Jahreskontoauszug.
Die Sondertilgung für das Jahr 2022 muss bis zum 30. Dezember 2022 auf dem Darlehenskonto verbucht sein.
Bitte beachten Sie die Ausführungsfristen für Überweisungen.
Die Zinsbescheinigung steht Ihnen i.d.R. ab Mitte Januar für das Vorjahr zur Verfügung und wird Ihnen zugesendet.
Als Nutzer der SpardaPostbox erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail wenn neue Dokumente im Postfach Ihres SpardaOnlinebanking eingegangen sind.
Die Dokumente stehen Ihnen dann sofort zum Abruf bereit, auch wenn Sie diese erneut benötigen - und der Verzicht auf den Postversand spart Papier und schont die Umwelt.
1.) Loggen Sie sich in Ihrem Online-Banking-Portal ein.
2.) Klicken Sie auf „Sicherheit“ und wählen den Unterpunkt „Authentifizierung“.
3.) Wählen Sie unter dem Reiter „ChipTAN“ den Punkt „Aktuelle Debitkarte synchronisieren“ aus.
Anschließend folgen Sie bitte der Menüführung.
Die Pfeile in der Flickercodeanzeige sollten mit denen am TAN-Generator möglichst übereinstimmen. Die Größe der Anzeige passen Sie bitte durch die Symbole „+/-„ an.
Prüfen Sie gegebenenfalls unterschiedliche Einstellungen in der Flickergeschwindigkeit. Diese werden unter „Tempo“ justiert.
Eine Entgeltaufstellung laut §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz enthält sämtliche Entgelte, die im Zeitraum der erstellten Aufstellung von Ihnen für die mit im Zusammenhang mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste gezahlt worden sind. So erhalten Sie einen Überblick über die gezahlten Gebühren und Zinsen. Diese Entgeltaufstellung können Sie einmal pro Jahr anfordern. Die Entgeltaufstellung dient der besseren Vergleichbarkeit verschiedener Kontenmodelle.
Sie können zu jeder Zeit eine Aufstellung für die im Vorjahr angefallenen Entgelte anfordern. Sie wird für jedes Zahlungskonto einzeln erstellt und muss entsprechend für jedes Konto gesondert angefordert werden. Sollte das Konto im Laufe des Jahres gelöscht werden, erhalten Sie die Entgeltaufstellung nach der Kontolöschung. Diese beinhaltet alle gezahlten Entgelte vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Tag der Kontoschließung. Die Entgeltaufstellung beantragen Sie bei Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater in der Filiale.
Postbox aktivieren
Als SpardaOnline-Banking-Kunde eröffnen Sie Ihre digitale Postbox in wenigen Schritten einfach direkt im Online-Banking (SpardaNet-Banking). Halten Sie dafür Ihre PIN und TAN bereit.
Per Mausklick können Sie Kontoauszüge, Mitteilungen oder jährliche Entgeltaufstellungen sicher und schnell abrufen, speichern und ggf. ausdrucken. Ihre Kontoauszüge stellen wir Ihnen im praktischen PDF-Format einmal im Monat automatisch zur Verfügung. Auf Wunsch erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Kontoauszüge oder Mitteilungen.
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