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Tipp: Das DEVK Service-Center bietet guten Service und Erreichbarkeit im Schadenfall.
Hauseigentümer kennen das: Am Haus gibt es immer etwas zu tun - hier eine lockere Treppenstufe, dort die kaputte Außenbeleuchtung und in der kalten Jahreszeit der Winterdienst. Man kommt kaum nach. Doch was ist, wenn Dritte durch Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflicht zu Schaden kommen?
Eigentum verpflichtet!
Als Besitzer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind Sie unbegrenzt für Schäden haftbar, die auf Verletzung der Instandhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen sind. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann das schnell zu Zahlungen in Millionenhöhe führen.
Die DEVK Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Wenn jemand mit Forderungen auf Sie zukommt, prüfen wir, ob diese berechtigt sind, und wehren unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht für Sie ab. Ihr Vorteil: Privat genutzte Gastanks sind beitragsfrei mitversichert.
Für Besitzer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses reicht oft auch die Privathaftpflicht der DEVK aus! Denn als solcher sind Sie mit dieser bereits gegen all jene Risiken geschützt, die die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abdeckt.
Lassen Sie sich daher am besten in Ihrer Sparda-Bank-Filiale beraten!
* Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weiter geleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Website.
Wir beraten Sie gerne in unseren Filialen, telefonisch oder online. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.
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