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Im Ausland als Privatpatient
behandeln lassen.
Tipp: Das DEVK Service-Center bietet guten Service und Erreichbarkeit im Schadenfall.
Wenn Sie im Ausland einen Unfall haben oder erkranken, kann gute medizinische Versorgung lebensrettend sein. Doch Ihre gesetzliche Krankenversicherung kommt für Behandlungen, Krankenhaus- und Operationskosten außerhalb Deutschlands nicht oder nur eingeschränkt auf. Und Krankenrücktransporte sind gar nicht versichert.
Gut, wenn Sie als Betroffener dann schnell und einfach Unterstützung bekommen. Möglich macht das die Auslandsreise-Krankenversicherung unseres Kooperationspartners DEVK mit weltweitem Versicherungsschutz für jede Reise (auch Dienstreisen) bis zu 42 Tagen.
Mit der DEVK-Auslandsreisekrankenversicherung können Sie sich im Ausland als Privatpatient behandeln und - falls ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist - auch in einer Privatklinik unterbringen lassen.
Behandlungskosten, die durch akut eintretende Krankheiten oder einen Unfall entstehen, erstattet die Versicherung in vollem Umfang – ebenso wie die Ausgaben für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Im Ernstfall zurück nach Hause:
Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt auch den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Deutschland – ebenfalls ohne Selbstbeteiligung.
(Stand: 07/2018)
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