Sparda-Bank Hessen eG
Mit Sicherheit
gut aufgestellt.

Die Organe Ihrer Sparda-Bank Hessen.

Vertreterversammlung der Sparda-Bank München

Der Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Kreditgenossenschaft anzuwenden.

Der Vorstand der Sparda-Bank Hessen eG (v.l.n.r.): Markus Müller (Vorstandsvorsitzender), Michael Weidmann (Stellv. Vorstandsvorsitzender), Rüdiger Orth (Mitglied des Vorstands).

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen und sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu unterrichten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung eines Jahresüberschusses zu prüfen und der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten.

Der Aufsichtsrat der Sparda-Bank Hessen eG (gewählt am 17. Juni 2021) (sitzend v.l.): Juana Leister (Schriftführerin), Vlatko Stark, Yetgin Aslan; (stehend v.l.) Albert Wiegand, Rita Braun, Wolfgang Scherff, Jochen Apel (Stellv. Vorsitzender), Heinz Klauser, Martina Matthias, Jörg Cebulla, Anemone Knöpp-Rack und Rupert Bunk (Vorsitzender).

Der Aufsichtsrat der Sparda-Bank Hessen eG
Vertreterversammlung der Sparda-Bank Hessen

Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen der Mitglieder und bestimmt in grundlegenden Angelegenheiten gemäß der Satzung die Geschicke unserer Genossenschaft.

Die Mitglieder wählen alle fünf Jahre die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Bank. Sie wählt auch den Aufsichtsrat und beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Höhe der Dividende. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile.

Vorstand und Aufsichtsrat legen über jedes Geschäftsjahr vor der Vertreterversammlung Rechenschaft ab und holen sich die Zustimmung für die geleistete Arbeit ein.

Wie in keiner anderen Rechtsform besteht in der Genossenschaft für jedes einzelne Mitglied die Möglichkeit, aktiv am gemeinsamen Unternehmen mitzuwirken.

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