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Die Wahl zur Vertreterversammlung findet als Listenwahl in Form einer Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen gehen jedem wahlberechtigten Mitglied per Post ab Anfang Dezember 2024 zu. Wie bereits auf unserer Homepage im September 2024 bekannt gemacht, ist der letzte Abgabetag (Eingang beim Wahlausschuss per Briefpost bzw. Einwurf in ein Wahlbehältnis während der Geschäftszeiten) für die Rücksendeumschläge der 09. Januar 2025 um 13:00 Uhr.
Die Stimmzettel für die drei Wahlbezirke beinhalten die gültigen Wahlvorschläge, die in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis 09. Januar 2025 in allen Geschäftsräumen der Genossenschaft (Filialen) zur Einsichtnahme ausliegen.
Wahlurnen stehen an folgenden Standorten in den Sparda-Bank Filialen bereit:
Bad Hersfeld, Bad Homburg, Bad Vilbel, Baunatal, Bebra, Bensheim, Darmstadt, Dillenburg, Eschwege, Frankfurt-Europaviertel-Zentrale, Frankfurt-Nied, Frankfurt-Riedberg, Frankfurt-Sachsenhausen, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Geißen, Groß-Gerau, Gründau-Lieblos, Hanau, Herborn, Hofheim, Kassel-Stadt (Friedrich-Ebert-Straße), Kassel-Harleshausen, Kassel-Wilhelmshöhe, Limburg, Marburg, Melsungen, Offenbach, Rüsselsheim, Vellmar, Wetzlar, Wiesbaden, Wiesbaden-Äppelallee.
Frankfurt am Main, 01.12.2024
Der Wahlausschuss
Zur Durchführung der Wahl zur Vertreterversammlung gibt der Wahlausschuss gemäß §§ 26 ff der Satzung in Verbindung mit der Wahlordnung Folgendes bekannt:
1. Wahlbezirke und Zahl der Vertreter / Ersatzvertreter je Wahlbezirk
Es wurden folgende Wahlbezirke festgelegt:
Wahlbezirk | Filialen | Anzahl Vertreter | Anzahl Ersatzvertreter |
---|---|---|---|
1 | Bad Hersfeld Baunatal Bebra Eschwege Fritzlar Kassel-Friedrich-Ebert-Straße Kassel-Harleshausen Kassel-Wilhelmshöhe Melsungen Vellmar Fulda Marburg | 56 | 5 |
2 | Bad Homburg Bad Vilbel Dillenburg Frankfurt-Europaviertel-Zentrale Frankfurt-Nied Frankfurt-Riedberg Frankfurt-Sachsenhausen Friedberg Gießen Gründau-Lieblos Herborn Limburg Wetzlar | 64 | 5 |
3 | Bensheim Darmstadt Groß-Gerau Hofheim Offenbach Offenbach-Stadion Rüsselsheim Wiesbaden-Äppelallee Wiesbaden Hanau | 45 | 5 |
Gesamt | 165 | 15 |
2. Vorschläge Wahlausschuss
Der Wahlausschuss hat gem. § 7 Abs. 1 der Wahlordnung für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorschlag erstellt; diese liegen zur Einsicht der Mitglieder in den Geschäftsräumen (Filialen) der Genossenschaft in der Zeit vom 26. September bis 28. Oktober 2024 aus.
3. Weitere Wahlvorschläge
Weitere Wahlvorschläge können für jeden Wahlbezirk innerhalb der Auslegungsfrist (26.09. bis 28.10.2024) beim Wahlausschuss eingebracht werden. Sie sind an den Wahlausschuss der Sparda-Bank Hessen eG zu richten.
Lt. § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 der Wahlordnung muss jeder Wahlvorschlag enthalten:
Vor- und Zunamen, Mitgliedsnummer bei der Genossenschaft sowie Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse jedes Vorgeschlagenen.
Die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen müssen beigefügt sein.
Diese Wahlvorschläge müssen jeweils von mindestens 150 Mitgliedern unterschrieben sein, die im Wahlbezirk wahlberechtigt sind (§ 3 Abs. 3 der Wahlordnung). Die Unterschrift ist zu ergänzen durch folgende Angaben des Unterzeichnenden: Vor- und Zuname, Mitgliedsnummer bei der Genossenschaft sowie Anschrift, Telefon-nummer oder E-Mail-Adresse jedes Vorgeschlagenen. Weitere Einzelheiten können der Wahlordnung entnommen werden.
Die Wahlordnung liegt in allen Geschäftsräumen (Filialen) der Genossenschaft aus. Mitglieder haben während der Geschäftsstunden Anspruch auf Einsichtnahme oder Aushändigung der Wahlordnung.
4. Auslegung der Wahlvorschläge
Die gültigen Wahlvorschläge liegen in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis 09. Januar 2025 in den Geschäftsräumen der Bank zur Einsicht aus.
5. Letzter Abgabetag
Der letzte Abgabetag (Eingang beim Wahlaus-schuss, bzw. Einwurf in ein Wahlbehältnis) für die Rücksendeumschläge ist der 09. Januar 2025 (Abschluss der Wahl gem. § 10 Abs. 3 der Wahlordnung). Die Rücksendungen können per Briefpost an den Wahlausschuss der Sparda-Bank Hessen eG gesandt werden oder in den Geschäftsräumen (Filialen) der Genossenschaft in die bereitstehenden Wahlbehältnisse eingeworfen werden.
6. Feststellung des Wahlergebnisses
Die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss erfolgt nach der Auszählung.
7. Liste der gewählten Vertreter
Die Liste mit den Namen sowie den Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter liegt gem. § 43 a Abs. 6 GenG und § 26 e Abs. 4 der Satzung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft in der Zeit vom 07. Februar bis 13. Februar 2025 zur Einsicht aus. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.
8. Wahlanfechtung
Jedes wahlberechtigte Mitglied kann innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Ablauf der Auslegefrist (nach Punkt 7) bei dem Wahlausschuss die Wahl schriftlich anfechten, wenn gegen zwingende Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung oder der Wahlordnung verstoßen worden ist (§ 15 Wahlordnung).
Frankfurt am Main, 12.09.2024
Wahlausschuss
Sparda-Bank Hessen eG
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