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Frau lehnt entspannt an Tisch und hält Dokumente im Arm

Geld vom Arbeitgeberunternehmen – Förderung vom Staat

Viele Arbeitgeberunternehmen zahlen ihren Arbeitnehmer:innen bzw. Auszubildenden zusätzlich zum Lohn/Gehalt Vermögenswirksame Leistungen (VL).

Diese können monatlich zwischen 6,65 und 40,00 Euro liegen. So tragen Arbeitgeberunternehmen zum Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter:innen bei. Auch der Staat unterstützt die Anlage von VL – mit der Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ).

Wichtiger Hinweis: Zahlt Ihr Arbeitgeberunternehmen keine VL, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen – denn: Auch wenn das Arbeitgeberunternehmen nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über das Arbeitgeberunternehmen direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.

Für die Zahlung von VL gilt stets: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der/die Arbeitnehmer:in abschließt.

Sparformen, die hierfür infrage kommen, sehen Sie in nachfolgender Übersicht: 

Gesetzliche Grundlage: "Fünftes Vermögensbildungsgesetz" und "Wohnungsbauprämiengesetz"

Anlageformstaatliche Förderung

max. zu versteuerndes Einkommen

als eine der Voraussetzungen 

- alleinstehend / zusammen veranlagt - 

 
Bausparvertrag

ASZ beim Bausparen

9 % auf max. 470 € (max. 43 €)

40.000 € / 80.000 €mehr erfahren
 

WoP 

10 % auf max. 700 € (max. 70 €); VL werden nicht angerechnet

35.000 € / 70.000 €mehr erfahren
    
Aktienfonds-Sparplan

ASZ beim Fondssparen 

20 % auf max. 400 € (max. 80 €)

40.000 € / 80.000 €mehr erfahren

ASZ = Arbeitnehmersparzulage; BSV = Bausparvertrag; Stand: 12/2024

Weitere Infos finden Sie im Magazin-Beitrag: Arbeitnehmer-Sparzulage – höhere Einkommensgrenzen seit 2024: Bausparen ist damit für noch mehr Menschen attraktiv! vom 09.01.2024.

Eine Frau hält ein kleines Haus in der Hand und denkt über den Abschluss eines Bausparvertrages nach

Bausparen mit Vermögenswirksamen Leistungen

Geld vom Chef – Prämien vom Staat:

Viele Arbeitgeberunternehmen zahlen ihren Arbeitnehmer:innen bzw. Auszubildenden zusätzlich zum Lohn/Gehalt Vermögenswirksame Leistungen (VL).

Diese können monatlich zwischen 6,65 Euro und 40 Euro liegen. So tragen Arbeitgeberunternehmen zum Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter:innen bei. Auch der Staat unterstützt die Anlage von VL – mit der Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ).

Für die Zahlung von VL gilt stets: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der/die Arbeitnehmer:in abschließt – zum Beispiel auf einen Bausparvertrag.

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Schaubild mit dem Ablauf Vermoegenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) im Überblick:

 
  • Geld vom Chef gratis – bis zu 40 Euro pro Monat!
  • Staatlich gefördert durch Arbeitnehmersparzulage (ASZ)
  • Bausparvertrag ist zur Anlage der VL geeignet.
  • Einzahlung aus eigenem Gehalt möglich

SpardaTipp:

Auch wenn Ihnen tarif- oder arbeitsvertraglich vom Arbeitgeberunternehmen keine oder weniger als 40 Euro VL gezahlt werden, können Sie die volle Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ)1 bekommen: Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeberunternehmen den Auftrag, die VL aus eigenen Gehaltsbestandteilen z. B. auf einen Bausparvertrag zu überweisen.

1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

Mann und Frau schauen auf einen Laptop

Rendite plus Zuschüsse von Arbeitgeberunternehmen und Staat

"Bundesweit stehen mehr als 20 Millionen Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen (VL) zu. Doch etwa ein Drittel von ihnen verzichtet darauf. Für diese rund sieben Millionen Menschen verfallen somit jedes Jahr rund 1,6 Milliarden Euro an Ansprüchen.* Das muss nicht sein!

Viele Arbeitgeberunternehmen zahlen bis zu 40 Euro monatlich als Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt. Nachfragen lohnt sich! Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Prämien vom Staat obendrauf.** 

Lassen Sie sich einfach unverbindlich beraten! Die Berater:innen in unseren Filialen informieren Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten, damit Sie kein Geld unnötig verschenken, und erläutern Ihnen Fonds von Union Investment, die sich für das Fondssparen mit VL eignen.

 

 

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SpardaTipp:

Zahlt Ihr Arbeitgeberunternehmen keine VL haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen - denn: Auch wenn das Arbeitgeberunternehmen nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über das Arbeitgeberunternehmen direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.

Schaubild: Zuschuss vom Staat zum VL-Sparen

VL-Sparen in Aktienfonds kann attraktiv sein:

Oft übernimmt das Arbeitgeberunternehmen die Sparbeträge komplett. Daneben haben Sparer:innen die Chance auf attraktive Wertzuwächse und können von staatlichen Zulagen profitieren** 

VL auf einen Blick: 

 

  • Bis zu 40 Euro zusätzlich vom Arbeitgeberunternehmen
  • 20 Prozent staatliche Förderung**
  • Überschaubarer Anlagezeitraum von maximal sieben Jahren 

Ergebnis einer Analyse aus 2018 vom CFin – Research Center forFinancial Services in München für den Regionalatlas „Vermögenswirksame Leistungen“ von ebase. (Quelle: Union Investment)
** Für die staatliche Förderung gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Anlage muss in förderfähige Investmentfonds (Aktienfonds) erfolgen. Die Einkommensgrenzen sind bei Ledigen 20.000 Euro und bei Verheirateten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften 40.000 Euro pro Jahr.Die höchstmögliche Sparrate pro Jahr ist 480 Euro (= 40 Euro pro Monat), der höchstmögliche förderfähige Betrag pro Jahr beträgt 400 Euro Monat (= 34 Euro Sparrate pro Monat).