Geld vom Arbeitgeberunternehmen – Förderung vom Staat
Viele Arbeitgeberunternehmen zahlen ihren Arbeitnehmer:innen bzw. Auszubildenden zusätzlich zum Lohn/Gehalt Vermögenswirksame Leistungen (VL).
Diese können monatlich zwischen 6,65 und 40,00 Euro liegen. So tragen Arbeitgeberunternehmen zum Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter:innen bei. Auch der Staat unterstützt die Anlage von VL – mit der Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ).
Wichtiger Hinweis: Zahlt Ihr Arbeitgeberunternehmen keine VL, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen – denn: Auch wenn das Arbeitgeberunternehmen nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über das Arbeitgeberunternehmen direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.
Für die Zahlung von VL gilt stets: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der/die Arbeitnehmer:in abschließt.
Sparformen, die hierfür infrage kommen, sehen Sie in nachfolgender Übersicht:
Gesetzliche Grundlage: "Fünftes Vermögensbildungsgesetz" und "Wohnungsbauprämiengesetz"
ASZ = Arbeitnehmersparzulage; BSV = Bausparvertrag; Stand: 12/2024
Weitere Infos finden Sie im Magazin-Beitrag: Arbeitnehmer-Sparzulage – höhere Einkommensgrenzen seit 2024: Bausparen ist damit für noch mehr Menschen attraktiv! vom 09.01.2024.
SpardaTipp:
Auch wenn Ihnen tarif- oder arbeitsvertraglich vom Arbeitgeberunternehmen keine oder weniger als 40 Euro VL gezahlt werden, können Sie die volle Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ)1 bekommen: Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeberunternehmen den Auftrag, die VL aus eigenen Gehaltsbestandteilen z. B. auf einen Bausparvertrag zu überweisen.
1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
SpardaTipp:
Zahlt Ihr Arbeitgeberunternehmen keine VL haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen - denn: Auch wenn das Arbeitgeberunternehmen nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über das Arbeitgeberunternehmen direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.
* Ergebnis einer Analyse aus 2018 vom CFin – Research Center forFinancial Services in München für den Regionalatlas „Vermögenswirksame Leistungen“ von ebase. (Quelle: Union Investment)
** Für die staatliche Förderung gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Anlage muss in förderfähige Investmentfonds (Aktienfonds) erfolgen. Die Einkommensgrenzen sind bei Ledigen 20.000 Euro und bei Verheirateten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften 40.000 Euro pro Jahr.Die höchstmögliche Sparrate pro Jahr ist 480 Euro (= 40 Euro pro Monat), der höchstmögliche förderfähige Betrag pro Jahr beträgt 400 Euro Monat (= 34 Euro Sparrate pro Monat).