Was ist eigentlich der SCHUFA-Score?
Kaum eine erwachsene Person, die hierzulande noch nicht mit der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) in Berührung kam: Spätestens zur Eröffnung eines Girokontos oder dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages werden Sie um Einwilligung zur SCHUFA-Abfrage über Ihre Person gebeten. Ihre künftigen Vertragspartner möchten damit ein höheres Maß an Sicherheit gewinnen, dass sie es bei Ihnen mit jemandem zu tun haben, der finanziellen Verpflichtungen erfahrungsgemäß nachkommt. Einige Daten, etwa zu bestimmten Vertragsabschlüssen, werden der SCHUFA umgekehrt auch gemeldet.
Die SCHUFA ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das als Wirtschaftsauskunftei dort, wo es um Kreditwürdigkeit, Vertrauen und Betrugsprävention geht, eine Vielzahl geeigneter Services anbietet, um eine grundlegende „Vertrauensbasis“ für den beabsichtigten Geschäfts- bzw. Vertragsabschluss zu erlangen.
Zum Ableiten von Rückschlüssen auf die Bonität einer Person, setzt die SCHUFA ein sogenanntes „Scoring“ (engl. für Punktevergabe, Wertung) ein: Es handelt sich dabei um ein statistisches Verfahren, welches anhand verschiedener Informationen Prognosen zur Wahrscheinlichkeit ermöglicht, inwieweit jemand seinen vertraglichen Verpflichtungen frist- und ordnungsgemäß nachkommen wird – zum Beispiel, ob Kreditraten pünktlich beglichen oder Rechnungen zuverlässig bezahlt werden. Da sich um diese bei der SCHUFA verwendeten Scoring-Methoden allerdings auch diverse Mythen ranken, welche Daten hier wohl einfließen mögen, ist man um Aufklärung bemüht:
So erhebt und speichert das Unternehmen nach eigenen Angaben z. B. keine Informationen zur Nationalität, Religion und politischen Einstellungen. Auch Alter, Geschlecht und Familienstand werden im standardmäßigen SCHUFA-Scoring nicht (mehr) berücksichtigt. Ebenso kennt die SCHUFA Ihr Einkommen bzw. dessen Herkunft nicht – hat also keine Informationen darüber, ob es sich um ein regelmäßiges Gehalt, Rente oder Sozialleistungen handelt. Gleiches gilt für Ihr Vermögen – Ersparnisse, Immobilien oder Wertpapiere fließen in die Bonitätsermittlung demnach nicht ein. Selbst Daten aus sozialen Netzwerken werden, wie auf der SCHUFA-Homepage nachlesbar, in diesem Zusammenhang nicht genutzt.
Bei einem weiteren „Mythos“, der vielleicht doch häufiger mal rumgeistert, handelt es sich um die Spekulation, inwieweit auch die Wohngegend Einfluss auf eine persönliche Bonitätsberechnung haben mag: Wenngleich nicht gänzlich von der Hand gewiesen, trifft dies laut SCHUFA allenfalls auf 0,3 Prozent der Bonitätsanfragen zu und entspreche nicht dem Standard: So greife die Auskunftei hierauf nur „in wenigen Ausnahmefällen – nämlich, wenn uns zu einer angefragten Person keinerlei relevante Informationen vorliegen “ – überhaupt auf Adressdaten zu. „In diesen wenigen Fällen nutzen wir auch Alter und Geschlecht“, so die SCHUFA.
Was sicher ins SCHUFA-Scoring einfließt, sind zum Beispiel Angaben zu Bankkonten hinsichtlich deren Anzahl ebenso wie zu Kreditkarten, Leasing-, Raten- und anderweitigen Darlehensverträgen: also Daten, die eben auch tatsächlich mit dem individuellen Zahlungsverhalten zu tun haben und somit auch Anlass für allgemeine Rückschlüsse darauf liefern mögen. Nachvollziehbar, dass auch Schuldnerverzeichnis-Einträge und Inkassoverfahren für die Kreditwürdigkeitsbewertung ins Kalkül zu ziehen sind. Die SCHUFA bietet auf ihrer Homepage einen Score-Simulator*, der das Prinzip erläutert, wie sie Ihre Bonität berechnet.
Mehr zur Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), ihre Arbeitsweise, Scoring-Methoden und Betätigungsfelder insgesamt finden Sie auf deren einschlägigen Seiten unter schufa.de* ausführlich dargestellt – so auch weitere detaillierte Angaben zum Scoring* und wie Sie Ihren Score gegebenenfalls in redlicher Weise selbst beeinflussen können.
SpardaTipp: Fordern Sie von Zeit zu Zeit bei der SCHUFA eine “Kostenlose Datenkopie“* zu dem, was dort über Sie selbst gespeichert ist, an!
So können Sie im Auge behalten, dass Ihre dort gespeicherten Daten korrekt sind und nicht etwa falsche Angaben gespeichert wurden – irrtümlich oder weil sich Kriminelle vielleicht mal Ihrer Identität bemächtigt haben und betrügerisch in Ihrem Namen z. B. Mobilfunkverträge oder anderes eingegangen sind. Auch haben Sie hiermit eine Kontrollmöglichkeit, inwieweit nicht mehr aktuelle Einträge nach der vorgeschriebenen Zeit ordnungsgemäß gelöscht wurden.
WICHTIG: Sollten Sie auf Fehler stoßen, wenden Sie sich am besten unverzüglich direkt an die SCHUFA *, um diese Einträge berichtigen oder löschen zu lassen! Das empfiehlt sich schon deshalb, weil solche Eintragungen ansonsten auch Ihren Score nachteilig beeinflussen können.
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Stand: 03/2025