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Bundestagswahl 2025 Magazin

Bundestagswahl 2025: Neues und Änderungen

In vier Wochen sind vorgezogene Neuwahlen in Deutschland. Bei dieser Bundestagswahl 2025 gelten neue Regeln. Diese Änderungen sollen den Bundestag kleiner machen und das Wahlsystem einfacher und fairer gestalten. In diesem Artikel erklären wir beispielhaft Änderungen und Neuerungen für die Wahl am 23. Februar 2025.

Der Bundestag wird kleiner ·

  • Der Bundestag darf nur noch 630 Abgeordnete haben
    (vorher waren es oft über 700, weil es viele zusätzliche Mandate gab)
  • Zusatzmandate (Überhang- und Ausgleichsmandate) aus der Erststimme gibt es nicht mehr.
  • Grundmandatsklausel bleibt erhalten: Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen, ziehen auch bei weniger als 5 % der Zweitstimmen in den Bundestag ein.

Erst- und Zweitstimme

  • Die Zweitstimme ist nun alleinig entscheidend, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt, weil die Zusatzmandate wegfallen. Das heißt die Zweitstimme wurde mit der Wahlrechtsreform aufgewertet in ihrer Bedeutung für die Sitzverteilung der Parteien im Parlament.
  • Die Erststimme (für Direktkandidat:innen im Wahlkreis) hat weniger Einfluss. Ein:e Direktkandidat:in kommt nur in den Bundestag, wenn die Partei genug Plätze via Zweitstimmen bekommen hat.
  • Es gibt zwar weiterhin 299 Wahlkreise, aber nicht jede:r Gewinner:in eines Wahlkreises zieht automatisch in den Bundestag ein. Kurzum: Der Wahlkreis ist nur im Bundestag vertreten, wenn die Partei genug Sitze über die Zweitstimme bekommen hat.

Briefwahl: Was ist neu?

  • Bei der Bundestagswahl 2025 ist der Zeitraum für die Briefwahl verkürzt. Es stehen nur etwa zwei Wochen zur Verfügung, statt wie üblich fünf bis sechs Wochen.
  • Die Briefwahlunterlagen können ab Anfang Februar beantragt werden und müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen.
  • Es wird empfohlen, die Unterlagen schnell zu beantragen und direkt abzugeben, um Verzögerungen durch den Postweg zu vermeiden.
  • Anträge auf Briefwahl können online, per QR-Code, schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde gestellt werden.

Beispiel: So funktioniert das neue Wahlrecht

Frau Müller möchte per Briefwahl abstimmen:

1. Sie beantragt ihre Unterlagen am 2. Februar online bei ihrer Gemeinde.
2. Nach ein paar Tagen bekommt sie die Unterlagen per Post.
3. Sie füllt den Stimmzettel aus und bringt ihn direkt ins Rathaus, um sicherzugehen, dass ihre Stimme rechtzeitig ankommt.

Ein anderes Beispiel: Herr Meier gewinnt in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen, aber seine Partei bekommt bundesweit nur 4 % der Zweitstimmen und keine drei Direktmandate. Deshalb zieht Herr Meier (und damit der Wahlkreis) nicht in den Bundestag ein – die Zweitstimme ist entscheidend!

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