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„Zinsen steigen – Bausparen gewinnt neu an Attraktivität“, hört man dieser Tage oft. Tatsächlich ist der Bausparvertrag in vielerlei Hinsicht ein unschlagbarer Klassiker: Etwa, als Darlehensversicherung, um sich das aktuell noch immer relativ günstige Zinsniveau für später zu sichern. Und wegen der staatlichen Förderung. Doch über diese bekannten Vorzüge hinaus punktet Bausparen zudem mit wertvollen Alleinstellungsmerkmalen. Als Sparda-Bank Hessen binden wir die Vorteile gerne in unser Angebot für Sie mit ein.
Bei einem Bausparvertrag sichere ich mir die Option auf ein Darlehen, muss es aber später nicht in Anspruch nehmen – dies ist ein spezifischer Vorteil des Bausparens. Bereits bei Abschluss des Bausparvertrages werden Guthaben- wie Darlehenszins fest vereinbart und bieten unabhängig von der Marktentwicklung eine sichere finanzielle Planungsgrundlage. Steigen die Zinsen am Markt, profitiere ich von den günstigen Konditionen beim Bauspardarlehen. Sind die Darlehenszinsen am Markt niedriger, nutze ich mein Bausparguthaben und verzichte eventuell auf die Darlehensoption. Von diesem Bausparnutzen profitieren auch Menschen, die z. B. wegen vorgegebener Einkommensgrenzen nicht in den Genuss einer Bausparförderung in Form von Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie kommen. Für sie liegt der Vorteil ganz klar im sicher planbar günstigen Darlehen und der besonderen Flexibilität.
Doch kann Bausparen zudem auch Türen öffnen: Allgemein spielt für eine Darlehensvergabe vor allem Kreditwürdigkeit (Bonität) die entscheidende Rolle: z. B. der Nachweis, dass die Tilgungsbeiträge ohne Gefährdung sonstiger Verpflichtungen bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung erbracht werden können. Nicht zuletzt im Hinblick auf die im Jahr 2016 eingeführte Wohnimmobilienkreditrichtlinie kann es dabei aber gerade für ältere Menschen schwieriger sein, ein Darlehen überhaupt noch zu bekommen: Denn viele Banken scheuen sich vor diesem Hintergrund, Darlehen zu vergeben, die weiter über das 80. Lebensjahr hinaus noch zu tilgen wären. Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit im Ruhestand wird neben den erwartbaren Rentenzahlungen die statistische Lebenserwartung nämlich ebenfalls einbezogen – auch, wenn die Absicherung des Darlehens in der Regel über ein Grundpfandrecht erfolgt. Beim dinglich besicherten Bauspardarlehen hingegen muss eine Altersgrenze für dessen Beantragung nicht berücksichtigt werden!
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bauspardarlehen – z. B. für ein Modernisierungsvorhaben bis zu 50.000 Euro – genau wie das SpardaModernisierungsdarlehen ohne grundpfandrechtliche Besicherung ausgegeben werden: Nur lassen die aktuellen Regelungen beim solchermaßen blanko verfügbaren Bauspardarlehen eine planmäßige Rückführung auch noch bis zum 85. Lebensjahr zu! Es steht hier also ein vergleichsweise hoher Altersspielraum zur Verfügung. Für viele ältere Menschen kann dies die Chance bedeuten, überhaupt noch ein Darlehen aufnehmen zu können. Vielfach eine große Erleichterung – etwa, wenn angesichts künftiger Energieverordnungen beim in die Jahre gekommenen Eigenheim absehbar eine neue Heizung ansteht, ohne dass bis dahin ausreichende Ersparnisse verfügbar sind.
An diesem Beispiel zeigt sich nebenbei auch, wie selbst kleinere Bausparverträge mit Bausparsummen schon ab 10.000 bis 20.000 Euro im Bereich Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung von immensem Nutzen sein können: Diese Summen sind bereits nach wenigen Jahren bis zur Zuteilung mit relativ überschaubaren monatlichen Sparleistungen zu erreichen und stehen dann zur Verfügung: vorsorglich oder im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans (zum Beispiel für eine spätere Wärmepumpe). Seine Stärken kann der Tausendsassa Bausparvertrag dabei voll entfalten, denn mit Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf ist in gewissen Zeitabständen bei einer Immobilie immer zu rechnen.
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