Sparda-Bank Hessen eG

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Sicherungseintichtungen

Warum Sparda-Bank Hessen? Weil sie Sicherheit gibt!

Als Genossenschaftsbank stehen wir in einer über 120-jährigen Tradition absoluter Stabilität. Denn unsere konservative Geschäftspolitik steht für Vertrauen und Sicherheit. Als Mitglied einer starken genossenschaftlichen Gemeinschaft genießen wir zudem besonderen Schutz, den wir an unsere Kund:innen weitergeben.

Menschen vertrauen uns. Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind deshalb die zentralen Pfeiler unseres Handelns. Wir empfehlen keine Experimente, sondern erarbeiten qualifizierte Ergebnisse, auf die nachhaltig Verlass ist. So stellen wir sicher, dass wir jederzeit ein glaubwürdiger Partner sind, den unsere Kund:innen beim Wort nehmen können. Mit der Spezialisierung auf ein risikoarmes und regional ausgerichtetes Privatkundengeschäft hat die Sparda-Bank Hessen seit mehr als 120 Jahren ein stabiles und erfolgreiches Geschäftsmodell. Durch das Genossenschaftsprinzip genießen wir zudem einen 100 %-igen Übernahmeschutz, denn von unseren aktuell fast 368.000 Kund:innen sind rund 284.000 zugleich Mitglied und somit Miteigentümer:innen unserer Genossenschaft. Darum können wir nicht einfach von einer anderen Bank gekauft oder übernommen werden. Eine beruhigende Gewissheit, die auch unsere Kund:innen spüren und mit einer langjährigen Treue zu uns honorieren.

Aber vor allem auch der hohe Schutz der persönlichen Einlagen spielt bei der Wahl der Sparda-Bank Hessen als Bank des Vertrauens eine bedeutende Rolle. Grundsätzlich sind in Deutschland Ersparnisse auf dem Girokonto, dem Tagesgeldkonto oder dem Sparkonto bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 Euro pro Person durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. In besonderen Fällen, etwa nach dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, sind für ein halbes Jahr sogar bis zu 500.000 Euro geschützt. Das bedeutet, ginge eine deutsche Bank pleite, blieben ihren Kund:innen die eigenen Ersparnisse wie beschrieben erhalten.

Die Sparda-Bank Hessen ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Die BVR Institutssicherung GmbH erfüllt eben den oben beschriebenen gesetzlichen Auftrag, im Falle einer Bankinsolvenz die Entschädigung der Einleger:innen nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes vorzunehmen. Darüber hinaus ist sie gesetzlich berechtigt, Maßnahmen zur Abwendung einer Bestandsgefährdung, also zur Verhinderung einer Insolvenz, vornehmen zu dürfen.

Auch die Sicherungseinrichtung des BVR hat als institutsbezogenes Sicherungssystem die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Kreditinstituten abzuwenden oder zu beheben. Sollte eine der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossene Bank in eine Schieflage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht beseitigen kann, schützt die Sicherungseinrichtung des BVR über den gesetzlichen Schutz der BVR Institutssicherung GmbH hinaus die Einlagen nach Maßgabe ihres Statutes. Somit genießen Kund:innen der Sparda-Banken Hessen sogar einen doppelten Schutz ihrer Einlagen.

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