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NFT

NFT, Blockchain, Token, Kryptokunst? Falls Sie jetzt nur „Bahnhof“ verstehen, sind Sie hier richtig.

69,3 Millionen US-Dollar erzielte das NFT einer digitalen Collage des Künstlers Beeple im März 2021 bei seiner Versteigerung über das Auktionshaus Christie's. Auch die Künstlerin Alicja Kwade macht derzeit mit NFT-Kunst von sich reden: Teile ihres „Selbstportraits“, bei dem sie ihr Genom in schier endlosen Buchstabenketten seitenweise ausgedruckt präsentiert, gibt's auch digital als NFTs zu kaufen. NFT-Kryptokunst ist ein junger heißer Trend, der aktuell einen Boom erfährt. Zunehmend nutzen auch renommierte Kunstgalerien die in­novative Form, digitale Unikate zu erzeugen, und bieten selbst analoge Meisterwerke „sol­cherArt“ an. Doch was ist eigentlich ein NFT – und was passiert da gerade?

Meldungen von NFTs, die für utopische Preise verkauft wurden oder aufgrund besonderer Skurrilität Furore machten, häufen sich. Der Hype kommt damit unaufhaltsam auch in der Breite an: Mehr und mehr finden selbst gänzlich Unbeleckte Geschmack daran, ein NFT zu kaufen – oder als Hobby-Künstler:in gar selber eines auf die digitale (Block-)Kette zu kriegen.

(Wozu) braucht‘s überhaupt NFTs?

Stellen Sie sich vor, Sie wollten den als Bilddatei gespeicherten Scan eines von ihnen gemalten Bildes als einmaliges Kunstwerk verkaufen. Vermutlich wird Ihnen für die Datei aber niemand etwas geben. Allenfalls für die Nutzungsrechte am Bildmotiv. Sobald die betreffende Bilddatei selbst als digitales Gut gehandelt werden soll, stoßen Sie an Grenzen: Denn wie soll man diese von etwaigen Kopien unterscheiden – geschweige denn, beweisen, welche als „das ursprüngliche Original“ von einzigartigem Wert ist?

Dazu muss die Datei erst als solches identifizierbar sein. Um das zu erreichen, wird sie durch eine mit Hilfe von Blockchain-Technologie erzeugte „nicht austauschbare [digitale] Wertmarke“ (übersetzt: Non-Fungible-Token = NFT) als „digitaler Vermögenswert“ abgebildet. Das bezeichnet man als Tokenisierung. Die eigentliche Umwandlung, bei der das NFT sozusagen „geprägt“ wird, nennt sich Minting (Prägung). Das handelbare NFT steht damit für ein digitales Unikat und ist gleichermaßen Besitzurkunde wie Echtheitszertifikat.

Die Authentifizierung von Originalität und Eigentum erfolgt über den Eintrag auf einer sogenannten „Blockchain“1. Dieser Begriff ist vielleicht im Zusammenhang mit der Kryptowährung Bitcoin2 bekannt: Die Bitcoin-Blockchain war 2009 die erste ihrer Art. Weitere folgten – eine davon ist die seit 2015 im Betrieb befindliche Ethereum-Blockchain. Die Einheiten der zugehörigen Kryptowährung heißen Ether. Auf Ethereum lassen sich auch sogenannte „Smart Contracts“ (automatisierte Verträge)3 implementieren, mit deren Hilfe NFTs funktionieren. Fast alle NFTs basieren auf Ethereum.

Läuft wie am Schnürchen …

Im Wesentlichen ist die Blockchain (Block-Kette) eine dezentrale öffentliche Datenbank, in der alle Vorgänge chronologisch fortgeschrieben werden. Vereinfacht ist das mit einem Kassen-, Grund- oder Logbuch vergleichbar. Nur liegt die Blockchain nicht auf einem zentral verwalteten Server, sondern verteilt auf den einzelnen Servern der Teilnehmenden, wo sie sich laufend identisch aktualisiert. Diese sogenannten Nodes (Knoten) sind für den ständigen „Peer-to-Peer“-Austausch alle miteinander verbunden. Eine zentrale Instanz als Mittler zwischen ihnen (wie es z. B. Banken im Finanzbereich sind) gibt es nicht. Datensätze neuer Transaktionen werden jeweils in Blöcken an die Kette schon vorhandener Blöcke angereiht. Dabei werden in jedem neuen Block auch Informationen des vorangegangenen verschlüsselt, sodass der Transaktionsverlauf nahtlos verifizierbar bleibt. Komplexe Verfahren stellen sicher, dass immer nur der jeweils dazu Befugte einen Block anfügen kann. Das alles verhindert unberechtigte Manipulation und macht die Blockchain so fälschungssicher. In der Praxis kann man sein digitales Objekt „auf die Blockchain“ bringen, indem man die Datei über eine geeignete Plattform4 hochlädt. Relevante Eigenschaften und Vorgaben für das NFT werden dabei mit erfasst. Zusätzlich bedarf es einer Wallet5 als digitale Brieftasche und der Kryptowährung Ether als Zahlungsmittel. Mit diesen werden auch anfallende Gebühren bezahlt, wie die sogenannten Gas-Fees für den immensen Stromverbrauch der energieaufwendigen Blockchain-Technologie.

Smart-Contract: Herzstück des NFT

Beim NFT sprechen wir im Grunde von zwei Elementen: Eines ist das digitale Objekt (z. B. Ihre Bilddatei). In der Regel liegt dieses aus Kosteneffizienzgründen nicht mit auf der Ethereum-Blockchain, sondern ist anderswo – z. B. auf einem zentral verwalteten Server – gespeichert. Das andere Element ist das eigentliche NFT in Form eines auf der Blockchain eingetragenen Smart Contracts3. In diesem ist das digitale Objekt eindeutig identifizierbar, mit Verweis auf dessen Speicherort, definiert. Weitere Klauseln, z. B. eine Royality-Fee (Lizenzgebühr), können hinzugefügt werden. Der/die Urheber:in erhält dann bei jedem Weiterverkauf des NFTs automatisch immer direkt einen Anteil vom Verkaufspreis. NFTs zeigen also nur, was das Original ist. Sie halten den Transaktionsverlauf und alle Besitzwechsel fest. Man kann NFTs aber nicht anfassen, nur besitzen – und bekommt de facto eigentlich nur einen Code, der einen als Eigenümer:in ausweist.

ZukuNFTsmusik für den Anlage-Mix – oder doch nur ein Hauch von „Nichts“?

Im Grunde lässt sich nahezu jedes digitale Objekt, das in gängigem Dateiformat vorliegt, als NFT abbilden: Fotos und Grafiken aller Art, Musik, Videoclips, Domain-Namen, Tweets oder virtuelle Ländereien … – fast alles ist möglich. Dabei verschwimmen die Grenzen zur analogen Welt zusehends, denn inzwischen werden auch reale Gegenstände zu NFTs tokenisiert, um sie als digitale Vermögenswerte handeln, sammeln oder wie ein virtuelles Statussymbol im Metaverse ausstellen zu können. Einige Luxus-Modelabels folgen dem NFT-Trend gar, indem Sie exklusive Kleidungsstücke oder Accessoires mitunter schon nicht mehr zum Tragen, sondern gleich für die Vermarktung als NFT kreieren.

Auch geht man bereits dazu über, Kunstwerke als NFTs fraktioniert an unterschiedliche Investor:innen zu verkaufen. Der Gedanke an den Aufbau eines di­versifizierten NFT-Kunstportfolios aus NFT-Teilstücken verschiedener Meisterwerke – ähnlich ei­nem Fonds – liegt da nahe. Eine veritable Anlagealternative sind NFTs dennoch nicht! Ein NFT, das man heute teuer kauft, findet morgen vielleicht schon keine Nachfrage mehr. Der NFT-Kunstmarkt ist extrem vo­latil und hoch spekulativ: Denn abgesehen von Kursschwankungen des Ethers als Zahlungsmittel, beruht der Wert eines NFTs im Grunde nur auf Fiktion in Verbindung mit sozialer Über­einkunft, wie begehrenswert selbiges jeweils gerade ist. Konkrete Materie, an der man als kleinstem Nenner einen Preis festmachen könnte, gibt es nicht. Ein Umstand, der auch für Geldwäsche missbraucht wird. Überhaupt spielen sich NFTs rechtlich teils noch „auf der grünen Wiese“ ab und berühren Finanz-, Vermögensanlagen-, Kreditwesen-, Urheber-, Zivil- und Strafrecht ebenso wie Datenschutz. Über Einordnung, Handhabung und Rechtssicherheit von NFTs wird in Fachkreisen diskutiert.

Sind NFTs Klimasünder?

Leider ja. Vor allem der durch die Masse komplexer Blockchain-Rechenleistungen bedingte, immense Energieverbrauch ist ein gravierendes Problem. Einer Untersuchung6 zufolge soll der Strom­verbrauch für ein einzelnes NFT dem eines EU-Bürgers in mehr als einem Monat entsprechen und den CO2-Fußabdruck einer 1.000 Kilometer langen Autofahrt bzw. eines zweistündigen Fluges hinterlassen. In Zeiten, da Klimawandel und weltpolitisches Geschehen den sparsa­men Umgang mit Energien unabdingbar gebieten, erscheint dies sehr fragwürdig – es besteht Handlungsbedarf. Ethereum plant diesbezüglich bereits die Um­stellung auf ein ressourcenschonenderes Verfahren für das Anfügen neuer Blöcke1, die nun im 3. Quartal dieses Jahres erfolgen soll.

1 Da das Thema „Blockchain“ für sich allein schon sehr umfassend ist, befindet sich ein weiterer Artikel speziell hierzu bereits in Planung. An dieser Stelle soll die Blockchain-Technologie nur soweit dies zum Verständnis von NFTs notwendig ist erläutert werden.

2 Weitere Informationen zu Bitcoin(-Blockchain) finden Sie in unserem Artikel „ Bitcoin, Libra und Co. – digitale Währungen “ vom 23.12.2020.

3 Smart Contracts sind intelligente Verträge, die sich als Programme automatisiert selbst ausführen. Diese werden auf der Blockchain eingeschrieben: Das ist wichtig, damit der Smart Contract (bzw. das NFT) allerseits gesichert nachvollziehbar funktioniert.

4 OpenSea ist hier als Beispiel einer der größten NFT-Marktplätze. Je nachdem, was man vorhat oder wie etabliert man als Künstler:in bereits ist, können auch andere Plattformen wie z. B. Rarible, SuperRare, KnownOrigin oder Mintable in Betracht kommen.

5 Für die Auswahl einer geeigneten Wallet gibt es unterschiedliche Angebote, die sich hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, Akzeptanz und unter Sicherheitsaspekten unterscheiden.

6 Quelle: pc-magazin.de *

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