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Hin und wieder bringt das Leben Veränderungen mit sich, zum Beispiel in Form eines Umzugs. Je nach vorhandenem Hausrat kann das mehr oder weniger kostspielig sein: Ist der Single-Umzug vom Elternhaus in die erste eigene Wohnung meist noch günstig in Eigenregie getan, so gestaltet sich die Verlegung eines bereits etablierten Ein- oder Mehrpersonenhausstands schon aufwendiger – meist mit professionellem Umzugsunternehmen. Und das kostet – zusätzlich zu allen weiteren Aufwendungen, die jetzt für Renovierung, Neuanschaffungen, gegebenenfalls auch Mietkaution und Maklerprovision etc. anfallen!
Da kommt einiges zusammen, was das Budget in dieser Phase stark beansprucht. Zwar können bestimmte Umzugskosten in der Steuererklärung später als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden, oder in weiterem Rahmen über die Werbungskosten, sofern der Umzug beruflich veranlasst ist – doch bis zur möglichen Steuererstattung ist‘s oft noch lange hin.1 Ein paar hilfreiche Informationen, wie sich Ausgaben geringer halten bzw. über einen längeren Zeitraum verteilen lassen, haben wir daher hier einmal für Sie zusammengestellt.
Wer bestellt hat, zahlt dann auch – gilt für die Maklerprovision nur bedingt!
Bei der Maklergebühr macht es tatsächlich einen Unterschied, ob Sie Ihr neues Zuhause kaufen oder anmieten: Bei Vermietung gilt seit dem 01.06.2015 ein Bestellerprinzip, nach dem die Partei, die den Makler beauftragt hat, allein für dessen Leistung zahlen muss. Meist ist das die Vermieterseite: In diesem Fall müssen Sie auch bei Anmietung über eine Makleranzeige von den Maklerkosten2 nichts übernehmen. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie eine Immobilie als Eigenheim kaufen: Das für diesen Fall geltende Bestellerprinzip vom 23.12.2020 ermöglicht der Partei, die den Makler beauftragt hat, eine bis zu hälftige Maklerprovisionsaufteilung zu vereinbaren – womit die beauftragende Seite also „nur“ mindestens 50 Prozent immer tragen muss.3
Auch das noch: Mietkaution
Wer eine Wohnung mietet, muss unabhängig von allen weiteren Kosten im Normalfall eine Mietkaution als Sicherheit hinterlegen. Die Vermieterseite darf hierfür bis zu drei Monatskaltmieten veranschlagen – kann auf freiwilliger Basis aber statt Barzahlung bzw. Mietkautions-Sparbuch auch eine Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung akzeptieren. Auf der Mieterseite schonen solche Alternativen den ohnehin schon stark beanspruchten Geldbeutel, während sie die vermietende Partei im Falle einer unbeglichenen Schadenverursachung dennoch absichern. Ein Beispiel hierfür ist die Basler Mietkautionsversicherung, die es online über die Sparda-Bank Hessen gibt.
Umzug kostet mehr als man „flüssig“ hat?
Natürlich entstehen meist auch erhebliche Kosten für die Herrichtung des neuen Zuhauses: Neben Farben und Tapeten werden in der Regel auch neue Gardinen oder Jalousien nebst Befestigung benötigt. Oft muss eine Küche neu angeschafft oder angepasst werden, manche Möbel müssen ausgetauscht oder ohnehin neu dazu gekauft werden … Geben Monatseinkommen und Ersparnisse die benötigten Summen für den Moment nicht her, kann ein günstiger Privatkredit zur Überbrückung helfen. So können Anschaffungen sofort finanziert, dann aber in planbaren Raten über einen längeren Zeitraum bezahlt werden. Das ist meist günstiger als eine Girokonto-Überziehung! Die Sparda-Bank Hessen bietet für solche Zwecke den easyCredit der kooperierenden TeamBank an, und für Modernisierungsmaßnahmen auch das eigene günstige Modernisierungsdarlehen. Beides kann in kürzester Zeit online beantragt, bewilligt und ausgezahlt werden.
1 Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Detailinformation empfehlen wir die Inanspruchnahme einer Steuerberatung.
2 in der Regel zwei Monatskaltmieten plus 19 Prozent Mehrwertsteuer (Stand Juni 2022)
3 üblicherweise ein Prozentsatz auf den Objektkaufpreis. Dessen marktübliche Höhe kann je nach Bundesland variieren – in Hessen liegt sie bei 5,95 Prozent (Stand Juni 2022), bei hälftiger Aufteilung wären es also 2,975 Prozent für jede Seite.
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