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Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) schneller ans Ziel!
Viele Arbeitgeberunternehmen zahlen bis zu 40 Euro monatlich als Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt. Nachfragen lohnt sich! Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Prämien vom Staat obendrauf.**
Wichtiger Hinweis: Zahlt Ihr Arbeitgeberunternehmen keine VL haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen - denn: Auch wenn das Arbeitgeberunternehmen nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über das Arbeitgeberunternehmen direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.
SpardaTipp: Lassen Sie sich einfach unverbindlich beraten! Die Berater:innen in unseren Filialen informieren Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten, damit Sie kein Geld unnötig verschenken, und erläutern Ihnen Fonds von Union Investment, die sich für das Fondssparen mit VL eignen.
VL auf einen Blick:
* Ergebnis einer Analyse aus 2018 vom CFin – Research Center forFinancial Services in München für den Regionalatlas „Vermögenswirksame Leistungen“ von ebase. (Quelle: Union Investment)
** Für die staatliche Förderung gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Anlage muss in förderfähige Investmentfonds (Aktienfonds) erfolgen. Die Einkommensgrenzen sind bei Ledigen 20.000 Euro und bei Verheirateten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften 40.000 Euro pro Jahr.Die höchstmögliche Sparrate pro Jahr ist 480 Euro (= 40 Euro pro Monat), der höchstmögliche förderfähige Betrag pro Jahr beträgt 400 Euro Monat (= 34 Euro Sparrate pro Monat).
Wir beraten Sie gerne in unseren Filialen, telefonisch oder online. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.
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