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Diese können monatlich zwischen 6,65 Euro und 40 Euro liegen. So tragen Arbeitgeberunternehmen zum Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter:innen bei. Auch der Staat unterstützt die Anlage von VL – mit der Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ).
Für die Zahlung von VL gilt stets: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der/die Arbeitnehmer:in abschließt – zum Beispiel auf einen Bausparvertrag.
Auch wenn Ihnen tarif- oder arbeitsvertraglich vom Arbeitgeberunternehmen keine oder weniger als 40 Euro VL gezahlt werden, können Sie die volle Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ)1 bekommen:
Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeberunternehmen den Auftrag, die VL aus eigenen Gehaltsbestandteilen z. B. auf einen Bausparvertrag zu überweisen.
1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ): Wer seine VL auf einen Bausparvertrag einzahlt, kann sich damit die Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ) von 9 Prozent sichern. Bei bis zu 470 Euro jährlicher Sparleistung kassieren Sparer so 43 Euro im Jahr extra.
Wohnungsbauprämie (WoP): Wer im Jahr 700 Euro anspart, kann zudem die Wohnungsbauprämie (WoP) von bis zu 70 Euro erhalten (das entspricht: 10 % für die weiteren eigenen Sparbeiträge oder für VL, die nicht ASZ-begünstigt sind).
Für beide Förderungen gelten neben weiteren Voraussetzungen auch Einkommensgrenzen.
Wohn-Riester: Darüber hinaus ist Bausparen – ganz ohne Einkommensgrenze – Riester-gefördert. Riester-Sparer können so zusätzlich 175 Euro Grundzulage im Jahr plus 300 Euro für jedes Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder) beantragen.
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