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Staatliche Förderung macht Vermögenswirksame Leistungen noch attraktiver!
Tipp: Seit Jahresbeginn 2024 steht noch mehr Menschen die staatliche Förderung mittels Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ) auf VL offen!
Die Einkommensgrenzen für den Bezug der ASZ wurden auf 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete angehoben. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Magazinbeitrag zu ASZ und Vermögenswirksamen Leistungen.
Diese können monatlich zwischen 6,65 und 40,00 Euro liegen. So tragen Arbeitgeberunternehmen zum Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter:innen bei. Auch der Staat unterstützt die Anlage von VL – mit der Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ).
Wichtiger Hinweis: Zahlt Ihr Arbeitgeberunternehmen keine VL, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen – denn: Auch wenn das Arbeitgeberunternehmen nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über das Arbeitgeberunternehmen direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.
Für die Zahlung von VL gilt stets: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der/die Arbeitnehmer:in abschließt. Sparformen, die hierfür infrage kommen, sehen Sie beispielhaft in nachfolgender Übersicht.
Anlageform | staatliche Förderung | maximal zu versteuerndes Einkommen als eine der Voraussetzungen (alleinstehend / zusammen veranlagt) | |
---|---|---|---|
Bausparvertrag | Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen 9 % auf max. 470 €, max. 43 € | 40.000 € / 80.000 € | mehr erfahren |
Wohnungsbauprämie 10 % auf max. 700 €, max. 70 €, VL werden nicht angerechnet | 35.000 € / 70.000 € | mehr erfahren | |
Aktienfonds-Sparplan | Arbeitnehmersparzulage beim Fondssparen 20 % auf max. 400 €, max. 80 € | 40.000 € / 80.000 € | mehr erfahren |
Banksparplan | keine | entfällt | gehört b. a. w. nicht zu unserem Angebot |
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