Sparda-Bank Hessen eG
So lohnt sich VL-Sparen

Staatliche Förderung macht Vermögenswirksame Leistungen noch attraktiver!

Tipp: Seit Jahresbeginn 2024 steht noch mehr Menschen die staatliche Förderung mittels Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ) auf VL offen!

Die Einkommensgrenzen für den Bezug der ASZ wurden auf 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete angehoben. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Magazinbeitrag zu ASZ und Vermögenswirksamen Leistungen.

Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen

Geld vom Arbeitgeberunternehmen – Förderung vom Staat

Viele Arbeitgeberunternehmen zahlen ihren Arbeitnehmer:innen bzw. Auszubildenden zusätzlich zum Lohn/Gehalt
Vermögenswirksame Leistungen (VL).

Diese können monatlich zwischen 6,65 und 40,00 Euro liegen. So tragen Arbeitgeberunternehmen zum Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter:innen bei. Auch der Staat unterstützt die Anlage von VL – mit der Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ).

Wichtiger Hinweis: Zahlt Ihr Arbeitgeberunternehmen keine VL, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen – denn: Auch wenn das Arbeitgeberunternehmen nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über das Arbeitgeberunternehmen direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.

Für die Zahlung von VL gilt stets: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der/die Arbeitnehmer:in abschließt. Sparformen, die hierfür infrage kommen, sehen Sie beispielhaft in nachfolgender Übersicht.

Übersicht - Sparformen, die zum Ansparen Vermögenswirksamer Leistungen geeignet sind:

Anlageformstaatliche Förderungmaximal zu versteuerndes Einkommen als eine der Voraussetzungen
(alleinstehend / zusammen veranlagt)
 
BausparvertragArbeitnehmersparzulage beim Bausparen

9 % auf max. 470 €,
max. 43 €

40.000 € / 80.000 €
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 Wohnungsbauprämie

10 % auf max. 700 €,
max. 70 €,
VL werden nicht angerechnet


35.000 € / 70.000 €
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Aktienfonds-SparplanArbeitnehmersparzulage beim Fondssparen

20 % auf max. 400 €,
max. 80 €
40.000 € / 80.000 €mehr erfahren
    
Banksparplankeineentfälltgehört b. a. w. nicht zu unserem Angebot

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