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Lassen Sie sich beraten – auch zu den staatlichen Fördermöglichkeiten – und überzeugen Sie sich selbst von der attraktiven Angebotsvielfalt Ihrer Sparda-Bank Hessen!
Tipp: SpardaZuhause – unser Dossier für Ihr Eigenheim
Schritt für Schritt ins Eigenheim. Ganz gleich, ob Sie kaufen oder bauen – wichtig ist erst einmal das feste Fundament: die nachhaltig sichere Finanzierung. Lesen Sie hier, was unser Sparda-Baufinanzierungsexperte sagt.
Wichtige Fragen hierbei:
Viele Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz lassen sich gut mit einem barrierereduzierenden Umbau kombinieren - und so viel Aufwand, Zeit und Geld sparen.
Ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter – wünscht sich wohl jeder. Selbstverständlich gehört dazu auch, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu wohnen, in denen alles so vertraut ist. In denen man sich einfach wohlfühlt, weil dieser Lebensraum zur Heimat geworden ist.
Im Verlauf des Lebens ändern sich Ansprüche und Erwartungen an die Funktionalität von Architektur und Wohnraumgestaltung. Beim altersgerechten Modernisieren geht es darum, das Wohnen angenehmer zu gestalten und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung. Immer mehr Menschen nutzen zudem die Zeit nach der Erwerbstätigkeit oder dem Auszug der eigenen Kinder, um sich persönliche Wohnwünsche zu erfüllen.
Bei entsprechenden Umbaumaßnahmen kann es sich um die Gestaltung von barrierefreien Wohnungs- bzw. Hauszugängen handeln. Im Bereich von Bädern und Küchen gibt es ebenfalls altersgemäß unterschiedliche Anforderungen an den Raum und dessen Gestaltung. Und selbstverständlich kann es auch notwendig oder einfach wohltuend sein, die Raumaufteilung in der Wohnung bzw. dem Haus in Gänze zu verändern.
Denkbare Vorhaben umfassen aber nicht nur die eigenen vier Wände, sondern im Bedarfsfall beispielsweise auch die Schaffung altersgerechter Kfz-Stellplätze oder die Umgestaltung von Wegen auf dem eigenen Grundstück.
SpardaTipp: Barrierefrei Energie sparen!
Denken Sie heute schon an morgen: z. B., indem Sie energetische Maßnahmen gleich mit sinnvollen Umbauten fürs Alter kombinieren! Oft lassen sich Synergien nutzen und Sie haben den Aufwand dann nur einmal.
Barrierefrei Energie sparen - denken Sie heute schon an morgen!
Einen Überblick der aktuellen KFW Programme sowie über die Zuschüsse der BAFA erhalten Sie hier :
Dem Schimmel Paroli bieten!
Schimmel kann vorübergehend oder chronisch krank machen. Allerdings gibt es auch eine Menge Maßnahmen, um sich gegen das Auftreten von Schimmel in den eigenen vier Wänden zu wappnen. Hier bekommen Sie Expertenrat.
Schimmel im Wohnraum – bei diesen drei Worten gehen bei Mietern sowie Wohnungs- und Hauseigentümern die Alarmglocken an. Und zwar völlig zu Recht: Denn Schimmel kann vorübergehend oder gar chronisch krank machen! Allerdings gibt es auch eine Menge von Maßnahmen, um sich gegen das Auftreten von Schimmel in den eigenen vier Wänden zu wappnen.
„Schimmelpilzsporen kommen ganz natürlich in der Umwelt vor – sind also eigentlich gar nichts Besonderes. Im Wohnraum siedelt sich Schimmel dort an, wo sich die Luftfeuchtigkeit im Innenraum an einer kalten Stelle der raumumschließenden Wände niederschlägt“, erklärt Ralf Leutner *, Bausachverständiger aus Reiskirchen. Die sich niederschlagende Feuchtigkeit ist einer der Gründe für ein Schimmelwachstum auf der Wand. Selbstverständlich kann auch Nässe von außen bzw. aus dem Mauerwerk Ursache für das Auftreten von Schimmel sein.
Schimmel: Nutzungsproblem oder Baumangel?
Schimmel im Haus ist häufig ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter, wenn es um die Frage geht, ob der Sporenbefall ein Nutzungsproblem oder ein Baumangel ist. „Erste Indizien für ein Nutzungsproblem, also ein seltenes oder falsches Lüften des Wohnraums, sind beispielsweise angelaufene Fensterscheiben“, sagt der Experte. „Ausblühungen oder braune Wasserränder auf oder an Innenwänden können erste Hinweise auf von außen eindringende Feuchtigkeit oder ein Leck in einer Wasserleitung geben.“
Kreislauf von Lüften und Heizen
Wichtigstes Mittel im Kampf gegen den Schimmel ist das Lüften. Dabei ist das Kippen des Fensters absolut falsch, warnt Ralf Leutner. Fünf bis zehn Minuten Stoßlüften heißt die Maßnahme der Wahl. „Der Vorteil des kurzen Stoßlüftens liegt darin, dass die Bauteile nicht auskühlen, der Luftaustausch aber schnell erreicht wird.“
Lüften allein ist aber nicht alles: „Ganz wichtig ist es, nach dem Lüften die Heizung anzustellen – am besten morgens, zumindest in allen Räumen, die bewohnt oder genutzt werden. Es muss dabei zu einem spürbaren Heizeffekt kommen. Warme Raumluft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und es kommt zu keinem Niederschlag.
Ein weiterer Lüftungsvorgang am Abend transportiert die Feuchtigkeit dann wieder nach draußen und der Kreislauf beginnt von Neuem. “Wer sich auf diesen Kreislauf von Lüften und Heizen einlässt, wird sich keine Vorwürfe von Vermietern gefallen lassen müssen – und in der Regel schimmelfrei in seinen vier Wänden leben können."
Schimmel vermeiden – so geht's:
* Ralf Leutner ist Inhaber des Malerfachbetriebs Leutner GmbH in Reiskirchen sowie öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger im Maler-, Lackierer-, Putz-, Stuck- und Trockenbauhandwerk. In der Gießener Sparda-Bank-Filiale hält Herr Leutner des Öfteren Vorträge zum Thema "Schimmelvermeidung in den eigenen vier Wänden".
Finanzierung gut – alles gut?
Worauf Sie beim Erwerb eines Eigenheims auf jeden Fall achten sollten - und wie Sie Fallstricke vermeiden: Fachanwalt Jens-Oliver Müllerim Interview.
Die richtige Finanzierung ist bei der Anschaffung oder Modernisierung eines Eigenheims bereits ein wesentliches Standbein. Doch gibt es darüber hinaus auch bei der notariellen Vertragsgestaltung, dem Umgang mit Maklern und der Objektbeschaffenheit ganz allgemein vieles zu beachten, was Sie wissen sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
SpardaAktuell sprach mit einem, der weiß, worauf es ankommt: Rechtsanwalt und Notar Jens-Oliver Müller:
Jens-Oliver Müller ist Fachanwalt für Handels-, Gesellschafts- und Informationstechnologierecht sowie Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen/StudiumPlus.
SpardaAktuell:
Der erste Schritt ist getan – die Finanzierung steht. Worauf sollten Menschen, die eine Immobilie bauen oder kaufen, darüber hinaus unbedingt achten?
Jens-Oliver Müller:
Wer eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld gut beraten lassen. Entgegen landläufiger Meinung muss guter Rat nicht teuer sein. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass es die Aufgabe des Notars ist, nicht nur zu beurkunden, sondern auch die Beteiligten zu beraten! Die Beratung kostet im Rahmen eines Urkundsauftrags nichts extra, wird aber viel zu selten in Anspruch genommen. Neben dem rechtlichen Rat ist es wichtig zu wissen, was man inhaltlich will. Wer detailliert Leistungen vereinbart, bekommt hinterher keine Probleme mit Mehrkosten.
Im Zuge des Baufortschritts ist darauf zu achten, dass vereinbarte Leistungen erbracht werden. Um im Nachhinein Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, hilft entweder eine fachliche Bauüberwachung oder zumindest eine aussagekräftige Dokumentation, beispielsweise durch Lichtbilder. Nachträgliche Absprachen oder Vertragsänderungen sollten immer schriftlich oder elektronisch (E-Mail) bestätigt werden. Idealerweise hat man auch immer einen Zeugen dabei.
SpardaAktuell:
Welche Fragen sollten unsere Kunden als Bauherren oder Käufer einer Immobilie in jedem Fall stellen?
Jens-Oliver Müller:
Wenn Sie mit einem Bauträger neu bauen, ist es wichtig, nach der Baubeschreibung, den vorhandenen oder noch benötigten Belastungen im Grundbuch und der Verbindlichkeit von Ausführungsdetails und -fristen zu fragen. Gerade in der Baubeschreibung lauern die meisten Fallstricke, wenn diese nicht oder zu wenig konkret ist. Vieles wird man allerdings nur mithilfe eines Experten erkennen können. Beim Kauf vom Vorbesitzer sollte man diesen immer fragen, warum er verkauft, welche Mängel das Objekt aufweist, insbesondere ob es Feuchtigkeitsschäden oder Schadstoffbelastungen (Asbest) gibt, wie das Verhältnis zu den Nachbarn ist, ob er einen Energieausweis hat. Bei älteren Objekten sollte man sich nach dem Baujahr der Heizung und Dämmungen des Daches bzw. der obersten Geschossdecke erkundigen.
SpardaAktuell:
Haben Sie Tipps für uns, wie im Vorfeld eventuell auch der Laie schon einen seriösen Bauträger von unseriösen Bauträgern unterscheiden kann?
Jens-Oliver Müller:
An zu knappen oder zu blumig formulierten Baubeschreibungen, die außerdem zu viele Möglichkeiten für den Bauträger enthalten, Ausstattung oder Zuschnitt des Objekts nach seinem Ermessen und aus für zweckmäßig gehaltenen Gründen ändern zu können. Auch großer Zeitdruck kann ein Kennzeichen sein. Wenn ein Bauträger sich absolut weigert, einen anderen Notar als seinen „Hausnotar“zu akzeptieren, sollte man ebenfalls hellhörig sein, wobei es für die Beurkundung aus „einer Hand“ allerdings auch gute Gründe geben kann.
SpardaAktuell:
Wenn der Eindruck entsteht, dass am Bau „gepfuscht“ wurde, wie sollte man dann am besten vorgehen?
Jens-Oliver Müller:
Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren! Das ist das A und O. Außerdem ist spätestens dann die Hinzunahme eines Experten sinnvoll. Wenn der Verdacht sehr groß ist, kann man auch über das zuständige Amts- oder Landgericht einen Bausachverständigen mit der Begutachtung beauftragen lassen. Außerdem sollte man Mängelrügen oder Absprachen nur noch schriftlich vornehmen.
SpardaAktuell:
Wenn „Häuslebauer“ während des Baufortschritts den Eindruck haben (oder ihnen zu Ohren gekommen ist), dass dem Bauträger möglicherweise in Kürze die Mittel ausgehen oder eventuell eine Insolvenz bevorsteht, wie sollten sie sich dann am besten verhalten?
Jens-Oliver Müller:
Nach der Makler- und Bauträgerverordnung sollte eigentlich sichergestellt sein, dass der Käufer nur nach Baufortschritt zahlt, er also immer eine adäquate Gegenleistung für sein Geld bekommt. Eventuell helfen in solchen Fällen Geldeinbehalte oder Hinterlegungen auf ein Anderkonto. Allerdings sollte man hier nie ohne fachliche Beratung handeln.
SpardaAktuell:
Welche Änderungen hat der Gesetzgeber zum Widerrufsrecht gegenüber Maklern getroffen? Und ab wann bzw. seit wann gelten diese?
Jens-Oliver Müller:
Seit dem 13. Juni 2014 gilt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie, das Makler verpflichtet, über Verbraucher-Widerrufsrecht zu belehren. Seitdem steht Verbrauchern dann ein Widerrufsrecht zu, wenn der Maklervertrag entweder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers, beispielsweise bei der Besichtigung, oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde.
SpardaAktuell:
Künftig soll beim Makler das Bestellerprinzip gelten. Auf welche Schlupflöcher, die der Vermieter oder Verkäufer missbrauchen könnte, sollten Mieter oder Käufer einer Immobilie aufpassen?
Jens-Oliver Müller:
Nach wie vor wird gerne versucht, die Maklerkosten auf den Käufer bzw. Mieter abzuwälzen. Dagegen sollte man sich wehren. Je nach Marktsituation ist das aber nicht immer leicht.
SpardaAktuell:
Herr Müller, vielen Dank für dieses Gespräch. Da wird hoffentlich so manchen unserer Kunden die eine oder andere schmerzhafte Erfahrung erspart bleiben.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aktueller Themen für alle, die eine Modernisierung planen oder sich zu möglichen Maßnahmen erst mal näher informieren möchten – sei es im Zuge der Energiewende oder in puncto altersgerecht barrierefreier Umbau. Profitieren Sie dabei von Erkenntnissen und Hintergrundinfos auch über den Tellerrand hinaus – von Wärmepumpe bis Wasserstoff, Finanzierung und Fördermitteln, Sonnenschutz bis Sanierungsplan ...
Jetzt aktuell: Das neue Hessengeld ist da! Erfahren Sie mehr hierüber wie zu weiteren interessanten Themen mit Tipps rund um die Immobilie!
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