Sparda-Bank Hessen eG
Geld vom Staat:
Riester-Förderung

Mit "Wohn-Riester"1 denkt der Staat an
diejenigen, die Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Diese Förderung gibt's einkommensunabhängig.

Mit Wohn-Riester schneller und günstiger
in die eigenen vier Wände.

Bausparen und Finanzieren mit Wohn-Riester!

Mit der Riester-Förderung für Wohn-Riester1 hat der Staat an diejenigen gedacht, die Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen.

Für eine Familie mit zwei Kindern, beide geboren nach 2007, können hiermit beispielsweise bis zu 950 Euro2 im Jahr zusammenkommen.

Junge Leute unter bzw. bis maximal 25 Jahre3 können einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus zusätzlich zur jährlichen Grundzulage1 erhalten.

Gemeinsam mit unserem langjährigen Kooperationspartner Bausparkasse Schwäbisch Hall bieten wir Ihnen unterschiedliche „riesterfähige“ Bauspar- und SofortBaugeld-Konzepte mit staatlicher Förderung.

Lassen Sie sich von den Expert:innen der Sparda-Bank Hessen beraten! Sie wissen, worauf es ankommt.

Junge Frau mit Geldscheinen

Fallbeispiel: „Ich möchte Eigenkapital ansparen"

"Tina ist 24 Jahre alt, geht viel auf Reisen und träumt von einem eigenen großen Loft. Sie will Eigenkapital aufbauen. Praktisch, dass es dafür Prämien vom Staat gibt. Tina riestert. Dafür zahlt sie vier Prozent ihres Einkommens in einen Riester-geförderten Bausparvertrag. Hierfür erhält sie vom Staat 175 Euro Grundzulage und – weil sie unter 25 Jahre alt ist – den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro plus gegebenenfalls mögliche Steuervorteile."

Fußnoten:

1 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

2 Bei Berechtigung. Beispiel für Verheiratete: zwei rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit zwei Kindern, zwei Verträge, jährliche Einzahlungen von 4 Prozent des jeweiligen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich gewährter Zulagen, mindestens 60 Euro. Die 950 Euro enthalten zweimal 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage (Berechnung für Kinder, die ab 2008 geboren sind).

3 Am 01.01. des Jahres des Vertragsabschlusses darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

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