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Seit Jahresbeginn 2024 steht noch mehr Menschen die staatliche Förderung mittels Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ) offen!
Die Einkommensgrenzen für den Bezug der ASZ wurden auf 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete angehoben. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Magazinbeitrag zu ASZ und Vermögenswirksamen Leistungen.
Die Arbeitnehmersparzulage1 wird auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die das Arbeitgeberunternehmen zusätzlich zum Arbeitslohn – zum Beispiel in Ihren Bausparvertrag – einzahlen kann (bis zu 40 Euro pro Monat). So sind als ASZ zusätzlich bis zu 43 Euro1 staatliche Förderung pro Jahr und Arbeitnehmer:in möglich.
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"Paul ist Versicherungskaufmann. Sein Chef zahlt ihm monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die VL erhält er in einen Bausparvertrag. Da er die geltende Einkommensgrenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage nicht überschreitet, nimmt er zusätzlich zum Geld vom Chef die Arbeitnehmersparzulage vom Staat mit – und das sind 43 Euro im Jahr."
Fußnoten:
1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Beträge gerundet.
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