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Seit Jahresbeginn 2024 steht noch mehr Menschen die staatliche Förderung mittels Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ) offen!
Die Einkommensgrenzen für den Bezug der ASZ wurden auf 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete angehoben. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Magazinbeitrag zu ASZ und Vermögenswirksamen Leistungen.
Lassen Sie sich gerne auch beraten:
Bausparen wird in mehrfacher Hinsicht staatlich gefördert – das gilt sowohl beim Ansparen als auch für die Finanzierung1: Hier erfahren Sie mehr zu Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Förderung.
Unabhängig davon sieht der Staat auch für energetische Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen bestimmte Fördermittel vor. Je nach Immobilie und Renovierungsumfang kann es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Entlastung geben. Weitere Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie beispielsweise im Rahmen einer Energieeffizienzberatung *.
Fußnoten:
1 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
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